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Bahn möchte Kreditkartendaten per Mail zwecks Erstattung

schüchterner_kerl

Aktives Mitglied
Hallo,

ich wollte mir letztens ein Ticket erstatten lassen aufgrund einer Kulanzregelung / nichtnutzung. Die Bahn schrieb mir daraufhin, dass sie meine Kreditkartendaten benötige um mir das zu erstatten. Es gehe nicht anders, da ich zur Zahlung einen Gutschein verwendet habe. Da es sich dabei um einen nicht unerheblichen Betrag handelt würde ich ihn nur ungerne verfallen lassen. Da ich aber immer sehr vorsichtig bin im Internet wollte ich fragen wie ich das machen soll? Kann man einfach so die Kreditkartendaten an die Bahn senden per email?
 

KeineAhnung22

Aktives Mitglied
Falls du es machst, achte darauf, dass du es an eine offizielle E-Mail Adresse der Bahn (@bahn.de) schickst und weiterhin sollte es nicht notwendig sein, dass du deine dreistellige Prüfziffer auf der Rückseite deiner Kreditkarte mit angeben musst, dann hast du zumindest wenig(er) Gefahr, dass damit Schindluder betrieben werden kann.

Die Daten unverschlüsselt per Mail zu senden finde ich ein wenig strange, als Bahn würde ich dafür eine Internetseite einrichten.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Und aus welchem Grund kann das nicht auf Dein Konto erstattet werden?
In der Regel wird immer nur auf die Bezahlart erstattet hinterlegt ist.

Da hier aber mit einem Gutschein bezahlt wurde, kann es sein das nur die Kreditkarte als Bezahlart im Bahnportal hinterlegt ist.

oder
persönlich dort vorbei gehst ?
Nicht überall möglich, da es in kleineren Städten nur DB- Agenturen gibt oder gar Tabakläden die Fahrkarten verkaufen die kenne sich da Null aus..

Als ich noch bei der Bahn war (allerdings anderer Bereich) wurden Gutscheine nur wiederum als Gutschein zurückerstattet und nie als Geld.

Aber das ändert sich ja täglich. Vllt mal die Kreditkarte löschen falls hinterlegt und ein PP Konto oder so interlegen.

Ansonsten bekommst du vermutlch hier belastbare antworten

 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Wie gesagt es ist nur eine Vermutung. Aber das ist keine Erfindung der Bahn. Wenn ich in einem Onlineshop per PP bezahle wird auch da hin erstattet.

Belastbare Infos gibt es sicher nur in dem Forum was ich genannt habe.

Wie gesagt bei der DB ändert sich alles täglich..
 

TomTurbo

Aktives Mitglied
Na dann würde ich doch in meinem Bahn account die Bezahlart auf "Lastschrift" ändern und die KontoNummer eintragen.
Dann können sie überweisen.
Man kann ja als Bahn nicht davon ausgehen, dass sich Bezahlarten nie ändern werden.
Ich vermute, dass die Bahn zur Rückerstattung das selbe Zahlungsmittel verwenden muss. Bei Online Plattformen ist das auch immer der Fall.
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ok, dann hat er also gar nicht bezahlt.
Es wurde ein Gutschein erworben aber kein Ticket.
Der Gutschein wurde in ein Ticket getauscht.
Das Ticket soll in einen Erstattungsbetrag getauscht werden.
Wenn ein Anspruch auf diese Erstattung gegeben ist, müsste man als Anspruchsteller selber festlegen können, wie die Erstattung abläuft ( unter der Voraussetzung nämlich, dass man bei der Bahn generell Bezahlung durch Überweisung durchführen kann).
 

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