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BAföG wurde eingestellt, da ich im Sommer eine Ausbildung anfange

Meliiha786

Neues Mitglied
Hallo zusammen,
Ich bin gerade echt ein bisschen fertig. Ich habe letztes Jahr meinen Ausbildung zur Kinderpflegerin abgeschlossen. Seit Sommer 2017 mache ich gerade mein Fachabi in der Klasse 11. Da ich aber schnell gemerkt habe, dass dieses nichts für mich ist habe ich eine Ausbildung zur Erzieherin gesucht. Im Dezember 2017 habe ich eine Zusage für August 2018 bekommen. Heute habe ich dann mal beim Bafög Amt angerufen und gefragt ob meine Ausbildung auch Bafög berechtigt ist. „Ja das wäre sie“ so die Aussage des Bafög Amtes. Jetzt geht es los. Sie fragte mich wann ich den die Zusage für die kommende Ausbildung bekommen habe. Ich erzählte es ihr natürlich. Daraufhin sagte sie „Ja dann wird ihr Bafög zum ersten April eingestellt und sie müssen das Bafög von Dezember an bis jetzt zurückzahlen, da sie ja die 11 abbrechen wollen“. Ich erzählte ihr, dass ich mit der Klasse zum Sommer hin aufhören möchte und nicht jetzt einfach abbrechen will. Dieses würde anscheinend keine Rolle spielen. Daraufhin sagte sie mir, dass es so aussehen würde, dass ich deshalb auch kein Harz 4 bekommen würde. Ich erzählte dieses der Schulsozial - Arbeiterin, diese war auch sehr erschrocken und wird sich informieren ob das Amt so etwas überhaupt zulassen darf.
Ich bin echt fertig. Morgen gehe ich zum Jobcenter und hoffentlich können die mir helfen. Was wäre wenn nicht ? Dann würde meine Existenz ja auf Spiel stehen ich wohne alleine und habe keine weitere Unterstützung.
 

Anonym

Registrierter Nutzer, anonym
(4) Die Ausbildung ist ferner beendet, wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht (§ 7 Absatz 3 Satz 2) und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt.
Ein Auszubildender bricht die Ausbildung ab, wenn er den Besuch von Ausbildungsstätten einer Ausbildungsstättenart einschließlich der im Zusammenhang hiermit geforderten Praktika endgültig aufgibt.
https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__15b.html

https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__7.html

Sollten die Leistungen daher eingestellt worden sein wäre dieses im Moment rechtswidrig, da du nur beabsichtigst die aktuelle Ausbildung abzubrechen und im Gesetzestext steht nicht, dass die Aussicht auf das Abbrechen einer Ausbildung ausreichend ist, um die Leistungen zu versagen.

Zum Jobcenter, hier brauchst du dir auch keinerlei Gedanken machen, denn dann würdest du mindestens in den normalen Regelbezug nach §7 SGB 2 fallen, maximal weiterhin im Bezug zum Rahmen §27 SGB 2 verbleiben, aufgrund der zu erwartenden Härte, die ein versagen von Leistungen nach dem Bafög nach sich ziehen würde.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
 
G

Gelöscht 69454

Gast
Wenn du die Schule eh nicht weiter machen willst, warum arbeitest du nicht von April bis August als Kinderpflegerin? Zumindest bei uns werden die händeringend gesucht - meines Wissens überall. Im einstellten der Zahlungen sind die Behörden oft schnell, auch wenn du evtl einen rechtlichen Anspruch hast. Hast du einen Vorteil davon, dass Schuljahr noch zu Ende zu machen, wenn ja kein Abschluss dabei raus kommt?
 

lilawelt

Aktives Mitglied
ich frage mich eher wieso du eine schlechtere ausbildung noch mal startest als in deinen alten beruf zu arbeiten.
also das mit dem abi kann ich verstehen, wenn es nix für dich ist.
aber da hast du doch nix gewonnen.
und ich meine schon, dass sie das dürfen, schließlich hast du nach einem jahr nix in der hand.
und bafög soll menschen fördern die einen abschluss anstreben.
denke aber schon das du harz4 bekommst.
rückwirkend denke ich nicht, dass die so viel zurückgehen können. vermutlich bis zu dem datum wo du den vertrag unterzeichnet hast.
 

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