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Bafög und mehr

Im schlimmsten Falle muß er seine Eltern auf Unterhalt verklagen.
Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht 🙁

Na siehst du. Ich glaube, dem ist er sich auch bewusst. Aber wie beschissen ist das, wenn man seine eigenen Eltern anklagen muss? Auch wenn es in diesem Fall wohl nicht anders klappen wird, denn dieses engstirnige und naive Verhalten seiner Eltern ist einfach nur viel egoistisch um einen gemeinsamen Zweig zu finden.
 
Es gibt eigentlich nur die Variante

- Elternunterhalt, zur Not verklagen
- Omma springt ein
- Ausbildungskredit (geht das?)
oder
- die Wunschausbildung sausen lassen aus Geldmangel.

Quasi die Wahl "Not gegen Elend".
 
jobben gibt's auch noch, ist aber anstregend neben ner Vollzeitausbildung.

Also vielleicht Teilzeitausbildung suchen?
 
Lebensbedarf ab 18 - gesetzliche Rangfolge

Grundlagen und Reihenfolge:

Ab 18 muß man sich SELBST kümmern,
gibt es nur dann Unterhaltsanspruch,wenn die Bedingungen vorliegen--einfordern/erklagen muß man SELBST,
nur bei "vorrangiger Pivilegierung" gilt "Erwerbspflicht" für die Eltern,
ist NICHT der Staat "zuständig"!

Das "Verschonen" der Pflichtigen auf Kosten des Staates ,
das bewußte/fahrlässige Herbeiführen einer "Notsituation" und dann Inanspruchnahme von "Sozialleistungen" kann bereits ein Straftatbestand sein
(Betrug,Beihilfe zum Betrug,Sozialbetrug,Erschleichung von staatlichen Mitteln...).
Wenn der Staat in Vorleistung geht an Stelle der EIGENTLICH PFLICHTIGEN gibt es einen Rückzahlanspruch .

Wenn die Pflichtigen also dem Bedürftigen keine Auskunft geben (wollen/sollen), kann/wird der in Vorleistung gehende Staat
eine Stufenklage führen (Auskunft/Rückforderung).

Erst,wenn schlüssig bewiesen ist,daß ERSTENS weder der volljährige Unterhaltsbedürftige bei EINSATZ ALL SEINER EIGENEN KRÄFTE UND MITTEL seinen Lebensunterhalt selbst decken kann,noch seine lt.BGB verpflichteten Verwandten dies KÖNNEN (nicht "wollen"!),
hätte der Staat die gesetzliche Pflicht, den Lebensbedarf
abzusichern (Grundbetrag/Wohnmöglichkeit durch eine ergänzende Zahlung bzw.die Bereitstellung von Wohnraum (z.B. im Extremfall Platz im Obdachlosenheim).

Die Stimmungen und privaten Antipathien der Verpflichteten oder die "Unlust zur Klage" sind nicht ausschlaggebend für die Rangfolge.

Es ist allein die Angelegenheit des Hilfe erheischenden,sich zu kümmern.

Die Rechte ab 18 stehen im Kontext zu den Pflichten ab 18.

Es ist nicht "beschissen",die Eltern anklagen zu müssen,es ist
nur dann nötig,wenn er seinen Bedarf nicht selbst decken kann und
vom Staat etwas haben wollte.

DANN müßte er vorher nachweisen,daß er ALLE Möglichkeiten ausgeschöpft hat.

Sonst wäre dem Sozialbetrug Tür und Tor geöffnet,da sich Kinder und Eltern "einvernehmlich verschonen " könnten zum Schaden der Allgemeinheit.

Was soll daran "beschissen" sein?

Natürlich sind hier die Eltern leistungsfähig.
Kein Kredit wird so ausgereicht,daß weder Eigenleistung vorlag,noch
eine Immoblilie zu 100% finanziert wird!
Üblich sind 60%(!).
Dann ist auch der Umzug in eine WOHNUNG zumutbar!

Bei Kreditausreichung wird sowohl eine angemessene Summe für die Lebenshaltung der Kreditnehmer (Eltern) belassen,als auch natürlich in der Selbstauskunft nach unterhaltsbedürftigen Kindern gefragt.

Deshalb stimmt entweder die Aussage nicht,die Eltern "hätten nichts übrig für den Ausbildungsunterhalt"--oder es wurde in der Selbstauskunft geschummelt--> Kreditbetrug?

Sie müßten es ihm beweisen ,daß sie unter dem Selbstbehalt liegen !

Da nach BGB §1605 (klick!) auch ohne "Gerichtsweg" ein UMFASSENDER Auskunftsanspruch besteht, kann Jig also diese Frage selbst recherchieren. Wir können hier nur vermuten.
Fakt ist und bleibt: derzeit hat "der Staat" keine Pflichten.

Micky
 
Weshalb versteht hier irgendwie keiner das es nicht um Lebensunterhalt geht? Es geht um Startgeld was nötig ist, das hat nichts mit mit monatliches Geld zu tun. Ich brauche eine bestimmte Menge an Geld um meine Kaution etc. zu bezahlen.

Meine Eltern haben das Geld deswegen nicht weil mein Vater seitdem das Haus gekauft wurde weniger verdient 😉 durch die Krise.

Die Kredite sind also darauf ausgelegt das meine Eltern mehr Geld haben, es reicht noch zum Zahlen, aber nicht um mir mein Lebensunterhalt zu geben. Wobei es ja nicht mal darum geht. Es geht hier einzig und allein um die Summe von etwa 3000€ die ich als Startgeld benötige. Die meisten von euch scheinen das aber auch nachdem ich es mehrmals gesagt habe nicht zu kapieren, ihr haltet euch dann jetzt auch bitte hier raus, ich habe zur Zeit nicht die nötige Geduld um korrekt mit Leuten wie euch umzugehen.

Ich weiss auch durchaus das meine Eltern zahlen müssen. Allerdings ist es zu wissen und es umzusetzen 2 verschiedene paar Schuhe, ich persönlich möchte nicht aufeinmal so ziemlich alleine auf der Welt sein, das wäre nämlich das Ergebnis wenn ich das tue. Ich würde wahrscheinlich von meiner Familie hier sowie die in den Staaten komplett ignoriert werden fortan. Wenn es nicht anders geht muss ich sowas in kauf nehmen, ich möchte es aber dennoch nicht drauf anlegen. Wenn euch sowas egal wäre dann ist das schön für euch, mir ist es das aber nicht.
 
Auch um eine einmalige "Startsumme" zu erhalten, ist arbeiten ein sinnvoller Weg.
Dinge wie einen Computer beispielsweise kann man ansonsten auch in raten finanzieren, eine Kaution kann man üblicherweise ebenfa,lls nach Absprache mit dem vermieter in 2-3 Monatsraten bezahlen.
Heißt: arbeiten hilft, weil man nur einen geringen Teil der sogenannten Startsumme auf ein mal und sofort benötigt.

Aber Jig, ganz gleich, wie wenig es dir gefällt: mehr Alternativen als
-Eltern zahlen
-Eltern verklagen
-Oma zahlt
-arbeiten
-verzichten/einschränken
gibts offensichtlich nicht.
 
Genau von diesen Alternativen rede ich ja die ganze Zeit.
Es gibt eventuell auch die Möglichkeit, dass Jig Geld vom Staat bekommt, aber der Staat sich dann das Geld von seinen Eltern wiederholt.

Das muss er mit dem Bafögamt klären, da seine Eltern den Antrag ja nicht unterzeichnen wollen.

So muss er seine Eltern in der Hinsicht schonmal nicht verklagen.

Und er hat bis die Schule beginnt ja noch etwas Zeit. Es ist also nicht zu spät um noch Geld zu verdienen. Die Kaution kann er sicher in 3 Raten abzahlen, also brauch er auch nciht viel Geld.

Und dann bleibt ja noch der Oma-Joker offen. Ich denke, dass er, wenn er seiner Oma die Situation schildert, doch eine recht große Chance hat, dass sie ihn unterstützen würde.

Und nochmal zum Thema Hauskredit und das dein Vater wegen der Krise nun weniger verdient. Er verdient doch noch genug, damit er den Kredit abbezahlen kann. Wenn das Haus aber verkauft worden ist, dann hat er das Geld, was er eigentlich für den Kredit verwendet hätte, für dich übrig.
 
Na ja, meine Eltern hätten es auch gekonnt, mich zu unterstützen in der Ausbildung, mit dem Arggument "es hat dich ja keiner gezwungen auszuziehen" aber abgelehnt.
ich wollte sie ebenfalls nicht verklagen und hab aus Stolz auch nur dieses eine mal gefragt, danach nie wieder um irgendetwas gebeten.

hat den Vorteil: ich musste nie Danke sagen 😉 und wusste, wem genau ich das, was ich bisher erreicht habe, zu verdanken habe: mir.

ja, ich hab teilweise wirklich beschissen gewohnt und ja, mein Kühlschrank war meist ausgesprochen leer und nein, mir ging es nicht gut dabei.

Aber: ich bin eine ausserordentlich zähe Person geworden und kann auch mit dem geringsten auskommen.
Und: wenn mein freudn schon sehr lange findet, dass wir praktisch nichts mehr zuhause haben, zaubere ich noch locker drei leckere Mahlzeiten aus dem, was noch da ist *ggg*.

Es ist nicht schlimm, mal etwas weniger zu haben.

Mir hätte die Abhängigkeit irgendwie mehr weh getan, glaube ich.

(nur mal so als Option, wie man mit dem Thema noch umgehen kann, wenn man den Blickwinkel etwas ändert).
 
Nach meiner Meinung unterliegen einige User hier einem gewaltigem Irrtum.

Bafög wird nach dem "Einkommen" der Eltern berechnet.
Dabei spielt es keine Rolle ob Wohneigentum vorhanden ist.
Hätten die Eltern ein Mehrfamilienhaus, würden die Mieteinnahmen
als Einkommen angerechnet,welches den Anspruch auf Bafög vermindern,
wegfallen lassen würde.
Im vorliegendem Fall ist das haus der Eltern finanziert und so hoch verschuldet,dass es sich nur mit Verlust verkaufen lassen würde.

Bafög ist eingerichtet worden, um die Chancengleichheit auf Bildung
für alle herzustellen.Ansonsten hätten wir wieder den Zustand von früher,als es nur den Kindern finanziell besser gestellten Eltern möglich war, zu studieren / sich weiterzubilden.

Wer studieren möchte und meint dafür eine besondere Ausstattung zu benötigen,müsste sich eigentlich im Vorfeld durch Arbeit darum bemühen,sich ein finanzielles Polster zu beschaffen.
In diesem Fall scheint da nicht viel passiert zu sein.
Eine Arbeit, aus der man mit Schulden hervorgeht, kann nach meiner Meinung keine "richtige Arbeit" gewesen sein.
Im Moment müssen die Eltern trotz ihrer finanziellen Lage voll
für ihren Sohn aufkommen.
Das Kindergeld fiel hier auch noch weg,das hätte nicht nötig sein müssen.
Die Userin Eule,als Freundin des TE ,wohnt am Ausbildungsort,und bot sich hier im Thread an den TE bei sich aufzunehmen.
Wenn die Möglichkeit besteht,sollte man das tun.
Irgendwie geht es bei der Wahl des Ausbildungsortes auch darum,dass
man sich nahe ist und keine Fernbeziehung mehr führt.

Was mich allerdings erstaunt,an anderer Stelle im Forum gab der TE an in Trier sein Abi machen zu wollen.
Ich kann mir nicht vorstellen,dass es für diesen Zweck Bafög gibt.
Für das Abi muß man den Wohnort/Bundesland nicht wechseln.
 
Hallo,

Ehrlichgesagt kann ich mir nicht vorstellen dass der PC und etc. Eine Vorraussetzung ist für die Schule.Den kannst du dir auch später kaufen.Denn eben für Schüler die nicht viel Geld haben steht sicher alles in der Schule zu verfügung.In meiner damaligen Ausbildung gab es einen Informatikraum da konnten wir Internet, sämtlich programme für den Unterricht, den Drucker und alles nutzen.Und das wird bei dir sicher auch möglich sein.informier dich doch einmal darüber.Und so sparst du erstmal den Rechner und Drucker den du im nachhinein kaufen kannst und dann vielleicht auch auf raten um nicht gleich alles zu bezahleb.

Lg
 

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