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Bafög Schüler

enrage

Mitglied
Nochmal ich.
Bei mir ist es so ich bin 18 Jahre alt und wohne derzeit bei meinem Vater bzw. seiner Freundin da die Wohnung auf ihren Namen geht.
Das Problem ist ich komme mit ihr überhaupt nicht klar ich wohne nun 3 Jahre hier und ich sehe es auch an den Noten wie sie von Jahr zu Jahr etwas runtergehen, ich depressiver werde und überhaupt immer schlecht drauf bin solang ich zu Hause bin.
Was genau hier los ist und alles ist aber unwichtig...
Fakt ist ich will und muss hier raus weil ich es echt nicht mehr allzulange aushalte psychisch zumindest schon Xmal mit meinem Dad geredet. Aber das bringt nichts weil er nichts machen kann er hat selber kaum Geld obwohl er arbeitet wie kein anderer. Und zu meiner Mum kann ich nicht da sie in der Schweiz wohnt und es dort nur Probs geben würde mit der Schule und allem.

Jetzt die Frage zu Bafög...
hätte ich ein Recht darauf? Was müsst ich genau machen? Mit wem reden was sagen ? Was ausfüllen? Ich meine theoretisch werd ich hier in der Wohnung nur tolleriert hier. Und das macht mich wirklcih fertig keine Privatsphäre immer alleine weil nie jemand zu mir kommen darf in meinem Zimmer stehen Sachen die eig nicht zu mir gehören wie zB Wäscheständer und solcher Mist.

kann mir einer helfen ? Wäre extremst Lieb am liebsten würde ich nach Dortmund ziehen wo mein Freund wohnt der nie zu mir kommen darf...


LG uria
 

Samy132

Mitglied
Hey,

Bafög kannste beantragen, ob du es bekommst kann ich dir nicht sagen. ABER du bekommst doch auch eigentlich noch Kindergeld. Wäre doch zumindest schon ein Anfang.

Mein persönlicher Tip: Geh zu deiner Mum in die SChweiz. Riskier die Probleme mit der Schule, aber starte einfach neu.

MfG Samy
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
IHM steht KEIN KG zu.

(Das Gerücht hält sich hartäckig ;) --KG ist aber IMMER NOCh zuerst mal eine Leistung für die ELTERN!)
***************************************
Checkliste: ab 18 --> Auskunft von BEIDEN ELTERN erbitten über deren Einkommen,im Gegenzug immer grundlegenden Anspruch belegen (Deine Ausbildungsbescheinigung vorlegen)

Deinen Bedarf ermitteln /ermitteln lassen (ggf.als einkommensloser Schüler würde ich immer beim AG einen Beratungsschein holen und 'nen Fachanwalt Familienrecht fragen...dann hast Du eine solide fundierte Auskunft!)

Du hast jetzt offenbar keine "durch den Vater bereitgestellte Wohnung".
Da er Dir nicht eine "sichere Unterkunft" bieten kann (er ist ja nicht der Mieter!) ,gibt es hier für Dich ein Sondersituation.(Oder hast Du eine SCHRIFTLICHE Zusage der LG des Vaters,daß Du dort kostenfrei wohnen darfst?)

An Deiner Stelle würde ich prüfen,ob die Eltern Unterhalt (siehe Düsseldorfer Tabelle,vollj.Schüler ist die letzte,höchste Gruppe )
gewähren können.
Wenn sie UNTER dem Selbstbehalt liegen stünde Dir (weil keine Wohnung da ist!) evl. Schülerbafög zu.

Du könntest zwar umziehen ...aber...wegen Schullaufbahn IM HEIMATLAND ginge hier Dein Interesse vor.

Das KG,das eines der Elternteile erhalten kann,wäre voll auf Deinen Unterhalt "anzurechnen" -->
Beispiel--ich nehm mal Deinen Anspruch mit 600 Eu an
(beide Eltern hätten gleiches Einkommen)--Mutter muß 50% zahlen,Vater auch 50% ---Vater erhält das KG (164Eu) --> Mutter löhnt 218 Eu,Vater 382 .

So in etwa...

Wenn beide Eltern UNTER dem Selbstbehalt Einkommen haben,könntest Du bei der KG-Kasse den Antrag auf Durchreichung des KG an Dich stellen und versuchen,Schülerbafög zu erhalten.
Mußt Du mal suchen...oder halt zum RA.

Schüler-BAföG
 

enrage

Mitglied
Erstmal danke für die Antworten.
Das mit dem KG muss ich mal abklären.
Meine Mutter kriegt ja schon 3 Jahre kein Kindergeld mehr da ich ja <<bei meinem Vater >> lebe.
Und sie wohnt ja in der Schweiz.
Dazu kommt, dass mein Dad echt kaum Geld hat obwohl er schuftet und das wirklich hart. Er muss um halb 6 aus dem Haus und kommt meistens erst gegen 18 00- 19 00 nach Hause. Und er hat ziemliche Schulden und so...
 

enrage

Mitglied
Ich habe jetzt einmal da angerufen.

Er meinte ich kann Bafög erst beantragen, wenn ich eine Wohnung habe und dies dann auch begründen kann.
Heisst das: Ich muss jetzt eine Wohnung suchen/finden Mietvertrag unterschreiben Obwohl kein Geld da ist und dann erst Bafög beantragen OBWOHL es überhaupt nicht sicher ist dass ich das kriege?
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Es gibt Vermieter,die sind weise genug,Verträge unter Vorbehalt abzuschließen.
Also: sag klar,daß Du die Bafög-Zusage noch nicht hast,mach den Vertrag mit Sonderkündigungsregel/mit "Rücktrittsklausel" -- Mietbeginn
frühestens ab Bafög -zusage...

Man kann vertraglich vereinbaren,was man möchte,solange es nicht gg.die guten Sitten o.ä.verstößt.
In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit.
Such nach WG-Zimmer oder privatem Vermieter --logischerweise besteht kein Vermieter auf 'nem Vertrag mit einkommenslosem Schüler.

Ähnliche Situation haben Zivis--die brauchen auch den Mietvertrag,um Wohnzuschuß zu bekommen -haben aber erst dann Geld für die Miete,wenn das Zivigehalt auch fließt.

Wenn das Vorlegen eines Vertragsformulars gefordert ist und der Vermieter einverstanden ist,kann man auch (Zeugen mitnehmen) ZWEI Verträge abschließen und je nach Beginn der Bafög-Bewilligung gilt als Mietbeginn dann der Vertrag mit richtigem Datum.

Diese Schwierigkeiten sind bekannt unter Vermietern.
Was verboten ist (und Betrug wäre) : Mietvertrag vorlegen und dann nicht einziehen aber Zuschuß kassieren.

Anrufen würde ich NIE irgendwo ...wenns draufankommt...immer hingehen mit Begleitung oder schriftlich beantragen und auf schriftl.fristgerecheter Antwort bestehen.
"Ich bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid bis zum ..." -> 14 Tage etwa Frist...

Du kannst doch vorerst FORMLOS Bafög beantragen und Dir PRINZIPIELL die Erstattung der angemessenen Wohnkosten bestätigen lassen ( beantrage 'ne Pauschale !) und schreiben: MV wird nachgereicht.

Grund generell : keine Wohnung ,nur "zeitweilige besuchsweise Duldung in fremder Wohnung ohne Rechtsanspruch".
Da Du volljährig bist und der Vater keine Wohnung hat
(selbst nur geduldet mitwohnt) ,ist das eine klare Sache!

Dann kann das Amt Dir SCHRIFTLICH die weiteren Auflagen nennen.

Wenn Du eine Kopie des Bafögantrages hast (mit Eingangsstempel kommt gut!), nimmst Du den mit auf Wohnungssuche ...

So würde ich das machen-- gleichzeitig vorgehen..

Und--warum hat der Vater das KG nicht beantragt? Das gibt es auch noch RÜCKWIRKEND!
Für den Antrag braucht er nur Deine Schulbescheinigung.
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Schülerbafög wird nicht gezahlt, wenn man sich selbst der Bedürftigkeit aussetzt. Genau das macht er aber, denn bisher war er in der Lage seine Schule ohne eine eigene Wohnung in Schulnähe zu erreichen. Wenn überhaupt, dann kann er versuchen, über § 7 Abs. 6 Nr. 1 SGB II Unterstützung zu bekommen.
(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder....
§ 7 SGB II - Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende
 
G

Gast

Gast
Habe meine erste wohnung auch mit bafög bezahlt! Und KG bekommst du bis zum 25 Lebensjahr, da gibt immer ausnahme regeln! Frag doch mal beim Bafög amt nach die wissen das oft! Und du bekommst die Wohnung vom amt bezahlt sofern du mehr als 2 stunden für hin und rückfahrt brauchst von der wohnung deines vaters aus (Tipp geh ins internet und geb die fahrverbindung über die öffentlichen verkehrmittel an)! Den theoretisch könntest du noch bei ihm wohnen und das theoretisch kosten frei - so sagt es jedenfalls das amt!
Du kannst bevor du ein Mietvertrag unterschreibt mal aufm amt nachfragen ob du es theoretisch kriegen könntest, es ist zwar keine garantie aber sie können dir schon mal sagen ob es überhaupt geht! Wie wäre es mit einer WG?

Im übrigen liegt das Schüler Bafög (gilt auch für Azubis die ihre ausbildung selber zahlen) bei 412€, sofern man eine Wohnung hat. Sonst wohl nur 186 €.

Ich hoffe ich konnte ein bissl helfen!
 

enrage

Mitglied
Noch eine Sache hab mit einem Freund geredet und der würde mit mir umziehen. In eine Wohnung wäre dies dann sozusagen eine WG? WÜrde ich weniger Geld kriegen weil er mit mir zsm wohnen würde dann?
 

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