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Autoverkauf bei unzurechnungsfähigkeit

  • Starter*in Starter*in Patrick K.
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Vielleicht sollte man dann einfach mal versuchen, ihn wieder umzustimmen. Das sollte die ihm nahestehenden Menschen auf jeden Fall versuchen. Zumal die Ehefrau auch der Meinung ist.
 
Das ist vollkommen egal was er damit vorhat, und ob er es fahren kann oder nicht, es ist sein Eigentum, damit kann er machen was er will, auch wenn es besser wäre anders zu verfahren, er kanns ja auch verschenken oder verschrotten lassen und wenn man ihn nicht umstimmen kann, dann ist das halt einfach so.
 
Das ist vollkommen egal was er damit vorhat, und ob er es fahren kann oder nicht, es ist sein Eigentum, damit kann er machen was er will, auch wenn es besser wäre anders zu verfahren, er kanns ja auch verschenken oder verschrotten lassen und wenn man ihn nicht umstimmen kann, dann ist das halt einfach so.
Da hast du vollkommen Recht. Aber versuchen muss man es, weil da auch eine Ehefrau ist, die das Geld für das Auto vielleicht dringend gebrauchen kann.
 
Wenn jemand einen Hirntumor hat, Schlaganfall vor kurzem und so weiter, wird der Führerschein ratzfatz eingezogen, wenn man das der entsprechenden Stelle mitteilt. Er bekommt dann Post und wird eingeladen zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Natürlich kann man das Auto auch für den Fall behalten, dass man sich hin und her fahren lässt von einer Vertrauensperson. Was eigentlich sinnvoll wäre. Mein Opa hatte seinerzeit auch das Auto behalten, ich habe ihn dann immer überall hingefahren. Arztbesuche, Krankenhaus, Einkäufe, Besucher hier und da und so weiter. Als dankeschön hat er mir dann irgendwann einfach das Auto geschenkt.
 
Setzt doch untereinander einen Vertrag auf, wenn Opa mal wieder an dem Punkt ist, dass er das Auto verkaufen will. "Hiermit beauftrage ich meine Ehefrau ... [/ meine Enkelin ... / meinen Schwiegerenkel Patrick K.] unwiderruflich, meinen Pkw Audi A3, FIN ..., in meinem Namen [zu einem Preis nicht unter ... €] zu verkaufen, und händige ihr/ihm zu diesem Zweck die Zulassungsbescheinigung Teil I zu dem vorgenannten Fahrzeug aus. Gez. Schwiegeropa ...". Dann haben alle Beteiligten Sicherheit. Auch der Käufer des Autos, den ggf. interessiert, warum eine andere Person das Auto verkauft als im Fahrzeugbrief eingetragen ist.

@Larissa
Du schwankst irgendwie zwischen "Opas Meinung zählt nicht", "natürlich zählt nur Opas Meinung" und "entscheidend ist, was Oma will". Ich weiß nicht, ob das besonders hilfreich ist.
 
Da hast du vollkommen Recht. Aber versuchen muss man es, weil da auch eine Ehefrau ist, die das Geld für das Auto vielleicht dringend gebrauchen kann.
Dann sollte die Ehefrau vielleicht arbeiten gehen, statt darauf zu bestehen das ihr Mann sein Eigentum verkauft. Jemanden davon zu überzeugen sein Eigentum zu verlaufen nur damit man faul sein kann, ist hochgradig unmoralisch.

Ob er es nutzen kann oder nicht, spielt keine Rolle und wenn er sich hundert mal am Tag unentscheidet ist das völlig okay.
 
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