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master-harzer
Gast
Hey Leute,
kurz zu mir: bin junge 18 jahre alt, hab 07 meinen realschulabschluss gemacht, kurz darauf ein Jahr berufsfachschule zum wirtschaftsassi(abbruch nach einem jahr) und jetzt bis juli Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, wurde/bin 2008 kurz vor meinem 18. Geburtstag Rausgeschmissen wurden/"auusgezogen" wegen häuslicher, sozialer probleme (allein erziehende Mutter, bruder 15 jahre alt, bedarfsgemeinschaft) , meine mutter und ich versuchten das ganze beim jugendamt zu kläre und das arbeitsamt wusste dann also auch bald bescheid und meinten sie lassen mich unter vorbehaltender hand bei meinem kumpel wohnen....(fraglich) zurzeit bekomme ich nur BAB bin auch halt noch zu hause gemeldet...der hintergedanke des arbeitsamtes und mein wunsch war es (um den ganzen Schrapel u25 auszug zu entgehen) regulär mit einer ausbildung in ein anderes bundesland zu ziehen, dort hatte ich auch vorstellungsgespräche usw. woraus sich aber bis jetzt nichts ergeben hat....deshalb hab ich es letzte woche dort beim "jobcenter" versucht ob sich auch ohne ausbildung was machen lässt. nur leider wurde ich aber abgewiesen...: "ohne befristeten arbeitsvertrag nichts" also hat sich das erledigt...
nun ja jetzt sitz ich hier und muss mir eine wohnung hier finanzieren und das möglist schnell!!!!!!!!
den Antrag auf Zustimmung des kommunales trägers gem. § 22 Abs. 2a SGBII hab ich hier liegen...nur bin ich aus den vielen Themen nicht schlau geworden was ich genau beachten muss damit es keine Probleme gibt und das möglichst schnell bewilligt wird (vllt habt ihr Beispiele) da meine maßnahme im juli endet und ich sozusagen ab juli dann arbeitslos bin und dazu nicht mehr bei meinem Kumpel wohnen kann eilt die zeit.....im august bekomm ich hier zu 85% eine geförderte überbetriebliche ausbildung (wenn bis dato sich nichts anderes finden lässt) da ich die maßnahme gut beende...aber mit der Wohnung kann ich nich so lange warten...
ich kann doch aber kein arbeitslosengeld beantragen, wenn ich noch in einer bedarfsgemeinschaft "lebe" oder? vorher müsste ich mich doch ummelden doch dazu brauch ich einen wohnsitz...
die lage hat sich so zugespitzt das ich unter depressionen leide, nachts nich mehr schlafen kann und mir alles über den kopf steigt...
ich hoffe hier findet sich wer der mir weiterhelfen kann....bin über jede Hilfe dankbar....falls ihr noch infos zur sachlage braucht stellt einfach die nötigen fragen, ich bedanke mich im Vorraus...
kurz zu mir: bin junge 18 jahre alt, hab 07 meinen realschulabschluss gemacht, kurz darauf ein Jahr berufsfachschule zum wirtschaftsassi(abbruch nach einem jahr) und jetzt bis juli Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, wurde/bin 2008 kurz vor meinem 18. Geburtstag Rausgeschmissen wurden/"auusgezogen" wegen häuslicher, sozialer probleme (allein erziehende Mutter, bruder 15 jahre alt, bedarfsgemeinschaft) , meine mutter und ich versuchten das ganze beim jugendamt zu kläre und das arbeitsamt wusste dann also auch bald bescheid und meinten sie lassen mich unter vorbehaltender hand bei meinem kumpel wohnen....(fraglich) zurzeit bekomme ich nur BAB bin auch halt noch zu hause gemeldet...der hintergedanke des arbeitsamtes und mein wunsch war es (um den ganzen Schrapel u25 auszug zu entgehen) regulär mit einer ausbildung in ein anderes bundesland zu ziehen, dort hatte ich auch vorstellungsgespräche usw. woraus sich aber bis jetzt nichts ergeben hat....deshalb hab ich es letzte woche dort beim "jobcenter" versucht ob sich auch ohne ausbildung was machen lässt. nur leider wurde ich aber abgewiesen...: "ohne befristeten arbeitsvertrag nichts" also hat sich das erledigt...
nun ja jetzt sitz ich hier und muss mir eine wohnung hier finanzieren und das möglist schnell!!!!!!!!
den Antrag auf Zustimmung des kommunales trägers gem. § 22 Abs. 2a SGBII hab ich hier liegen...nur bin ich aus den vielen Themen nicht schlau geworden was ich genau beachten muss damit es keine Probleme gibt und das möglichst schnell bewilligt wird (vllt habt ihr Beispiele) da meine maßnahme im juli endet und ich sozusagen ab juli dann arbeitslos bin und dazu nicht mehr bei meinem Kumpel wohnen kann eilt die zeit.....im august bekomm ich hier zu 85% eine geförderte überbetriebliche ausbildung (wenn bis dato sich nichts anderes finden lässt) da ich die maßnahme gut beende...aber mit der Wohnung kann ich nich so lange warten...
ich kann doch aber kein arbeitslosengeld beantragen, wenn ich noch in einer bedarfsgemeinschaft "lebe" oder? vorher müsste ich mich doch ummelden doch dazu brauch ich einen wohnsitz...
die lage hat sich so zugespitzt das ich unter depressionen leide, nachts nich mehr schlafen kann und mir alles über den kopf steigt...
ich hoffe hier findet sich wer der mir weiterhelfen kann....bin über jede Hilfe dankbar....falls ihr noch infos zur sachlage braucht stellt einfach die nötigen fragen, ich bedanke mich im Vorraus...