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Auszug U25 PROBLEM!!!

M

master-harzer

Gast
Hey Leute,
kurz zu mir: bin junge 18 jahre alt, hab 07 meinen realschulabschluss gemacht, kurz darauf ein Jahr berufsfachschule zum wirtschaftsassi(abbruch nach einem jahr) und jetzt bis juli Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, wurde/bin 2008 kurz vor meinem 18. Geburtstag Rausgeschmissen wurden/"auusgezogen" wegen häuslicher, sozialer probleme (allein erziehende Mutter, bruder 15 jahre alt, bedarfsgemeinschaft) , meine mutter und ich versuchten das ganze beim jugendamt zu kläre und das arbeitsamt wusste dann also auch bald bescheid und meinten sie lassen mich unter vorbehaltender hand bei meinem kumpel wohnen....(fraglich) zurzeit bekomme ich nur BAB bin auch halt noch zu hause gemeldet...der hintergedanke des arbeitsamtes und mein wunsch war es (um den ganzen Schrapel u25 auszug zu entgehen) regulär mit einer ausbildung in ein anderes bundesland zu ziehen, dort hatte ich auch vorstellungsgespräche usw. woraus sich aber bis jetzt nichts ergeben hat....deshalb hab ich es letzte woche dort beim "jobcenter" versucht ob sich auch ohne ausbildung was machen lässt. nur leider wurde ich aber abgewiesen...: "ohne befristeten arbeitsvertrag nichts" also hat sich das erledigt...:(

nun ja jetzt sitz ich hier und muss mir eine wohnung hier finanzieren und das möglist schnell!!!!!!!!
den Antrag auf Zustimmung des kommunales trägers gem. § 22 Abs. 2a SGBII hab ich hier liegen...nur bin ich aus den vielen Themen nicht schlau geworden was ich genau beachten muss damit es keine Probleme gibt und das möglichst schnell bewilligt wird (vllt habt ihr Beispiele) da meine maßnahme im juli endet und ich sozusagen ab juli dann arbeitslos bin und dazu nicht mehr bei meinem Kumpel wohnen kann eilt die zeit.....im august bekomm ich hier zu 85% eine geförderte überbetriebliche ausbildung (wenn bis dato sich nichts anderes finden lässt) da ich die maßnahme gut beende...aber mit der Wohnung kann ich nich so lange warten...

ich kann doch aber kein arbeitslosengeld beantragen, wenn ich noch in einer bedarfsgemeinschaft "lebe" oder? vorher müsste ich mich doch ummelden doch dazu brauch ich einen wohnsitz...
die lage hat sich so zugespitzt das ich unter depressionen leide, nachts nich mehr schlafen kann und mir alles über den kopf steigt...

ich hoffe hier findet sich wer der mir weiterhelfen kann....bin über jede Hilfe dankbar....falls ihr noch infos zur sachlage braucht stellt einfach die nötigen fragen, ich bedanke mich im Vorraus...:eek:
 

Chakuza1984

Aktives Mitglied
Hallo Master Harzer... :)



und jetzt bis juli Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, wurde/bin 2008 kurz vor meinem 18. Geburtstag Rausgeschmissen wurden/"auusgezogen" wegen häuslicher, sozialer probleme (allein erziehende Mutter, bruder 15 jahre alt, bedarfsgemeinschaft) , meine mutter und ich versuchten das ganze beim jugendamt zu kläre und das arbeitsamt wusste dann also auch bald bescheid und meinten sie lassen mich unter vorbehaltender hand bei meinem kumpel wohnen....(fraglich)
Dies alleine macht den Fall schon recht brisant. Interessant wäre hier zu wissen, was das Jugendamt damals zu eurem Fall sagte. Du bist zwar schon 18, könntest aber noch bis 21 in die Jugendhilfe vom Jugendamt aufgenommen werden (da du per Gesetz mit 21 erst als "erwachsen" gilst!). Jugendhilfe in dem Falle würde dir (eventuell mit einem vom Jugendamt beauftragten Träger) die Möglichkeit geben, womöglich schon eine eigene Wohnung unter Aufsicht zu beziehen (dies kann beispielsweise 1-2x die Woche durch einen Betreuer geschehen). Basis für die Jugendhilfe ist in den meisten Fällen, dass du an deiner beruflichen Perspektive aktiv mitarbeitest, wobei dir der Betreuer helfen kann. Dass die Arbeitsagentur dich trotz Wissen dass du wegen familiärer Probleme von zuhause raus musstest quasi zur Untermiete bei deinem Kumpel hat wohnen lassen ist mir persönlich völlig schleierhaft und ich denke dass hierdurch nur weitere Kosten eingespart werden sollten, denn es ist durchaus möglich, dass ein Jugendlicher der nachweislich nicht mehr im Elternhaus leben kann bereits (unter einigen Einschränkungen seitens der Arbeitsagentur die aber zu verkraften sind!) eine eigene Wohnung beziehen kann. Dies sind aber so genannte "Kann" Bestimmungen die die Arbeitsagentur durchaus machen kann, aber eben halt gesetzlich nicht zu verpflichtet ist; es richtet sich sicher auch immer ein stückweit nach der objektiven Beurteilung deiner Person inwieweit du in der Lage wärst eigenständig zu wohnen... :rolleyes: In Fachkreisen auch Behördenwillkür genannt. Du hattest in Klammern gesetzt fraglich, was haben wir uns darunter vorzustellen? Wo wohnst du momentan und was genau ist für dich fraglich?


ich kann doch aber kein arbeitslosengeld beantragen, wenn ich noch in einer bedarfsgemeinschaft "lebe" oder? vorher müsste ich mich doch ummelden doch dazu brauch ich einen wohnsitz...
die lage hat sich so zugespitzt das ich unter depressionen leide, nachts nich mehr schlafen kann und mir alles über den kopf steigt...
In welcher Bedarfsgemeinschaft lebst du denn derzeit offiziell? Es ist per Gesetz de facto unrechtens wenn da jemand staatliche Leistungen für dich bezieht (in dem Falle der Vorstand der Bedarfsgemeinschaft) und du mehr oder minder mit leeren Händen da stehst. Nun gut, du bekommst Berufsausbildungsbeihilfe, wenn das dem Arbeitsamt aber gemeldet ist (wovon ich mal ausgehe) bekommt da jemand aber von der Arbeitsagentur noch eventuell ergänzende Leistungen für dich von denen du eventuell nicht mal etwas weißt... Weißt du da näheres?

Des weiteren möchte ich dich beruhigen, selbst wenn alle Dämme brechen: In Deutschland ist es nach wie vor auch noch gesetzlich geregelt dass niemand gezwungen sein darf auf der Straße zu leben, es muss also jemand für dich aufkommen!
Ich würde dir aus meiner jetzigen objektiven Sicht einmal raten dich erstmal mit dem Jugendamt in Verbindung zu setzen und dich konkret nach einer Möglichkeit für die Jugendhilfe zu erkundigen. Sollten die dies (aus was für Gründen auch immer) ablehnen gehe bitte zur Solidarischen Hilfe.
Dies ist ein gemeinnütziger Verein der unabhängig von der ARGE kostenfrei alle Arbeitslosengeld 2 Empfänger berät, dort sitzen Menschen die dir weiterhelfen können und die dir genau sagen werden was die Arbeitsagentur darf und was nicht. Die Solidarische Hilfe ist in der Regel in jedem größeren Ort zu finden und sie kennen sich mit der Rechtslage aus. Sofern vorhanden, bringe bitte zu diesem Termin auch deine Unterlagen (eventuelle Bescheide von der Arbeitsagentur usw) mit, dies könnte nützlich sein.

In deinem Falle jedoch steht mir in erster Linie erst einmal das Jugendamt in der Bringschuld.



Wünsche dir für die Zukunft alles Gute und meld dich ruhig hier nochmal falls du weitere Fragen hast,ich kenne mich da ziemlich gut aus, hatte damals auch Jugendhilfe... ;)


Liebe Grüße


Chaky



 

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