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Ausziehen!?

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Hallo Stan,

nur mal für mich,zur Information,lerne gern dazu.

Warum braucht man einen Wohnberechtigungsschein?
Kann man nicht einfach eine Wohnung in der entsprechenden
Grösse und Preisklasse auf dem freien Wohnungsmarkt mieten?

Ist das vielleicht von der Region abhängig in der man wohnt?
Wäre nett,wenn du mich da mal aufklären könntest.


Gruss Karin
 

Hallo Karin /Deichgräfin,

schau mal hier: Ausziehen!?. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Stan,

ich nehme mal an das das dann bei uns das Sozialamt sein wird wohne in ner kleinen Gemeinde.
Und wie verhält sich das dann mit der Wohnung??
Bekomme ich dann eine zugewiesen oder kann ich mir die selber suchen (natürlich keine riesen Wohnung) weil ich da schon eine in aussicht hätte die auch nicht sonderlich teuer is (99€ KM).
Und muss die Wohnung dann auch in der Region sein oder kann das auch wo anders sein weil die Wohnung die ich hätte wäre dann in NRW ca 20km von meinem jetzigen Wohnort entfernt was aber noch in Hessen ist?

MfG
Chaser
 
Hallo Stan,

nur mal für mich,zur Information,lerne gern dazu.

Warum braucht man einen Wohnberechtigungsschein?
Kann man nicht einfach eine Wohnung in der entsprechenden
Grösse und Preisklasse auf dem freien Wohnungsmarkt mieten?

Ist das vielleicht von der Region abhängig in der man wohnt?
Wäre nett,wenn du mich da mal aufklären könntest.


Gruss Karin

Hallo Karin,

den Wohnberechtigungsschein erhält man, wenn man die Voraussetzungen des § 27 WoFG erfüllt. Das heißt, man ist berechtigt für eine Sozialwohnung, was von Vorteil ist, da die ja in der Regel immer noch billiger sind als eine Wohnung auf dem freien Markt, da der Mietpreis subventioniert.

Mit diesem Wohnberechtigungsschein geht man dann zu einem entsprechenden Vermieter, in der Regel Wohnungsgesellschaften, und bewirbt sich um eine Wohnung. Es gibt auch noch Gebiete, wo erheblicher Wohnungsmangel herrscht, da vermittelt dann die zuständige Behörde in eine solche Wohnung.

Unabhängig davon steht es einem frei, sich eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt auszusuchen.

LG Thomas
 
Hallo Stan,

ich nehme mal an das das dann bei uns das Sozialamt sein wird wohne in ner kleinen Gemeinde.
Und wie verhält sich das dann mit der Wohnung??
Bekomme ich dann eine zugewiesen oder kann ich mir die selber suchen (natürlich keine riesen Wohnung) weil ich da schon eine in aussicht hätte die auch nicht sonderlich teuer is (99€ KM).
Und muss die Wohnung dann auch in der Region sein oder kann das auch wo anders sein weil die Wohnung die ich hätte wäre dann in NRW ca 20km von meinem jetzigen Wohnort entfernt was aber noch in Hessen ist?

MfG
Chaser

Hallo Chaser,

wenn Du diese günstige Wohnung in Aussicht hast, und Du sie auch willst, würde ich an Deiner Stelle dort zuschlagen.

Anmieten, meldebehördlich anmelden, Mietvertrag nehmen und dann zur örtlich zuständigen ARGE gehen.

Wenn jemand hierzu noch bessere Vorschläge hat, bitte melden.

Viele Grüße

Thomas
 
Hallo,

der Weg geht andersherum.

E r s t der Arge den geplanten Umzug melden,die Genehmigung zum Umzug
m u ß von der Arge einholt werden.
Sagt die Arge Nein,hat man einen gültigen Mietvertrag am Hals.

In Chasers Fall wird es problematisch werden,weil er in ein anderes
Bundesland umziehen möchte,dort wäre eine andere Arge für ihn zuständig.

Einen lieben Gruss
von Karin,die j e t z t in den Urlaub fährt.

Frankreich,ich komme.
 
Hallo,

der Weg geht andersherum.

E r s t der Arge den geplanten Umzug melden,die Genehmigung zum Umzug
m u ß von der Arge einholt werden.
Sagt die Arge Nein,hat man einen gültigen Mietvertrag am Hals.

In Chasers Fall wird es problematisch werden,weil er in ein anderes
Bundesland umziehen möchte,dort wäre eine andere Arge für ihn zuständig.

Einen lieben Gruss
von Karin,die j e t z t in den Urlaub fährt.

Frankreich,ich komme.

Dieser Aussage würde ich zustimmen, wenn Chaser bereits Leistungen von der ARGE beziehen würde. Aber so wie ich es verstanden habe, bezieht er die noch nicht. Und warum soll man bei einem Umzug ohne Leistungsbezug durch die ARGE diese vorher fragen?🙂
 
Vielleicht um auszuschließen, ob die Wohnung im Endeffekt nicht zu teuer ist und man dann Schwierigkeiten bekommt. Zudem, wenn das ALG 1 so niedrig ist, wollen viele Vermieter erstmal eine Bescheinigung über die Mietübernahme.

Deshalb würde ich auch erstmal den Weg zur ARGE gehen, um abzuklären, wie groß und wie teuer so eine Wohnung sein darf und inwieweit ich überhaupt Anspruch auf eine Grundsicherung oder ALGII habe.
 
Hallo Micky II,

stimme Dir im Prinzip zu. Aber die Wohnung kostet 90 €, so wie Chaser mitgeteilt hat.

Viele Grüße

Thomas
 
Tja, mag vielleicht daran liegen, dass man bei uns für so wenig Geld gar keine Wohnung bekommen würde. Aber wenn es bei ihm so ist, könnte er sie natürlich direkt anmieten, da kann wohl keiner sagen, die wäre zu teuer.
 
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