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Ausziehen!?

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C

Chaser

Gast
meine mutter (alleinerziehend) beabsichtigt ihr haus aus finanziellen gründen zu verkaufen oder zu vermieten und zu ihrem lebenspartner in das haus zu ziehen!
Für mich (arbeitslos, alg1 empfänger, 21jahre) würde jedoch keine möglichkeit bestehen mit in das haus zu ziehen!

Wie komme ich also an eine eigene wohnung??
habe ich anspruch auf alg2 um eine wohnung und meinen unterhalt zu finanzieren?

Und wie mache ich die geltend bevor ich auf der straße stehe???
 
Zuletzt bearbeitet:

Hallo Chaser,

schau mal hier: Ausziehen!?. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Chaser,

versteh ich jetzt nicht ganz.
ist das Haus so klein, dass du da - wenns vermietet wird - nicht trotzdem wohnen könntest ?
und - naja - falls deine mutter es verkauft, könnte sie dir nicht etwas von dem geld/verkaufserlös mitgeben ? oder seid ihr so zerstritten ?
erkundige dich trotzdem mal beim arbeitsamt bzw. der alg2-stelle - nur - alg2 ist erheblich weniger als alg1.
leider kann ich dir konkret nicht helfen..

Peter
 
ich bezweifele mal das ich dennoch in dem haus meiner mutter wohnen könnte da es nicht machbar ist das es zwei abgeschlossene wohnungen sind.
und bei dem lebenspartner meiner mutter lebt schon der sohn und dessen frau und kind im haus.
mein alg1 ist auch nicht besonders hoch da ich noch in der ausbildung war als ich gekündigt wurde.
aber es kann ja nicht sein das ich dann auf der straße stehe oder???
nein wir sind nicht wirklich zerstritten aber wir sind beide der ansicht das es besser für alle beteiligten währe wenn wir nichtmehr zusammen wohnen würden
 
Gut - deine Mutter zieht zu ihrem Freund, und vermietet das Haus.
Du sagst es wären 2 Wohnungen - kannst du denn nicht eine davon kriegen ?
Kann dir deine Mutter da finanziell wirklich nicht entgegenkommen ?
Du bist doch schliesslich ihr Kind !
Und wenn dir die Wohnungen zu gross sind - hast schonmal an ne WG gedacht ? Immer noch besser als auf der Strasse zu stehen, find ich..

Peter
 
nein es sind eben keine zwei wohnungen und es lässt sich nicht einrichten das zwei daraus werden das wollte ich damit sagen.
und meine mutter kann mir finanziel auch nicht unter die arme greifen da sie ja das haus nicht umsonst verkaufen bzw vermieten muss.
 
gut, verstanden..

es muss für dich also was preiswertes her.
wohnt ihr aufm land oder in ner stadt ?
wenn in ner stadt und es da auch noch studenten gibt, ists mit preiswert ja schlecht...
wenn aufm land, sollte sich was preiswertes finden lassen..
hast du dich mal bei zeitarbeitsfirmen nach nem job erkundigt ? evtl. kommst du darüber wieder an ne "feste" stelle.
denn irgendwann ist mit alg1 ja schluss, und alg2 heisst nichts anderes als vegetieren an der armutsgrenze... wobei ich nichtmal weiss, ob du mit 21 überhaupt anspruch haben würdest.
 
wohnen auf dem land
und ja mit zeitarbeitsfirmen bin ich in kontakt aber die hatten bisher nichts für mich!
aber es muss doch irgendwie wohngeld oder sowas geben!?
glaube kaum nur weil ich erst 21 bin das ich dann auf der straße stehe!
meine frage war ja uhrsprünglich wie ich an solche finanzielle unterstützung von irgendwelchen ämtern komme!

Naja mal hoffen das andere user dazu vielleicht einen rat wissen
 
Hallo Chaser ,
Du könntest mit Deinem Problem zum Sozialamt gehen ihnen Deinen Fall schildern und fragen welche Hilfen Dir in Deinem Fall zur verfügung stehen . Wenn Dein Einkommen aus dem ALG I so niedrig ist wird im Notfall die Zahlung der Gesamtmiete übernommen .
Jetzt hat aber die Sozialgesetzgebeung sich etwas tolles einfallen lassen , nämlich das Kinder die kein ausreichendes Einkommen haben bis zum 25.LJ bei den Eltern bleiben müssen , es sei denn es liegen schwerwiegende Gründe vor die ein Zusammenleben stark beeinträchtigen .
Dieses muß dann in irgend einer Form belegt werden .
Also ziehe Erkundigungen bei den Ämtern ein .
Die können Dir am besten raten .

LG
Yaksini
 
Hallo Chaser,


meiner Meinung nach müsste das A-Amt dir eine geeignete Wohnung finanzieren.
Bei dir liegen "besondere Umstände"vor.

Deine Mutter löst euren gemeinsamen Hausstand auf und zieht zu ihrem Freund,welcher nicht verpflichtet ist,
dich auch aufzunehmen.
In deinem Fall müßtest du sogar Geld für eine "Erstausstattung" der
Wohnung bekommen.
Erklär deine Lage deinem Sachbearbeiter vom A-Amt,dort müsste dir
weitergeholfen werden.

Gruss Karin
 
mein alg1 ist auch nicht besonders hoch da ich noch in der ausbildung war als ich gekündigt wurde.

Hallo Chaser,

auch wenn Dein ALG I sehr niedrig ist, hast Du einen ergänzenden Anspruch auf Leistungen nach ALG II.

Ich weiß nicht wo Du lebst, aber melde Dich sofort bei Eurem Wohnungsamt als wohnungssuchend und lasse Dir einen Wohnberechtigungsschein geben.

Und dann auf Wohnungssuche. Da Du ja nach Auszug Deiner Mutter Anspruch auf ergänzende Leistungen nach ALG II hast, jetzt seit ihr ja noch eine Bedarfsgemeinschaft, wird von der ARGE dann auch die Kosten für eine angemessene Wohnung und angemessene Miete übernommen.

Viel Erfolg dabei, und bei Rückfragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Thomas
 
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