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Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich/Ehegattenzuschlag

Richtig !

Wenn ein Opfer bereits eine unbefristete Rente bezieht, bekommt er auch ganz ohne eine Rehamassnahme BSA.

Mal eine andere Frage ...

Wurdet ihr gleich im ersten Prozess, als Opfer anerkannt ?

Die meisten bekommen nur Rente auf Zeit und da liegt meines Erachtens ein Problem!
Im übrigen ist es sehr schwer durch zu setzen, eine Reha egal ob Medizinisch oder beruflich sei nicht zumutbar oder Erfolgsversprechend.
Bei einem 50 Jährigen ist das kein Thema mehr meinte ein MA des VA aber solange jemand z.b. erst 30 Jahre alt wäre, wird alles versucht und sich gegen einen BSA ausgesprochen.
Klagen ist leider meist die einzige Chance...
 
Die meisten bekommen nur Rente auf Zeit und da liegt meines Erachtens ein Problem!
Im übrigen ist es sehr schwer durch zu setzen, eine Reha egal ob Medizinisch oder beruflich sei nicht zumutbar oder Erfolgsversprechend.
Bei einem 50 Jährigen ist das kein Thema mehr meinte ein MA des VA aber solange jemand z.b. erst 30 Jahre alt wäre, wird alles versucht und sich gegen einen BSA ausgesprochen.
Klagen ist leider meist die einzige Chance...


Ja, das ist in der Tat ein Problem. Die Renten werden in den ersten Jahren immer nur auf Zeit gewährt und deshalb gehen die Versorgungsämter davon aus, dass man auch wieder gesund werden kann. Nur die unbefristeteten Renten machen den Opfern das Leben bezüglich BSA deutlich leichter.
 
Was nützt mir, dass ich ne unbefristete Rente habe, wenn ich seit 8 Jahren dasselbe kleine Geld bekomme, ohne jede Erhöhung (und das ist einiges weniger als die offizielle Armutsgrenze!) und mein Verfahren sich immer weiter in die Länge zieht. Jetzt rechnen wir schon bis März 2011 bis zum erstinstanzlichen Urteil. Ich werde vermutlich, falls ich je von denen Geld sehe, zu alt sein, um damit noch Lebensgestaltung betreiben zu können. Leider. Ich fühle mich zur Zeit sehr ohnmächtig wegen dieser ewigen Verzögerungstaktiken...
 
Was nützt mir, dass ich ne unbefristete Rente habe, wenn ich seit 8 Jahren dasselbe kleine Geld bekomme, ohne jede Erhöhung (und das ist einiges weniger als die offizielle Armutsgrenze!) und mein Verfahren sich immer weiter in die Länge zieht. Jetzt rechnen wir schon bis März 2011 bis zum erstinstanzlichen Urteil. Ich werde vermutlich, falls ich je von denen Geld sehe, zu alt sein, um damit noch Lebensgestaltung betreiben zu können. Leider. Ich fühle mich zur Zeit sehr ohnmächtig wegen dieser ewigen Verzögerungstaktiken...


Ja, diese Verzögerungstaktik ist eine Katastrophe. Man muss auch dazu sagen, dass eine unbefristete Rente auch nur dann hilft, wenn diese Rente schädigungsbedingt vergeben wurde. Und da haben viele Probleme, da in diesen Rentengutachten oftmals auch schädigungsunabhängige drinstehen und darauf stürzt sich das Versorgungsamt natürlich.
 
ich bin die Ausgangsposterin 🙂

Wir haben vor 14 Tagen nach endlosem Papierkrieg und persönlichen gesprächen die schriftliche Bestätigung vom Versorgungsamt bekommen das die Umschulung genehmigt ist!!!! Aber es war wirklich massig Papierkram. Meine Firma bekommt die Kosten erstattet und meine Berechnung zum Übergangsgeld dauert noch an *augenroll* Ich bekomme zusätzlich Fahrgeld und Schulmaterialkosten erstattet wenn ich vorher nen Antrag auf Genehmigung stelle. Außerdem zahlen sie meine Rentenversicherungsbeiträge. Ich bin froh, das ich das endlich durchbekommen habe.

Für meine Berechnung des Übergangsgeldes wollen sie aber NICHT mein letztes Einkommen haben, sondern das Einkommen welches ich zum TATZEITPUNKT hatte *grübel* ich hab es jetzt nachgewiesen aber es ärgert mich, da ich letzendlich weniger verdiente habe als zum Schluss. Aber daran gibt es laut Versorgungsamt wohl nichts zu rütteln.

Man muss wirklich hartnäckig sein und braucht viel Kraft um alles durchzustehen. Ich bekomm langsam Haare auf den Zähnen wenn ich nur das Wort Versorgungsamt höre *grummel*

WOBEI es an anderen Stellen prima klappt. Ich habe einen Antrag auf Kostenübernahme eines Weckers gestellt da ich schon nen speziellen Wecker brauche um wach zu werden. Von diesem Versorgungsamt bekam ich noch andere Beispiele genannt und es ging flott mit der Rückerstattung. Es kann gut funktionieren wenn man da nicht lauter Sturköpfe sitzen hat die nicht den Menschen sondern nur das Papier sehen.
 
Hallo Gast,
Grundlage für die Berechnung des Übergangeldes ist das letzte Jahr für den ein rechtskräftiger Steuerbescheid vorliegt.
Also der letzte Steuerbescheid vor der Schädigung.
Der Steuerbescheid aus dem Jahr der Schädigung ist ja im Einkommen durch die Tat negativ beeinflußt, der kann es deshalb eben nicht sein.

Du hast das gut gemacht, dass du das durchgesetzt hast. Lass die mal die Berechnug Überganggeld erstmal machen, dann müssen die den Betrag erstmal zahlen, die Berechnung korrigieren lassen, kannst du wenn der Bescheid vor deiner Nase liegt.

Ich helf dir mit INfo´s wenn ich kann und hier sind sicher auch noch andere die dir helfen.

Einen Tipp habe ich noch, du bist als Selbstständige vermutlich anders versichert. Schau dir mal deine private Haftpflichtversicherung an.
Vielleicht hast du Glück und Du hast eine sog. Forderungausfalldeckung oder Haftpflichtausfalldeckung mit drin.
Wenn Du dir unsicher bist, frag den der sie dir verkauft hat.

Ja, man muss hartnäckig sein und bedauerlicherweise kann man sich eben nicht darauf verlassen, dass die Bescheide dem geltenden Recht entsprechen.

Bis denn
 
Danke für die Antwort. Ok dann hat es seine Richtigkeit mit dem Steuerbescheid gut zu wissen. Der Bescheid zum Übergangsgeld soll wohl morgen in die Post gehen. Ich lass mich überraschen was drin steht. Wichtig für mich ist, das endlich ein Kampf vorbei ist somit kann ich wieder etwas abschließen und zur Ruhe kommen, meiner neuen Arbeit nachgehen und positiv nach vorne schauen.


PS: ja der Wecker ist was besonderes ;-p ich bin durch die Schädigung des Überfalls auf meine Person hochgradig schwerhörig, einseitg taub und höre ERST ab 70db (ohne Hörgerät)!!! Da ich Nachts ohne Hörgerät schlafe bin ich quasi taub und nen normaler Wecker nützt mir gar nichts. Nachdem die Krankenkasse eine Kostenübernahme mit der Begründung: nicht taub genug abgelehnt hat *grübel* bin ich froh, das das Versorgungsamt zugestimmt hat. Der Wecker weckt mich nicht nur mit Vibration sondern auch mit 113db wo selbst ich als "taube" im Bett stehe wenn das Teil klingelt. Meine bisherige Alternative überhaupt pünktlich aufstehen zu können war mein Handy beim schlafen "körpernah" zu tragen um durch die Vibration wachzuwerden. Mit dem Resultat das es ständig kaputt ging durch die Feuchtigkeit! Das bringt mir tatsächlich endlich wieder etwas "Normalität" wieder. Von einem wecker geweckt werden, für viele das normalste der Welt, für mich war es unvorstellbar das jemals wieder erleben zu dürfen!
 
Das ist aber toll, dass du mir das extra noch mal erklärst, danke schön! Dann ist er ja richtig wichtig, weil mit Handy im Bett schlafen, das ist sicher stressig und auch gesundheitlich nicht so gut, von wegen Handystrahlen...

Mensch, echt... tut mir leid, dass du so schwer hörst!

LG
Meli
 

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