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Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich/Ehegattenzuschlag

Hi Vermisst,
ich bekomm bis jetzt nur die Opferentschädigungsrente und habe die Umschulung bereits Ende Oktober angefangen. Das Amt hatte letzte Woche die Kostenübernahme abgelehnt und ich bin in den Widerspruch gegangen..

Darf ich fragen, welchen Grund sie angaben?
Denn normal sind die ja froh, wenn du eine machst, denn du sollst ja so schnell als möglich in einen Beruf eingegliedert werden..
 
hi vermisst,

ich mach eine Umschulung zur Kauffrau im Einzelhandel. Das Versorgungsamt hat meine Unterlagen nicht richtig gelesen und denkt ich lerne nur Verkäuferin. Die ersten 2 Jahre ist dies auch der Fall. Nach dem 3.Jahr lege ich aber die Prüfung zur Einzelhandelskauffrau ab. Für den Beruf brauche ich das Fachwissen der Verkäuferin. Das Versorgungsamt schreibt:

Der von Ihnen angestrebte Beruf der Verkäuferin ist nicht geeignet, ihn auf Dauer im Wettbewerb mit Nichtbehinderten auszuüben. Das Berufsbild einer Verkäuferin basiert auf eine uneingeschränkte Kommunikationsfähigkeit mit der Kundschaft. Dies ist bei der vorliegenden Hörminderung nicht gewährleistet.

Ich bin an für sich nur im Büro, habe keinerlei Kundenkontakt aber ich benötige das Fachwissen um meine Arbeit 100% machen zu können. Die Schule und der Ausbildungsbetrieb haben sich auf mich eingestellt, es passt alles. Nur das Versorgungsamt muss richtig lesen. Ich habe denen alles genauestens in den Widerspruch geschrieben und hoffe auf eine positive Nachricht um das Überbrückungsgeld zu bekommen.

Egal welchen Job ich mache, ich werde überall eingeschränkt arbeiten müssen mit der Hörminderung und die können froh sein, das ich was habe und ich bin froh nicht zur unfähigen Arge gehen zu müssen, die mir irgendeinen Blödsinn aufdrücken der mich nicht weiter bringt! Ich möchte einfach nur meine Umschulung machen und wieder anfangen Normalität einkehren zu lassen. Solange wie die sich aber nicht auskäsen geht das nicht denn finanziell ist es nicht grad der Renner im Vergleich zu früher.
 
hallo Gast du muss zum ARGe gehen um dein Umschulung zu finanzieren, wenn die nicht machen dann musste mit dem Bescheid an das Versorgungsamt , also dein Umschulung muss finanziert werden. , Aber es ist nicht so wie der Vermisst sagt : wenn der Therapeut schreibt habwegs arbeiten , heisst immer noch nicht BSA oder Auagleichrente, das sind 2 paar schuh, es gibt einmal Berufsschadenausgleichverordnung, und Ausgleichrenteverordnung. , vermisst wie hat dein Bekannte BSA bekommen fragt ihn mal., warscheinlich gerichtlich es ist nicht einfach für ein Opfer diese Leistungen durchzubekommen das VA wehrt sich.
 
Hi Gast, entsteht dir dann ein Schaden, wenn du dann Verkäuferin im EZH bist?
Ergo hast du finanz. Einbußen?
Wenn ja, dann muss dir trotz Umschulung ein BSA gezahlt werden und auch Ausgleichsrente, weil du ja erheblich dich mehr anstrengen musst, um überhaupt einen Beruf auszuüben...
Eine Umschulung müssen sie eh bezahlen, denn du sollst ja wieder ins Berufsleben kommen....
Ich kann deren Begründung verstehen, ist das wirklich das, was du machen möchtest, denn gerade mit Kunden zu arbeiten strengt sehr an und ist für dein Hörvermögen ja nicht wirklich toll....aber wie du schon sagst, du wirst immer Einschränkungen haben....
Ergo müssen sie dir wohl lebenslang die Grundrente zahlen..
Anders ist es mit psych. Erkrankungen, da kürzen sie oft viel zu früh den GdS.
 
Hi Vermisst,

ich hatte vor als selbständige im Schnitt ein Brutto von 2800€ das werde ich als Einzelhandelskauffrau nie erreichen von dem nach muss das Versorgungsamt anschließend zahlen.
Ich möchte diese Umschulung unbedingt machen. Es wird keinen Beruf geben in dem ich jemals wettbewerbsfrei laufen kann mit meiner Einschränkung.
Ich werde keinen Kundenkontakt haben da ich im Büro arbeite, brauche dafür aber das Fachwissen der Verkäuferin welches mit in der Schule vermittelt wird. An für sich ne ganz einfache Sache, wenns das Versorgungsamt nicht so komplkiziert machen würde. Und die Arge hat damit rein gar nichts zu tun. warum sollte ich die dazwischen schalten??? Versteh ich nicht. Ich hab es doch schriftlich vom Versorgungsamt bekommen, das die finanzielles Überbrückungsgeld in der zeit der Umschulung bezahlen. Nun hab ich eine und die stellen sich quer.....ich finds zum kotzen ehrlich. Ich warte ab wann die jetzt auf meinen Widerspruch reagieren.
 
mir hat die Widerspruch 2 Jahre gedauert bis ich Bescheid bekommen habe , kamm die Ablehung, bei dir wird das auch nicht anders laufen , das Versorgungsamt Lehnt alles ab ausser die Kleine Grundrente.
 
ich bin welltenbummler25. Das VErsorgungsamt lehnt nicht immer alles ab, aber tendetentiell ja, das kann man nicht verallgemeinern. sie sind dazu verpflichtet, berufliche Rehabilitation zu leisten, da ist im Leistungskatalog enthalten.


Lieber Gast, dir steht Beratungshilfe per Anwalt zu als Geringverdiener, bitte nutze das, oder wende dich an den Weißen Ring mit deinen FRagen, die können dich eventuell an einen guten Anwalt vermitteln und es gibt gute Opferanwälte. wobei leider auch einige vom Weißen Ring überfordert sind, also Vorciht, aber es gibt auch gute Leute. Bitte wende dich an einen guten Anwalt, hier scheint unrecht im Spiel zu sein! Alles liebe.
 
Hallo Gast,

ich war auch selbstständig.
Bin den gleichen Weg gegangen wie Du.

Anspruch auf BSA besteht nicht, den gibt es erst wenn die Reha beendet ist.

Aber du hast Anspruch auf Übergangsgeld. Du bist doch anerkannt oder?


Und Übergangsgeld errechnet sich nach deinem letztem Einkommen (nicht in voller Höhe, muß ich nachlesen), wieviel prozent. Reha müssen die bezahlen, zusätzlich Fahrkosten und Heilbehandlung und Rentenversicherung.

Das Problem das ich hier sehe, ist, dass du die Umschulung angefangen hast ohne die Genehmigung abzuwarten. das läuft in der Tat in Zusammenarbeit mit der ARGE, allerdings nicht im Sinne des Kostenträgers, sondern sie sollen mit dir zusammen eine Entscheidung über den neuen Beruf treffen, welcher ist möglich, welcher nicht. Läuft über die Reha-Beratung bei der Arge.

kannst du dich bitte anmelden, es ist schwierig , die ganzen Gäste auseinanderzuhalten.
Und ich verstehe deinen Zorn, aber sei jetzt schlau.
Ohne Genehmigung vom Versorgungsamt zahlen die natürlich nicht.

Wie lange läuft die Umschulung schon?
 
Anspruch auf BSA besteht nicht, den gibt es erst wenn die Reha beendet ist.

Ein kleiner Einwurf noch von mir: Eine Reha muss nicht zwingend absolviert worden sein. Wenn man klagt und beweisen kann, dass Rehamasnahmen nicht zumutbar oder erfolgsversversprechend sind , kann man trotzdem Anspruch auf BSA haben. Und zwar Anspruch ab dem Zeitpunkt als diese Rehamassnahmen nicht erfolgsversprechend und zumutbar waren.

So ein Verfahren habe ich laufen, da geht es also um den Zeitpunkt der Unzumutbarkeit...
 
Ein kleiner Einwurf noch von mir: Eine Reha muss nicht zwingend absolviert worden sein. Wenn man klagt und beweisen kann, dass Rehamasnahmen nicht zumutbar oder erfolgsversversprechend sind , kann man trotzdem Anspruch auf BSA haben. Und zwar Anspruch ab dem Zeitpunkt als diese Rehamassnahmen nicht erfolgsversprechend und zumutbar waren.

So ein Verfahren habe ich laufen, da geht es also um den Zeitpunkt der Unzumutbarkeit...

Richtig !

Wenn ein Opfer bereits eine unbefristete Rente bezieht, bekommt er auch ganz ohne eine Rehamassnahme BSA.

Mal eine andere Frage ...

Wurdet ihr gleich im ersten Prozess, als Opfer anerkannt ?
 

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