Hallo Gast,
ich war auch selbstständig.
Bin den gleichen Weg gegangen wie Du.
Anspruch auf BSA besteht nicht, den gibt es erst wenn die Reha beendet ist.
Aber du hast Anspruch auf Übergangsgeld. Du bist doch anerkannt oder?
Und Übergangsgeld errechnet sich nach deinem letztem Einkommen (nicht in voller Höhe, muß ich nachlesen), wieviel prozent. Reha müssen die bezahlen, zusätzlich Fahrkosten und Heilbehandlung und Rentenversicherung.
Das Problem das ich hier sehe, ist, dass du die Umschulung angefangen hast ohne die Genehmigung abzuwarten. das läuft in der Tat in Zusammenarbeit mit der ARGE, allerdings nicht im Sinne des Kostenträgers, sondern sie sollen mit dir zusammen eine Entscheidung über den neuen Beruf treffen, welcher ist möglich, welcher nicht. Läuft über die Reha-Beratung bei der Arge.
kannst du dich bitte anmelden, es ist schwierig , die ganzen Gäste auseinanderzuhalten.
Und ich verstehe deinen Zorn, aber sei jetzt schlau.
Ohne Genehmigung vom Versorgungsamt zahlen die natürlich nicht.
Wie lange läuft die Umschulung schon?