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Gast
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Hi,
ich habe einen Gds von 70 und beziehe die Opferentschädigungsrente. Ich musste meine Selbständigkeit aufgrund der mir durch einen Mordanschlag entstandenen Hörschädigungen aufgeben.
Derzeit arbeite ich in einem anderen Beruf um Geld zu verdienen denn von 351€ OER kann ich nicht leben. In diesem Beruf mache ich zusätzlich eine Umschulung. das Versorgungsamt lehnte die Kostenübernahme ab und ich darf in diesem Beruf nicht arbeiten und soll zur Arge gehen um mich vermitteln zu lassen.
Am Telefon meinte das Versorgungsamt: Berufsschadensausgleich steht mir erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Umschulungsmaßnahme zu. Ebenso die Ausgleichsrente. In den Gesetzen finde ich dazu nichts geschrieben, schon gar nicht zur Ausgleichsrente.
Ich erlese das ich Aufgrund meiner Schädigungen, dem Gds 70 meinen bisherigen Beruf nicht mehr machen kann (und laut VA auch nicht darf), ich in jedem anderen Beruf ebenfalls eingeschränkt wäre mit nur noch 5% Resthörvermögen und mir aus diesem Grund die Ausgleichsrente zusteht.
Wer hat Erfahrungen damit gemacht und bezieht diese?
Stimmt es, das der Ehegattenzuschlag Einkommensabhängig ist und alle Einkünfte im haushalt zusammen gerechnet werden?
Danke!
ich habe einen Gds von 70 und beziehe die Opferentschädigungsrente. Ich musste meine Selbständigkeit aufgrund der mir durch einen Mordanschlag entstandenen Hörschädigungen aufgeben.
Derzeit arbeite ich in einem anderen Beruf um Geld zu verdienen denn von 351€ OER kann ich nicht leben. In diesem Beruf mache ich zusätzlich eine Umschulung. das Versorgungsamt lehnte die Kostenübernahme ab und ich darf in diesem Beruf nicht arbeiten und soll zur Arge gehen um mich vermitteln zu lassen.
Am Telefon meinte das Versorgungsamt: Berufsschadensausgleich steht mir erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Umschulungsmaßnahme zu. Ebenso die Ausgleichsrente. In den Gesetzen finde ich dazu nichts geschrieben, schon gar nicht zur Ausgleichsrente.
Ich erlese das ich Aufgrund meiner Schädigungen, dem Gds 70 meinen bisherigen Beruf nicht mehr machen kann (und laut VA auch nicht darf), ich in jedem anderen Beruf ebenfalls eingeschränkt wäre mit nur noch 5% Resthörvermögen und mir aus diesem Grund die Ausgleichsrente zusteht.
Wer hat Erfahrungen damit gemacht und bezieht diese?
Stimmt es, das der Ehegattenzuschlag Einkommensabhängig ist und alle Einkünfte im haushalt zusammen gerechnet werden?
Danke!