Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ausgleichsrente, Berufsschadensausgleich/Ehegattenzuschlag

G

Gast

Gast
Hi,

ich habe einen Gds von 70 und beziehe die Opferentschädigungsrente. Ich musste meine Selbständigkeit aufgrund der mir durch einen Mordanschlag entstandenen Hörschädigungen aufgeben.

Derzeit arbeite ich in einem anderen Beruf um Geld zu verdienen denn von 351€ OER kann ich nicht leben. In diesem Beruf mache ich zusätzlich eine Umschulung. das Versorgungsamt lehnte die Kostenübernahme ab und ich darf in diesem Beruf nicht arbeiten und soll zur Arge gehen um mich vermitteln zu lassen.

Am Telefon meinte das Versorgungsamt: Berufsschadensausgleich steht mir erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Umschulungsmaßnahme zu. Ebenso die Ausgleichsrente. In den Gesetzen finde ich dazu nichts geschrieben, schon gar nicht zur Ausgleichsrente.
Ich erlese das ich Aufgrund meiner Schädigungen, dem Gds 70 meinen bisherigen Beruf nicht mehr machen kann (und laut VA auch nicht darf), ich in jedem anderen Beruf ebenfalls eingeschränkt wäre mit nur noch 5% Resthörvermögen und mir aus diesem Grund die Ausgleichsrente zusteht.

Wer hat Erfahrungen damit gemacht und bezieht diese?

Stimmt es, das der Ehegattenzuschlag Einkommensabhängig ist und alle Einkünfte im haushalt zusammen gerechnet werden?

Danke!
 
Hi,

ich habe einen Gds von 70 und beziehe die Opferentschädigungsrente. Ich musste meine Selbständigkeit aufgrund der mir durch einen Mordanschlag entstandenen Hörschädigungen aufgeben.

Derzeit arbeite ich in einem anderen Beruf um Geld zu verdienen denn von 351€ OER kann ich nicht leben. In diesem Beruf mache ich zusätzlich eine Umschulung. das Versorgungsamt lehnte die Kostenübernahme ab und ich darf in diesem Beruf nicht arbeiten und soll zur Arge gehen um mich vermitteln zu lassen.

Am Telefon meinte das Versorgungsamt: Berufsschadensausgleich steht mir erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Umschulungsmaßnahme zu. Ebenso die Ausgleichsrente. In den Gesetzen finde ich dazu nichts geschrieben, schon gar nicht zur Ausgleichsrente.
Ich erlese das ich Aufgrund meiner Schädigungen, dem Gds 70 meinen bisherigen Beruf nicht mehr machen kann (und laut VA auch nicht darf), ich in jedem anderen Beruf ebenfalls eingeschränkt wäre mit nur noch 5% Resthörvermögen und mir aus diesem Grund die Ausgleichsrente zusteht.

Wer hat Erfahrungen damit gemacht und bezieht diese?

Stimmt es, das der Ehegattenzuschlag Einkommensabhängig ist und alle Einkünfte im haushalt zusammen gerechnet werden?

Danke!

hat sich erledigt und kann bitte gelöscht werden.

Danke
 
Hallo Gast bin Gast 1 ja das sin Einkommensabhägiger Leistungen. auch die Ehegattenzuschlag 72 € , Berufsschadenausgleich bekommste nur wenn die Einkommensverlust entstanden ist (Schädigungsbedingte) Es muss § 29 BVG abgeschlossen sein Reha Vor Rente. du hast ja am Ende geschrieben , ist Erledigt wie nun Jetzt . Bekommste nun Recht vom Versorgungsamt?
 
Hi,

Nein ich bekomm es noch nicht bewilligt da ich noch im Einspruch stehe was meinen derzeitigen Beruf angeht. Das Ist Beruf und Umschulung über 3 Jahre und das Versorgungsamt hatte abgelehnt die Kosten zu übernehmen. Schaun wir mal was mein Einspruch bringt.

Meine Fragen hatte ich dann im www erklären können. Bin nochmal die Gesetze durch und es ist tatsächlich so, das man erst eine Umschulung machen muss bevor man Ausgleichsrente und Berufsschadensausgleich bekommen kann. Verstehe zwar die Logik nicht aber was solls.


Das Ehegattenzuschlag einkommensabhängig ist wurde uns am Tel gesagt. Steht mir also nur ab September 10 zu. ich hoffe die beeilen sich mit der Berechnung.

EM Rente werd ich nicht bekommen da ich durch meine Selbständigkeit die ich vorher hatte keine 25Monate am Stück in die Rentenkasse eingezahlt habe. Also heißt es: durchsetzen meiner Umschulung damit ich mal wieder irgendwann schwarze Zahlen schreibe. Lehnen die jetzt wieder ab bin ich ratlos.
 
Hi, der § 29 zeigt das tats. so, aber ich weis von einigen die BSA bekommen, die machten keine Umschulung oder ähnliches...
Wichtig dabei ist auch ob es zumutbar oder/und erfolgsversprechend ist.
Ich denke, da wird ein Gutachter entscheiden, alleine ein Bericht eines Therapeuten wird nix bringen...
Ich bin auch noch dabei meine Rechte "einzufordern"

Gast bekommst du erhöhte Grundrente weil du Umschulung machst?
Da gibt es doch nen Paragraf. dass man während einer Umsch. eine Erhöhung bekommt, wenn ich mich recht erinnere...
 
Hi Vermisst,

ich bekomm bis jetzt nur die Opferentschädigungsrente und habe die Umschulung bereits Ende Oktober angefangen. Das Amt hatte letzte Woche die Kostenübernahme abgelehnt und ich bin in den Widerspruch gegangen. Wenn sie es genehmigen, bekomme ich es ja nachgezahlt aber ich konnte nicht länger warten weil die machen sich ja beim Versorgungsamt keinen Kopf wie andere ums Überleben kämpfen. Ich möchte nicht nur zu hause sitzen sonbdern eine Aufgabe haben und von irgendwo muss auch Geld her also hab ich angefangen. Was sollte ich machen??? Laut denen zur Arge gehen...klar sicher und was können die mir bieten???? Gar nichts. Alles lächerlich was man sich hier erkämpfen muss. Ich bin so geladen derzeit. Der scheiß Täter sitzt im Gefängnis und muss sich um nichts einen Kopf zerbrechen, dem geht es gut dort und wir wissen vorne und hinten weder ein noch aus und treten duch die langsame Bearbeitung des Amtes grad auf der Stelle......
 
hi gast bin Gast 1, ich sage dir wie dein Widerspruch auslufen wird glaub mir diese Behörde Versorgungsamt spart von OPfern, und Lehnt alles erstmal ab nur Grundrente davon kann man nie Leben ,kenne ich selber, es wird abgelehnt Kenne viele OEG,ler das dauert ewig Jahre sogar 7-8 Jahren, muss man Klagen ,Klagen ohne ende und Gutachter machen noch dumme. bist du jetzt selbständig? wovon Lebst du nicht doch mit 351 Eur Grundrente , Eu Rente bekommste nicht weil du Kein Beitrag bezahlst hast . das stimmt so. Aber geh doch bitte an Jobcenter, dein Grundrente ist unantastbar. verstehe nicht warum du die H4 nicht in Anspruch nimmst oder Sozialhilfe, , ich sage dir wird vom Versorgungsamt KEIN BSA KEIN Ausgleichrente bezahlt wird nie. Ehegattenzuschlag ist 73 eur und bekommst nur wenn du verheiratet bist. oder warst. zur Tatzeit, mach lieber ein Umschulung oder Weiterbildung
 
Hi Gast 1

ich mache ja jetzt schon eine Umschulung aber das Versorgungsamt lehnt die Kostenübernahme ab!!! Das ist mein Problem!! Und sie müssen mir nach eigenen Vorschlag von denen bis zu 80% von meinem letzten Gehalt als Selbständige monatlich zahlen für die Zeit der Umschulung. Ich hab es schwarz auf weiss!! Ich brauche also nicht zur Arge die eh nicht in der Lage sind Leute vernünftig zu vermitteln! Ehegattenzuschlag steht mir zu ;-) Hab Mann und Kinder.
 
ok du bist ein Sie also Frau stimmt ,ok? um dir helfen zu können bitte schildere dein vorgeschichte du hast 70 Gds bekommst nur Grundrente ? du hast Umschulung begonnen seit okt2010 stimmt? das auf Anweisung das Versorgungsamt. ? warum hat man dir BSA und Ausgleichrente abgelehnt ?
 
Hi Gast 1
ich mache ja jetzt schon eine Umschulung aber das Versorgungsamt lehnt die Kostenübernahme ab!!!

Wie kommt das?
Hast du vorher nicht mit denen geredet/geschrieben, dass du ne Umschulung vor hast zu machen und auf Kostenübernahme gedrängt?
Sorry, wenn das Versoamt keine bezahlt, mache ich keine, so einfach ist das!
Wobei ich dich schon verstehen kann, du brauchst das Geld und musst irgendwie weiterleben....
Übrigens Weiterbild. würde es auch von der Arge aus geben, nur sind die nie für das spätere berufl. Leben so "Gesellschaftsfähig" wie wenn du ne vollkommene Umschulung machen würdest.

@ Alle
Mich würde interessieren, wie es bei einer Situation aussieht, wenn
ein Therapeut weder eine Umschulung noch irgendeine berufl Tätigkeit für zumutbar hält, weil sich das Beschwerdebild ansonsten verschlechtert?
Dann muss das Versoamt doch einen BSA zahlen, oder?
Denn der Patient ist genau wegen einer anerkannt. Erkrankung sowohl AU als auch BU und die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient je beruflich wieder auf die Füße kommt, eher gering ist.
Denn so viel ich weis, geht es im Pragraf. auch um die Zumutbarkeit einer Umschulung oder Weiterbildung oder oder...
Ich kenne jemanden, der bekommt den BSA eben genau deshalb, weil es ihm psychisch nicht zumutbar ist...
Er leidet unter PTBS Typ II.
Ist das eine Ausnahme? Er hat das leider sich erstreiten müssen, ergo erst beim Sozialgericht bekam er Recht!
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 2) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben