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Ausbildung wiederbeginnen

H

Hilfe1

Gast
Hallo,

ich habe vor einem Jahr mein Ausbildungsberuf als Bürokauffrau (Berufsausbildung aufgegeben, keine Aufhebungsvertrag) selbst gekündigt. Ich hatte damals starke gesundheitliche Probleme.
Es lief damals auf der Arbeit sehr schlecht und privat auch nicht gut.

Nach einem Jahr habe ich alles im Griff. Jetzt würde ich gerne die gleiche Aussbildung wiederbeginnen, falls ein Betrieb mir erneut die Chance gibt.
Ich habe mal gelesen, dass man den gleichen Ausbildungsberuf nicht erneut machen darf bzw. sonst der alte Betrieb von mir Schadensersatz fordern kann.

Danke.
 

Binchy

Sehr aktives Mitglied
Guck mal da, ob da was drin steht, was Dir hilft - ich habe es nur überflogen.

Am besten rufst Du mal die IHK Deiner Stadt an und fragst da nach oder die Jobagentur.

 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Du kannst natürlich eine Ausbildung bei einem anderen Betrieb beginnen. Fängst halt nahezu bei Null an, falls die Kammer oder der neue Betrieb dir nichts anrechnen.

Also erst mal mit der IHK reden ob was angerechnt wird. Aber in der Regel wirst du mitAufgabe der Berufsausbildung aus dem Verzeichnis gestrichen, das ergibt sich aus diveren Gesetzen und erfolgt nach Mitteilung deines alten AG.

Ggf. hätte man hier auch eine Lösung wie pausieren oder Teilzeit Ausbildung finden können.

Und einen Aufhebungsvertrag gibt es ohnehin nicht für Azubis. Du kannst du Berufsausbildung nur regulär beenden, aufgeben oder zu einem anderen Beruf wechseln.

Ansonsten kannst du in D. in den meisten Berufen die Ausbildung sooft anfangen wie du möchtest, und wie du Betriebe findest. (jetzt mal von speziellen Berufen der Landwirtschaft abgesehen, wo man nur 3 mal intern und 1x etern geprüft werden kann bevor Ende ist).
Eine Ausnahme wäre auch das ich medizinisch gezeigt hat, das du den Beruf nicht ausüben kannst/darfst.
 

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