B
bergfee
Gast
hallo
zur situation:
tochter fängt eine ausbildung zur krankenschwester an-bricht selbiege ab.danach jobt
sie mal hier mal dortund fing im sep05 erneut eine ausbildung zur erzieherin an.laut aussage der schulleitung wird sie zum ende des schuljahre auch diesen platz nicht mehr haben -wegen häufigem fehlenund kündigung der praktikumsstelle.nun möchte das freulein tochter unterhalt haben und klagt diesen mit dem anwalt ein.
kann mir jemand sagen ob hir eine unterhaltspflicht besteht zumal die ausbildungen von seitens der tochter in den sand gesetzt wurden.
hoffe ich hab mich klar genug außgedrückt
lg
zur situation:
tochter fängt eine ausbildung zur krankenschwester an-bricht selbiege ab.danach jobt
sie mal hier mal dortund fing im sep05 erneut eine ausbildung zur erzieherin an.laut aussage der schulleitung wird sie zum ende des schuljahre auch diesen platz nicht mehr haben -wegen häufigem fehlenund kündigung der praktikumsstelle.nun möchte das freulein tochter unterhalt haben und klagt diesen mit dem anwalt ein.
kann mir jemand sagen ob hir eine unterhaltspflicht besteht zumal die ausbildungen von seitens der tochter in den sand gesetzt wurden.
hoffe ich hab mich klar genug außgedrückt
lg