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Aufenthaltsbestimmungsrecht

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Jeder Frau würde hier gleich Kindesentzug unterstellt werden. 🙄

Ja, wenn diese einen Keil unbegründet zwischen Kind und Vater schiebt.

Wenn ein 3 jähriges einnässt, weint und nachts nach seinem Vater ruft ist ein Aufenthalt des Kindes in der Wohnung des neuen Freundes der Ex sicherlich nicht förderlich.
Aber das sieht Frau natürlich ganz differenziert. An deiner Aussage erkennt man, dass es euch in Wirklichkeit anscheinend wohl doch nicht so sehr um das Kindeswohl geht, sondern um den blanken Willen einer Mutter.

Hier versucht der Vater das Kind nicht zu verweigern, stattdessen eine Gesprächsebene zu finden. Von daher halte ich deine Aussage für ziemlich unangebracht.

Wenn es mir nicht zu primitiv wäre ins gleiche Horn zu blasen, müsste man ihm eigentlich raten, einfach das Kind nicht mehr herauszugeben. Das Kind verleugnen, Krankheiten und anderes vortäuschen. Zusätzlich beginnen den Kinderwillen ganz langsam zu manipulieren. Bis es von alleine nicht mehr dorthin möchte ( was es ja auch eigentlich ohnehin jetzt schon nicht möchte ). So machen es nämlich viele "tolle" Mütter.
Achja, vielleicht auch mal primär das Thema "Kindesunterhalt" ansprechen. Ich würde nur zu gerne wissen, ob dieser überhaupt geleistet wird. 😉

Aber wie gesagt nur dann, wenn es mir nicht zu primitiv wäre... 😀
 
Ja, wenn diese einen Keil unbegründet zwischen Kind und Vater schiebt.
...
Wenn ein 3 jähriges einnässt, weint und nachts nach seinem Vater ruft ist ein Aufenthalt des Kindes in der Wohnung des neuen Freundes der Ex sicherlich nicht förderlich.

Aber das sieht Frau natürlich ganz differenziert. An deiner Aussage erkennt man, dass es euch in Wirklichkeit anscheinend wohl doch nicht so sehr um das Kindeswohl geht, sondern um den blanken Willen einer Mutter.

Nenenene, sooo funktioniert das nicht 😀...
Wäre es eine Frau, dann hätte diese das Kind sicherlich manipuliert mit ihrer inneren Einstellung, ihrer ganzen Art, Stimme, Tonfall und das Kind wäre deshalb derart beeinflusst, dass so drauf ist...
Da muss man schon bei dem vorgegebenen Muster bleiben. 😎

An der zweiten Stelle sehe ich, dass du meinen spitzen Einwurf gar nicht versucht hast zu verstehen (weil er von einer FRAU kommt?), sondern ihn gleich ins selbe Horn geblasen hast wie immer --> Frau --> es geht nicht um Kindeswohl, sondern um Willen.

Ich werde diesen Punkt hier nicht weiter diskutieren, weil es eigentlich off topic ist und wahrscheinlich absolut sinnlos.
Aber es ist interessant, was für Muster sich hier in der Bewertung von Aussagen abspielen 😉.

Ich habe mich im übrigen nicht auf die TE, sondern auf das Posting bezogen, dass ich meinem oben aus diesem Grund beigefügt hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
An der zweiten Stelle sehe ich, dass du meinen spitzen Einwurf gar nicht versucht hast zu verstehen (weil er von einer FRAU kommt?)

Wieso habe ich deinen Einwurf nicht verstanden? Ich habe diesen doch ausführlich mit Fakten kritisiert. Und ob eine solche Aussage von einer Frau oder einem Mann kommt ist unerheblich, passt aber natürlich wie der Hintern aufs Klo wenn dieser Spruch von einer Frau kommt, was wahrscheinlich nicht umsonst zu 90% der Fall ist. 🙂

sondern ihn gleich ins selbe Horn geblasen hast wie immer --> Frau --> es geht nicht um Kindeswohl, sondern um Willen.

Naja, ich lese in deiner Aussage (aufgrund der Spitzfindigkeit die du selbst zugibst), dass das Herausgeben des Kindes nicht gerechtfertigt sei?! Und ich bin der Meinung das es in diesem Falle in Zusammenhang mit dem fehlschlagen eines vernünftigen Gesprächs - defnitiv das beste ( vorerst ) wäre. Eine verantwortungsvolle Mutter sieht ohnehin anders aus...
Von daher kann man unterm Strich, dem user Heideanade durchaus recht geben. Oder wie siehst du das?

Falls ich mit meiner Einschätzung was deine Aussage betrifft falsch liege, korrigiere mich bitte.

Tatsache ist auch, dass viele Mütter schon aufgrund des geringen oder fehlenden KU derart gestresst sind, dass sie dies zum Anlaß nehmen um das Kind häufiger mal zu verweigern. Und damit kommt man ja anscheinend auch nur allzu gut weg.
Und ich könnte wetten, die Dame zahlt keinen müden cent...
 
Wieso habe ich deinen Einwurf nicht verstanden? Ich habe diesen doch ausführlich mit Fakten kritisiert.

Naja, ich lese in deiner Aussage ...

Falls ich mit meiner Einschätzung was deine Aussage betrifft falsch liege, korrigiere mich bitte.

Und ich könnte wetten, die Dame zahlt keinen müden cent...

Egal, wie eine Diskussion mit dir verläuft, es läuft bei dir immer nur auf die selben Erkenntnisse hinaus.
Deine Einwände kann man generell in wenigen Sätzen zusammenfassen:

Frau geht es nicht ums Kindeswohl, Frau will nur ihren Willen, Frau setzt Kind als Druckmittel gegen Geld ein, Frau würde als Umgangselternteil nicht zahlen.

Wozu soll ich dir eigentlich meine Ansicht zu diesem Thread sagen? Würdest du sie denn akzeptieren? Die andere Frage wäre - würdest du meine Ansicht akzeptieren, wenn der hier verzweifelte Elternteil eine Frau wäre? Aber... dir ist ja egal, ob Mann oder Frau... Und genau diesen Teil kann ich dir in keinster Weise abnehmen.
 
Wenn ich mir das so vorstelle - die Trennung vor einem halben Jahr passiert, und dann wird erwartet, dass sich die gesamte Situation so positiv verändert, dass man Umgang und ABR klären kann.

Was das mit dem Einklagen des ABR soll, entzieht sich meiner Kenntnis, da der Elternteil bei dem Kind lebt, das automatisch hat - es sei denn der andere möchte den Umzug des Kindes in seinen Haushalt, DANN wäre das Einklagen notwendig.

Ich finde auch den Begriff Übernachtungen "verbieten" in Bezug auf Mutter und Kind eher daneben - es ist ihr Kind und bis vor einem Jahr war sie täglich mit dem Kind zusammen. Ein Kind dass allein durch die Tatsache der Übernachtung nachts einnässt, ist schon sehr merkwürdig. Allein diese Tatsache kann es ja nicht sein, dass ein Kind psycho-somatisch so reagiert.

Ich würde es vorziehen, wenn man mit der Mutter darüber spricht, dass vor einer Übernachtung der Umgang sicher und länger und verlässlich stattfinden muss - wenn sie dies gewährleisten kann, dann kann man über Übernachtungen reden. In der Praxis wird in so einem Falle nie eine komplette Übernachtung von heute auf morgen gemacht, sondern dies für das Kind Schritt für Schritt gemacht.

Wichtig ist hier aber auch, dass es sich um die Mutter des Kindes handelt.
sie hat ein Umgangsrecht, das sie sicher einklagen kann, auch mit Übernachtungen!

Und der Unterhalt hat mit ABR und mit Sorgerecht und mit Umgangsrecht nichts aber auch rein gar nichts zu tun!!!!
 
Was das mit dem Einklagen des ABR soll, entzieht sich meiner Kenntnis, da der Elternteil bei dem Kind lebt, das automatisch hat - es sei denn der andere möchte den Umzug des Kindes in seinen Haushalt, DANN wäre das Einklagen notwendig

Das ist faktisch falsch! Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sind die Rechte auf beide Eltern gleichmäßig verteilt. Das ABR liegt ohne ausdrücklichen richterlichen Beschluß auch bei beiden Elternteilen.

Sonst müsste ja kaum der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den anderen fragen, ob er mit Kind weiter weg ziehen darf!

Die Eltern müssen (sollten) sich darauf einigen können, bei wem das Kind hauptsächlich lebt.
Die Eltern müssen sich irgendwie einigen, wie häufig und wie lange der Umgang gestaltet wird und da gibt es ganz unterschiedliche Modelle.
 
Das ist faktisch falsch! Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sind die Rechte auf beide Eltern gleichmäßig verteilt. Das ABR liegt ohne ausdrücklichen richterlichen Beschluß auch bei beiden Elternteilen.

Sonst müsste ja kaum der Elternteil, bei dem das Kind lebt, den anderen fragen, ob er mit Kind weiter weg ziehen darf!

Die Eltern müssen (sollten) sich darauf einigen können, bei wem das Kind hauptsächlich lebt.
Die Eltern müssen sich irgendwie einigen, wie häufig und wie lange der Umgang gestaltet wird und da gibt es ganz unterschiedliche Modelle.


Das ist faktisch falsch - oder nicht faktisch sondern in der Logik falsch.
Nach einer Trennung einigen sich die Eltern, wo das Kind leben soll. Das ist der erste Schritt - der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat nun faktisch das ABR sowie auch faktisch das alleinige Sorgerecht in Belangen des Alltag. Nur bei wichtige Belange, die z.B. mit Ämtern bzw. Dritten im Außenverhältnis zu tun haben, greift dann das gemeinsame Sorgerecht.

Die Frage nach dem Umzug spielt auch nur deswegen eine Rolle, weil es das Umgangsrecht des anderen betrifft - ich kenne genug Fälle, bei denen der Elternteil mit Zustimmung des Gerichts umgezogen ist, weil der Umgang geklärt war und es keine Gründe für eine Übertragung des ABR auf den anderen Elternteil gab.

Und logisch müssen sich die Eltern einigen - sie tragen die Verantwortung auch nach der Trennung für die Kinder. Aber was ist, wenn sie sich nicht einigen können? Die Modelle sind sehr unterschiedlich, aber einen Umgangsausschluss ist schon eine hohe Hürde.

Die Rechte auf beide Eltern verteil?
nein, denn es ist die Frage, welche Rechte das gSR betreffen. Der Arztbesuch wegen Fieber ist im Rahmen der alltäglichen Belange zu sehen, auch mit wem das Kind spielt und was es spielt. So ist auch beim Umgangsberechtigten Elternteil, die Alltagsrechte bei ihm.

Das gSR dreht sich nur um wichtige Belange, wie Ämterangelegenheiten, z.B. Pass, Konto, Schulanmeldung, Kita, Operationen, religiöse Erziehung.

Das ABR ist ein Teil der elterlichen Sorge und liegt logisch bei beiden, aber man muss es nur dann beantragen, wenn der andere es auch will und das lese ich in dem Beitrag nicht, dass die Kindesmutter einen Antrag auf das ABR stellen will.
 
Es stimmt, wie Real es schrieb.
Das ABR haben nach einer Trennung beide.
Ausüben tut es jedoch der Elternteil bei dem das Kind lebt.
Einen Antrag auf alleiniges ABR muss man nur dann stellen, wenn es keine Einigung um den Aufenthaltsort des Kindes gibt.


Mal ganz unabhängig von den sonstigen üblichen Streitthemen...
@TE
Habt ihr bereits in Erwägung gezogen, dass die Verweigerung bei der Mutter (und auch bei den Großeltern!) zu schlafen, darauf zurück zu führen sein könnte, dass das Kind durch die Trennung und damit verbundenen Veränderungen/Spannungen ziemlich aus dem Gleichgewicht geraten und generell verunsichert ist?
Dass es eventuell deshalb alles verweigert, was aus dem jetzt im Moment für ihn als sicher empfundenen Rahmen fällt?

Das Kind ist drei Jahre alt.
Die Trennung ist gerade mal ein halbes Jahr her.
Die Mutter ist weg - erscheint nur noch für kurze Zeiträume.
Du bist auf einmal mehr oder weniger als Mutterersatz da.
Bei der Mutter selbst ist ein anderer Mann,
hinzu kommt noch, dass das dann eine andere Wohnung ist.

Welches Kind wäre bei so vielen plötzlichen Veränderungen nicht überfordert?
Und was wird da als "Lösung" angedacht?
Der Antrag auf das ABR (wozu?) und ein Unterlassen der Übernachtungen.
Soll es damit besser werden?

Viel besser fände ich einen geregelten Ablauf anzustreben, die Mutter darauf hinzuführen, dass ihre Umgänge in einem größeren Maße notwendig sind, Zusatzpersonen in dieser Familienkonstruktion ein wenig im Hintergrund zu halten und langsam einzuführen.

Und vor allem, unnötige Spannungen zu vermeiden.
Was glaubst du was los ist, wenn ihr jetzt irgendwelche unsinnigen Anträge stellt und Umgangseinschränkungen (der ja eh schon untragbar spärlich ist) vornehmt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wozu soll ich dir eigentlich meine Ansicht zu diesem Thread sagen? Würdest du sie denn akzeptieren?

Auch wenn du es bestimmt nicht glaubst, du hast mir bereits in einigen Dingen gezeigt, dass ich dieses und jenes zu engstirnig sehe - also gib mich bitte nicht auf! 😀

Die andere Frage wäre - würdest du meine Ansicht akzeptieren, wenn der hier verzweifelte Elternteil eine Frau wäre? Aber... dir ist ja egal, ob Mann oder Frau... Und genau diesen Teil kann ich dir in keinster Weise abnehmen.

Naja, im umgekehrten Falle hättest du ja nicht geschrieben dass es bei Männern sofort "Kindesentzug" bedeuten würde. 😉

Im Ernst: Ich denke beide sollten ihren Pflichten nachkommen und das beste aus der Situation machen. Es gibt auch vieles das ich bei Männern nicht tolerieren kann. Zum Beispiel keinen KU bezahlen obwohl nicht alle Jobmöglichkeiten ausgeschöpft sind, oder Väter die ihre Kinder nicht sehen möchten obwohl die Mutter den Umgang zwischen den beiden versucht aufrecht zu erhalten, etc.
Ansonsten muss ich zugeben, dass mir unsere Gesetze zu "pro Mutter" ausgelegt sind. Es wird zwar offiziell gesagt, dass in Richtung Kindeswohl entschieden wird aber defacto ist das meist ein- und dasselbe. Der Mann steht jedesmal abseits.
 
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