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Aufenthaltsbestimmungsrecht

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soffl27

Neues Mitglied
Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Es geht um meinen Freund. Kurze Info:
Er hat einen 3jährigen Sohn der im Moment bei ihm lebt. Als vor ca.5Monaten seine Ex-Freundin (KM) ausgezogen ist, hat sie sich danach erst mal 6Wochen gar nicht mehr gemeldet und dann den Kontakt zum Kind wieder häufiger werden lassen. Er versucht seither den Kontakt nach Möglichkeit immer zu zulassen und spricht auch nicht schlecht von ihr oder so was. Sie holt den Kleinen z.Bsp. vom Kindergarten ab und bringt ihn dann nach 15-30min. selten länger zum Vater und ist dann wieder weg. Das Verhalten von ihr ist sowieso sehr gewöhnungsbedürftig und scheint sehr situationsabhängig zu sein.
Naja jedenfalls soll der Kleine Mann nun das erste mal bei Ihr und ihrem Freund (sie hat ihren Wohnsitz nicht dort) schlafen. Und seit der Junge das weiß, nässt er beim Schlafen wieder ein und hat abends ständig Panik und sagt er will nicht da schlafen, im übrigen möchte er auch nicht bei seinen Großeltern schlafen (da war er vor der Trennung sehr oft). Er schreit nachts immer nach dem Papa und schläft wie gesagt sehr schlecht.
Mein Freund ist sich total unsicher was er machen soll. Er will auf keinen Fall den Kontakt unterbinden, aber er macht sich eben große Sorgen um den Kleinen.
Die beiden haben die gemeinsame Sorge und somit doch auch das gem.ABR. Kann er die Übernachtung dort untersagen?
Und hat er Chancen das ABR einzuklagen als Mann?
Danke schon mal fürs lesen.
 
Hallo 🙂

wir haben fast die gleiche situation durch, nur eben ist die ex-freundin meines mannes psychisch krank.

Wenn dein Freund so große bedenken hat, dann sollte er sich einen Anwalt nehmen und sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen. Es kommt immer auf die Situation an, da der kleine bei euch lebt ist es nicht schwer das ABS zu bekommen. Bei uns lief leider alles über´s jugendamt, da hat man wirklich kein privatleben mehr.

allerdings wird er es nicht verhindern können das die mutter ihn auch über nacht bekommt, außer er kann nachweisen das sie es nicht schafft oder es nicht dem Wohle des Kindes entspricht.

Leider ist es in der realität wirkich so das die aussagen vom kind (ich will dort nicht schlafen) nicht zählen.
obwohl das jugendamt angeblich immer zum wohle des kindes spricht, auf das kind selbst wird nicht gehört und das ist wirklich traurig.
 
Hallo,

ich hoffe es kann mir jemand helfen.
Es geht um meinen Freund. Kurze Info:
Er hat einen 3jährigen Sohn der im Moment bei ihm lebt. Als vor ca.5Monaten seine Ex-Freundin (KM) ausgezogen ist, hat sie sich danach erst mal 6Wochen gar nicht mehr gemeldet und dann den Kontakt zum Kind wieder häufiger werden lassen. Er versucht seither den Kontakt nach Möglichkeit immer zu zulassen und spricht auch nicht schlecht von ihr oder so was. Sie holt den Kleinen z.Bsp. vom Kindergarten ab und bringt ihn dann nach 15-30min. selten länger zum Vater und ist dann wieder weg. Das Verhalten von ihr ist sowieso sehr gewöhnungsbedürftig und scheint sehr situationsabhängig zu sein.
Naja jedenfalls soll der Kleine Mann nun das erste mal bei Ihr und ihrem Freund (sie hat ihren Wohnsitz nicht dort) schlafen. Und seit der Junge das weiß, nässt er beim Schlafen wieder ein und hat abends ständig Panik und sagt er will nicht da schlafen, im übrigen möchte er auch nicht bei seinen Großeltern schlafen (da war er vor der Trennung sehr oft). Er schreit nachts immer nach dem Papa und schläft wie gesagt sehr schlecht.
Mein Freund ist sich total unsicher was er machen soll. Er will auf keinen Fall den Kontakt unterbinden, aber er macht sich eben große Sorgen um den Kleinen.
Die beiden haben die gemeinsame Sorge und somit doch auch das gem.ABR. Kann er die Übernachtung dort untersagen?
Und hat er Chancen das ABR einzuklagen als Mann?
Danke schon mal fürs lesen.

Hallo,

an Stelle deines Freundes würde ich nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Die KM möchte, dass der gemeinsame Sohn bei ihr übernachtet, aber der hat ganz offensichtlich die Trennung noch nicht verkraftet und reagiert mit Angst.

An erster Stelle stünde da ein Gespräch zwischen den Eltern in dem dein Freund der KM berichtet, wie der Sohn reagiert. Wenn der Mutter am Wohlergehen ihres Kindes liegt wird sie verstehen können, dass eine Übernachtung jetzt noch zu früh ist. Vielleicht sollte sie ihn öfters vom Kindergarten abholen und dann nicht nur für 1/2 Std. sondern länger, damit der kleine Kerl wieder mehr Vertrauen zu ihr fassen kann.

Wenn eín Gespräch zwischen den Eltern keinen Erfolg hat, kann dein Freund die KM bitten mit ihm z.B. in Mediation zu gehen oder zu einer Familien- oder Erziehungsberatungsstelle.

Eine Klage auf ABR hätte meiner Meinung nach mit der Begründung, dass das Kind nicht bei der Mutter schlafen möchte keinen Erfolg. Und wenns vor das Familiengericht geht ist das Jugendamt immer involviert.

Alles Gute
Sisandra
 
Hallo Sisandra,

er will das ABR ja nicht aufgrund der Übernachtung einkagen. Er hat der KM auch schon die Situation geschildert, aber sie will es trotzdem machen. Sie ist der Meinung das der Vater den Junge beeinflusst. Macht er aber nicht. Zum anderen gab es in der Vergangenheit schon Vorfälle in denen die KM den Junge geschlagen hat oder ihn immer wieder anschreit. Sie versucht sich die Liebe des Jungen mit unmengen an Geschenken und Süßigkeiten zu erkaufen.
Er lässt sich auch immer wieder auf spontane Treffen ein, aber es gibt eben keine Regelmäßigkeit und im Moment versucht sie eben zu erzwingen das der Junge sie wieder "mehr liebt". Ich kann es ja auch verstehen und finde gut das sie wieder mehr Umgang will, aber offensichtlich scheint es dem Kleinen Mann dabei nicht gut zu gehen. Er geht übrigens schon gerne zu seiner Mama aber nach einer Weile möchte er eben zum Papa zurück weil er da seine festen Rituale hat.
 
Hallo Sisandra,

er will das ABR ja nicht aufgrund der Übernachtung einkagen. Er hat der KM auch schon die Situation geschildert, aber sie will es trotzdem machen. Sie ist der Meinung das der Vater den Junge beeinflusst. Macht er aber nicht. Zum anderen gab es in der Vergangenheit schon Vorfälle in denen die KM den Junge geschlagen hat oder ihn immer wieder anschreit. Sie versucht sich die Liebe des Jungen mit unmengen an Geschenken und Süßigkeiten zu erkaufen.
Er lässt sich auch immer wieder auf spontane Treffen ein, aber es gibt eben keine Regelmäßigkeit und im Moment versucht sie eben zu erzwingen das der Junge sie wieder "mehr liebt". Ich kann es ja auch verstehen und finde gut das sie wieder mehr Umgang will, aber offensichtlich scheint es dem Kleinen Mann dabei nicht gut zu gehen. Er geht übrigens schon gerne zu seiner Mama aber nach einer Weile möchte er eben zum Papa zurück weil er da seine festen Rituale hat.

Hi soffl,

auch mit ABR würde sich die Situation für Vater und Kind nicht wesentlich ändern, denn das worum es hier geht ist das Umgangsrecht und das steht Mutter und Kind sogar ohne jedes Sorgerecht zu.

Ich kann gut verstehen, dass das eine ganz schwierige Situation ist, aber wie gesagt, auch mit alleinigem ABR würde sich nicht sehr viel ändern.

Was vielleicht noch helfen könnte wäre der Elternkurs "Kinder im Blick". Das ist ein Angebot für getrennte Eltern. Die Eltern eines Kindes nehmen aber an unterschiedlichen Tagen am Kurs teil. Er umfasst 6 Abende, ist also von den Terminen her durchaus überschaubar. Gib doch mal deinen Ort oder den nächsten größeren in euerer Nähe und "Kinder im Blick" bei Google ein. Vielleicht wird er ja auch in euerer Nähe angeboten.

Nach meiner Erfahrung würde ein Familienrichter ohnehin sofort keine Entscheidung treffen, sondern den Eltern eine Mediation oder den Besuch einer Beratungsstelle oder eben den oben erwähnten Elternkurs "verordnen". Langfristig allerdings würde es auch darauf hinauslaufen, dass der kleine Mann bei seiner Mutter auch übernachtet.

Wie lange sind denn die Eltern schon getrennt?

Und warum schreibst du hier und nicht der Vater des Kindes?

Gruß
Sisandra
 
Ja der Junge soll ja auch bei seiner Mutter sein und übernachten, das will der Vater ja auch gar nicht untersagen o.ä.. Nur im Moment scheint es für den Jungen nicht das beste zu sein.
Und da wollt ich einfach mal wissen wie man da am besten vorgeht.
Aber das beste wäre die beiden Eltern finden eine Gesprächsebene.

Getrennt sind die beiden seit ca. 5Monaten. Im übrigen, während der 3Jahre des "Zusammenlebens" hat er sich auch um fast alles gekümmert, Arztbesuche,KiTa usw.
Der Kleine hängt nicht ohne Grund extrem an seinem Vater. UNd das wird der KM jetzt bewusst.

Ich schreibe hier weil ich mich auch nicht auskenne und ihm irgendwie helfen möchte.
 
Ja der Junge soll ja auch bei seiner Mutter sein und übernachten, das will der Vater ja auch gar nicht untersagen o.ä.. Nur im Moment scheint es für den Jungen nicht das beste zu sein.
Und da wollt ich einfach mal wissen wie man da am besten vorgeht.
Aber das beste wäre die beiden Eltern finden eine Gesprächsebene.

Getrennt sind die beiden seit ca. 5Monaten. Im übrigen, während der 3Jahre des "Zusammenlebens" hat er sich auch um fast alles gekümmert, Arztbesuche,KiTa usw.
Der Kleine hängt nicht ohne Grund extrem an seinem Vater. UNd das wird der KM jetzt bewusst.

Ich schreibe hier weil ich mich auch nicht auskenne und ihm irgendwie helfen möchte.


Ja, das beste wäre wirklich, wenn die Eltern eine Gesprächsebene finden, die davon geprägt ist, was für den kleinen Mann in der jeweiligen Situation die beste Lösung ist. Vielleicht gelingt es dem Vater ja, die Mutter davon zu überzeugen gemeinsam eine Beratungsstelle aufzusuchen.
 
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