D
Deichgräfin
Gast
In meinem Arbeitsvertrag steht (ganz raffiniert ) 100€ pro gearbeiteter Woche .
Nix von wie viel stunden oder Wochenendearbeit.
Jetzt habe ich im monat ganze 216 stunden gearbeitet hatte nur zwei Wochenenden frei.
Das sind 1,85 Cent die stunde.
Da für Darf ich um 5 Uhr aus dem aus und weis nie wann ich wieder da bin ( hab ja noch eigene Kinder)
Habe mich bei meiner SB beschwert ich finde das es Sittenwidrig ist,, sie meinte das seit einiger zeit(2003) es keine stunden Obergrenze für 400 € Job gibt.wenn ich ihn schmeiße Dann hätte ich Kürzungen zu erwarten.
Wenn deine Arbeitgeberin sich einige Tage frei nimmt und dich nicht braucht,muß sie trotzdem zahlen.
In deinem (unmöglichen) Arbeitsvertrag wurde ein Wochenlohn
von 100,--Euro vereinbart, den hat sie dir zu zahlen,egal,ob sie dich braucht oder nicht !!!!
Wurden zu diesem Vertrag mündliche Aussagen abgegeben,wie
viele Stunden du pro Woche arbeiten sollst und es wird sich von Seiten des Arbeitgebers nicht daran gehalten,ist dieser Vertrag
nach meiner Meinung ungültig.
Erkundige dich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht/Sozialrecht,
ein Beratungsgespräch ist nicht teuer.
Geringfügige Beschäftigung Minijobs 400 Euro-Job Minijob Rechte Arbeitnehmer Arbeitsrecht400 Euro-Jobs: Rechte der Arbeitnehmer
Von Rolf Winkel
Minijobber sollten auf Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und einen schriftlichen Arbeitsvertrag achten.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.
Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.
Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?Geringfügige Beschäftigung Minijobs 400 Euro-Job Minijob Rechte Arbeitnehmer Arbeitsrecht
Bei den Stunden, welche du arbeiteste, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung sondern um einen
"Vollzeitjob."
Mit gewaltigen Überstunden !!!
Du hast zeitmässig nicht einmal die Möglichkeit dich um eine andere Arbeitsstelle zu bemühen, damit du beim Amt wegkommst !!!!!
Hier stinkt was, und das ganz gewaltig.
Auf jeden Fall Anwalt fragen.
Diese Verhältnisse machen einen krank !!!!!!!!!!!!
Nix von wie viel stunden oder Wochenendearbeit.
Jetzt habe ich im monat ganze 216 stunden gearbeitet hatte nur zwei Wochenenden frei.
Das sind 1,85 Cent die stunde.
Da für Darf ich um 5 Uhr aus dem aus und weis nie wann ich wieder da bin ( hab ja noch eigene Kinder)
Habe mich bei meiner SB beschwert ich finde das es Sittenwidrig ist,, sie meinte das seit einiger zeit(2003) es keine stunden Obergrenze für 400 € Job gibt.wenn ich ihn schmeiße Dann hätte ich Kürzungen zu erwarten.
Wenn deine Arbeitgeberin sich einige Tage frei nimmt und dich nicht braucht,muß sie trotzdem zahlen.
In deinem (unmöglichen) Arbeitsvertrag wurde ein Wochenlohn
von 100,--Euro vereinbart, den hat sie dir zu zahlen,egal,ob sie dich braucht oder nicht !!!!
Wurden zu diesem Vertrag mündliche Aussagen abgegeben,wie
viele Stunden du pro Woche arbeiten sollst und es wird sich von Seiten des Arbeitgebers nicht daran gehalten,ist dieser Vertrag
nach meiner Meinung ungültig.
Erkundige dich mal bei einem Anwalt für Arbeitsrecht/Sozialrecht,
ein Beratungsgespräch ist nicht teuer.
Geringfügige Beschäftigung Minijobs 400 Euro-Job Minijob Rechte Arbeitnehmer Arbeitsrecht400 Euro-Jobs: Rechte der Arbeitnehmer
Von Rolf Winkel
Minijobber sollten auf Lohnfortzahlung, Urlaubsanspruch und einen schriftlichen Arbeitsvertrag achten.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Im Krankheitsfall muss Jobbern – wie allen anderen Arbeitnehmern – das Arbeitsentgelt bis zu sechs Wochen lang fortgezahlt werden. Das gilt allerdings erst dann, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen lang ununterbrochen besteht. Wenn ein Jobber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss er die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit weder nacharbeiten noch darf der Arbeitgeber die Überweisungen kürzen.
Wichtig zu wissen: Die meisten Arbeitgeber von Minijobbern müssen die Umlagen „U1“ und „U2“ nach dem Lohnfortzahlungsgesetz an die neue Minijob-Zentrale abführen. Das kostet sie bei einem vollen 400-Euro-Job ganze 5,20 Euro im Monat. Aufgrund dieser Umlagen können sich private Haushalte und auch kleinere Unternehmen, die gewerbliche Arbeitnehmer beschäftigen, 70 Prozent der Lohnfortzahlungskosten wieder erstatten lassen.
Krankengeld: Vom 43. Krankheitstag an gehen Minijobber allerdings leer aus. Von diesem Tag an braucht der Arbeitgeber nicht mehr zu zahlen. Und die Krankenkasse springt für Minijobber – anders als für andere festangestellte Beschäftigte – nicht ein. Der Hintergrund: Die Arbeitgeber führen zwar Krankenkassenbeiträge für ihre geringfügig Beschäftigten ab. Das Geld fließt auch an die Krankenkassen weiter, aber lediglich in den Risikostrukturausgleich. Krankenversichert sind die Mini-Jobber hierdurch nicht. Somit haben sie, so will es der Gesetzgeber, auch keinen Anspruch auf Krankengeld.
Urlaub: Mini-Jobbern steht der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich oder per Tarifvertrag geregelt ist, besteht auch Anspruch auf längeren Urlaub, meist auf sechs Wochen. Während des Urlaubs muss der Arbeitgeber den Lohn auch ohne Arbeitsleistung fortzahlen. Der Lohn muss auch dann fließen, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, der Tag braucht dann auch nicht „nachgearbeitet“ werden.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?Geringfügige Beschäftigung Minijobs 400 Euro-Job Minijob Rechte Arbeitnehmer Arbeitsrecht
Bei den Stunden, welche du arbeiteste, handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Beschäftigung sondern um einen
"Vollzeitjob."
Mit gewaltigen Überstunden !!!
Du hast zeitmässig nicht einmal die Möglichkeit dich um eine andere Arbeitsstelle zu bemühen, damit du beim Amt wegkommst !!!!!
Hier stinkt was, und das ganz gewaltig.
Auf jeden Fall Anwalt fragen.
Diese Verhältnisse machen einen krank !!!!!!!!!!!!
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