Micky
Sehr aktives Mitglied
Ja..und ich will einen Porsche Cayenne ,einen stummen Haussklaven,einen Sponsor...
Die ARGE kann doch SONSTWAS wollen.
Deine Tochter WOHNTE bereits allein--da gibt es keine "Einquartierung".
Du hast weder Platz noch Geld.
Punkt.
Es gibt (derzeit) keine Kriegs-Notstandsgesetze.
NIEMAND kann einen ERWACHSENEN in Deine Wohnung "zwingen".
Laß Dich nicht so gnadenlos verscheißern!
Sie bekommt ihre Tasche in die Hand und kann sich eine staatliche Unterkunft zuweisen lassen und den täglichen Sozialhilfesatz.
Niemand verhungert oder ist obdachlos - es sei denn,er will es.
Damit punktet das Land ggü.vielen anderen Ländern der Erde.
ABER: es ist NICHT MEHR Deine Sache!
Du hast KEIN Einkommen,was für "Verwandtenunterhalt" zur Verfügung steht,
Du hast kein riesiges leeres EFH.
Wenn Du Dir sowas gefallen läßt,bist Du "selbst dran dumm..."
Ämterbegleitung,okay.
Mal eine Suppe,eine Tasse Kaffee--okay.
Mal paar Nächte ALS GAST(!) --auch okay.
Aber KEIN Zwang des "Wiedereinzuges".
Nicht bei den DERZEITIGEN GESETZEN.
Nicht bei Deinen Wohnverhältnissen,bei Deinem Einkommen.
So ein Humbug.
Hat sie es gesagt--oder hast Du das SELBST GELESEN /GEHÖRT von der ARGE???
Ich würde an Stelle der Tochter auf einem RECHTSMITTELFÄHIGEN BESCHEID bestehen ,
damüßte ja DETAILLIERT was von "WOHNEN BEI MUTTER/UNTERHALT DURCH MUTTER" drinstehen --und den soll sie anfechten.
DU mußt gar nichts tun!
Es ist IHR ANTRAG auf Leistung?!
Eine BESUCHSWEISE NOTBEHERBERGUNG gründet KEIN
"Gewohnheitsrecht" auf Aufnahme...dann hätte ich hier Rambazamba..und das EFH voll...*grins*
Wenn Du zeitiger mal richtig konsequent gewesen wärst,
der Dame nicht immer alles hinterhergetragen hättest,
wäre sie wohl schon selbst in die Gänge gekommen.
Frage: gemeindenahe Psychiatrie dazuholen als Helfer--vielleicht ist sie depressionenskrank,suchtkrank o.ä.--aber SELBST DANN bist Du NICHT mehr "Hotel" für sie!
Nur ,wenn Du es SELBST möchtest und SOWEIT Du es selbst möchtest!
(Sei doch endlich mal konsequent!
Du schadest ihr mit Deiner "Fürsorge" !
Das hat man Dir echt schon öfter geschrieben,Conny !)
Gruß!
Micky
Die ARGE kann doch SONSTWAS wollen.
Deine Tochter WOHNTE bereits allein--da gibt es keine "Einquartierung".
Du hast weder Platz noch Geld.
Punkt.
Es gibt (derzeit) keine Kriegs-Notstandsgesetze.
NIEMAND kann einen ERWACHSENEN in Deine Wohnung "zwingen".
Laß Dich nicht so gnadenlos verscheißern!
Sie bekommt ihre Tasche in die Hand und kann sich eine staatliche Unterkunft zuweisen lassen und den täglichen Sozialhilfesatz.
Niemand verhungert oder ist obdachlos - es sei denn,er will es.
Damit punktet das Land ggü.vielen anderen Ländern der Erde.
ABER: es ist NICHT MEHR Deine Sache!
Du hast KEIN Einkommen,was für "Verwandtenunterhalt" zur Verfügung steht,
Du hast kein riesiges leeres EFH.
Wenn Du Dir sowas gefallen läßt,bist Du "selbst dran dumm..."
Ämterbegleitung,okay.
Mal eine Suppe,eine Tasse Kaffee--okay.
Mal paar Nächte ALS GAST(!) --auch okay.
Aber KEIN Zwang des "Wiedereinzuges".
Nicht bei den DERZEITIGEN GESETZEN.
Nicht bei Deinen Wohnverhältnissen,bei Deinem Einkommen.
So ein Humbug.
Hat sie es gesagt--oder hast Du das SELBST GELESEN /GEHÖRT von der ARGE???
Ich würde an Stelle der Tochter auf einem RECHTSMITTELFÄHIGEN BESCHEID bestehen ,
damüßte ja DETAILLIERT was von "WOHNEN BEI MUTTER/UNTERHALT DURCH MUTTER" drinstehen --und den soll sie anfechten.
DU mußt gar nichts tun!
Es ist IHR ANTRAG auf Leistung?!
Eine BESUCHSWEISE NOTBEHERBERGUNG gründet KEIN
"Gewohnheitsrecht" auf Aufnahme...dann hätte ich hier Rambazamba..und das EFH voll...*grins*
Wenn Du zeitiger mal richtig konsequent gewesen wärst,
der Dame nicht immer alles hinterhergetragen hättest,
wäre sie wohl schon selbst in die Gänge gekommen.
Frage: gemeindenahe Psychiatrie dazuholen als Helfer--vielleicht ist sie depressionenskrank,suchtkrank o.ä.--aber SELBST DANN bist Du NICHT mehr "Hotel" für sie!
Nur ,wenn Du es SELBST möchtest und SOWEIT Du es selbst möchtest!
(Sei doch endlich mal konsequent!
Du schadest ihr mit Deiner "Fürsorge" !
Das hat man Dir echt schon öfter geschrieben,Conny !)
Gruß!
Micky
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