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Arge will das Tochter 21 bei mir einzieht

Ja..und ich will einen Porsche Cayenne ,einen stummen Haussklaven,einen Sponsor...

Die ARGE kann doch SONSTWAS wollen.
Deine Tochter WOHNTE bereits allein--da gibt es keine "Einquartierung".

Du hast weder Platz noch Geld.
Punkt.

Es gibt (derzeit) keine Kriegs-Notstandsgesetze.

NIEMAND kann einen ERWACHSENEN in Deine Wohnung "zwingen".

Laß Dich nicht so gnadenlos verscheißern!

Sie bekommt ihre Tasche in die Hand und kann sich eine staatliche Unterkunft zuweisen lassen und den täglichen Sozialhilfesatz.

Niemand verhungert oder ist obdachlos - es sei denn,er will es.

Damit punktet das Land ggü.vielen anderen Ländern der Erde.

ABER: es ist NICHT MEHR Deine Sache!

Du hast KEIN Einkommen,was für "Verwandtenunterhalt" zur Verfügung steht,
Du hast kein riesiges leeres EFH.

Wenn Du Dir sowas gefallen läßt,bist Du "selbst dran dumm..."

Ämterbegleitung,okay.
Mal eine Suppe,eine Tasse Kaffee--okay.
Mal paar Nächte ALS GAST(!) --auch okay.

Aber KEIN Zwang des "Wiedereinzuges".

Nicht bei den DERZEITIGEN GESETZEN.

Nicht bei Deinen Wohnverhältnissen,bei Deinem Einkommen.

So ein Humbug.

Hat sie es gesagt--oder hast Du das SELBST GELESEN /GEHÖRT von der ARGE???

Ich würde an Stelle der Tochter auf einem RECHTSMITTELFÄHIGEN BESCHEID bestehen ,
damüßte ja DETAILLIERT was von "WOHNEN BEI MUTTER/UNTERHALT DURCH MUTTER" drinstehen --und den soll sie anfechten.
DU mußt gar nichts tun!

Es ist IHR ANTRAG auf Leistung?!

Eine BESUCHSWEISE NOTBEHERBERGUNG gründet KEIN
"Gewohnheitsrecht" auf Aufnahme...dann hätte ich hier Rambazamba..und das EFH voll...*grins*


Wenn Du zeitiger mal richtig konsequent gewesen wärst,
der Dame nicht immer alles hinterhergetragen hättest,
wäre sie wohl schon selbst in die Gänge gekommen.

Frage: gemeindenahe Psychiatrie dazuholen als Helfer--vielleicht ist sie depressionenskrank,suchtkrank o.ä.--aber SELBST DANN bist Du NICHT mehr "Hotel" für sie!

Nur ,wenn Du es SELBST möchtest und SOWEIT Du es selbst möchtest!

(Sei doch endlich mal konsequent!
Du schadest ihr mit Deiner "Fürsorge" !
Das hat man Dir echt schon öfter geschrieben,Conny !)

Gruß!
Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
@ weidebirke

Das Gesetz exisitiert. Und garantiert nicht nur in den Unterlagen der Arge. Sonst hätten es wohl viele Leute einfacher, wenn es das Gesetz nicht geben würde. Also, bitte tue dem TE und uns allen den Gefallen und erzähle keinen Quatsch. Das dir dafür gedankt wurde, ist das I-Tüpfelchen. :mad:
 
@ Micky

Nur weil du jedes zweite Wort groß schreibst, wird deine Aussage nicht besser. Auch du müsstest dich mit der Thematik erstmal richtig beschäftigen, bevor du hier deine Unwissenheit preisgibst.
 
@ weidebirke

Das Gesetz exisitiert. Und garantiert nicht nur in den Unterlagen der Arge. Sonst hätten es wohl viele Leute einfacher, wenn es das Gesetz nicht geben würde. Also, bitte tue dem TE und uns allen den Gefallen und erzähle keinen Quatsch. Das dir dafür gedankt wurde, ist das I-Tüpfelchen. :mad:

Dann nenne es bitte mit konkreter Quellenangabe.
 
Dann nenne es bitte mit konkreter Quellenangabe.

Guter Versuch. Auch wenn du damit kurzfristig punkten wirst, früher oder später wird es dir jemand sagen können. Oder einfach selber mal aktiv werden und danach suchen.

Fakt ist, das ich diese Problematik am eigenen Leib miterleben musste. So und wenn ich zu zig Hilfestellen gehe, Telefonate mit Leuten führe die gegen die Arge arbeiten und mir trotzdem überall bestätigt wird, das es dieses Gesetz gibt, reicht mir das.
 
Fakt ist, das ich diese Problematik am eigenen Leib miterleben musste. So und wenn ich zu zig Hilfestellen gehe, Telefonate mit Leuten führe die gegen die Arge arbeiten und mir trotzdem überall bestätigt wird, das es dieses Gesetz gibt, reicht mir das.

Selbst Schuld.

Ich hab grad nochmal sicherheitshalber mit unserem Fachmann darüber gesprochen. Es bleibt dabei. Niemand kann die Tochter ins Haus zurückzwingen. Vor die Tür setzen und fertig.

Es gibt kein Gesetz, welches das festschreibt.
 
Schuld hatte ich garantiert keine. Das lass mal schnell nach solche Aussagen. Du kennst meine damalige Situation nicht und kannst sie deshalb nicht beurteilen.

Und außerdem musst du eine Sache mal genau bedenken:

Es mag zwar sein, das die Mutter nicht direkt gezwungen ist/wird aber trotzdem versperrt dieses Gesetz die Möglichkeit anders zu handeln. Es gibt Außnahmefälle ( wenn man handgreiflich wurde, dauerhaft die Polizei ein und ausgeht ) aber das liegt hier offensichtlich nicht vor.

Am Ende des Tages heißt es dann Tochter vor die Tür setzen oder bei sich wohnen lassen. In wieweit die Tochter sich das Recht einklagen kann, weiß ich nicht. Da es aber dieses Gesetz gibt, müsste es möglich sein. Aber auch das ist bestimmt nicht im Interesse der gesamten Familie. Und das sind eben die Punkte die die Arge gnadenlos ausnutzt.
 
Obscure, jetzt mal ganz langsam:

Wenn Du an ein Gesetz glaubst, dass du nicht mal benennen kannst, ist das deine Sache.

Aber: Inwiefern ist denn die Möglichkeit, anders zu handeln versperrt? Was passiert denn dann Deiner Meinung nach, wenn Conny ihre Tochter rausschmeißt? Kommt die Arge mit der Polizei und zwingt sie wieder rein? Und dann bewachen sie das Haus, damit sie sie ja nicht wieder raus schmeißt? Oder kommt Conny in den Knast? Und Töchti wohnt in der Wohnung?

Los, Butter bei die Fische! Was soll passieren?

Mögliches Prozedere I (und mein Favorit): Conny schmeißt Tochter raus.

Tochter geht zum Sozialamt, lässt sich eine Unterkunft zuweisen, wie Micky schon schrieb. Tochter stellt bei der Arge einen Antrag auf eigene Wohnung. Begründet dies mit ihrer Wohnungslosigkeit und der Tatsache, dass sie ja schon eine eigene Wohnung hatte.

Wenn die Ablehnung kommen sollte, in Widerspruch gehen. So lange in der Notunterkunft bleiben.

Sollte Tochter lebensuntüchtig sein, wäre auch die Frage, ob ein betreutes Wohnen in Frage käme.


Mögliches Prozedere II (und in meinen Augen wenig viel versprechend):

Tocvhter bleibt bei Conny. Stellt Antrag auf eigene Wohnung, begründet dies damit, dass die Wohnverhältnisse zu eng, Mutter sie nur vorübergehend aufgenommen hat und sie per xx.yy.2010 an die frische Luft setzt, damit Obdachlosigkeit droht udn sie ja auch schon eine eigene Wohnung hatte.

Conny bestätigt dies alles schriftlich, ab die Post.

Und Tochter zum vereinbarten Termin an die frische Luft.

bei Ablehnung Widerspruch.
 
Rangfolge der Gesetze, Auslegung,Abwägung...

Es geht IMMER hierzulande der Rangreihenfolge nach.

Ein "Gesetz" genanntes Konstrukt muß nicht " bindend" sein,wenn es eklatante Webfehler hat,
dem GRUNDGESETZ widerspricht.

Im Sozialrecht ist bei strittiger Rechtslage immer nach dem konkreten Einzelfall abzustellen.

Die Rechtslage hier:

Kind ist volljährig,
ist seit Jahren aus dem Elternhaushalt raus,
macht keine Ausbildung,
sucht meiner Erinnerung nach auch nicht nach Ausbildung,
steht (wegen Gammelei und Terminverbummeleung) auch dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Hat das Kind ein Recht auf Bedarfsdeckung?
Ja -siehe Rechtlage im Land.
Von WEM?
1.Sich selbst,2. Privat oder 3.Staat

Hat das Kind ein Recht auf Ausbildungsunterhalt ?
Nein. (no discussion)

Hat das Kind ein Recht auf Verwandtenunterhalt ?

Vom Prinzip her ja -- aber--die Mutter ist weit unter dem Selbstbehalt,hat keinen Wohnraum ,der zur Verfügung steht.

Gibt es Interessenkonflikte?
Ja--Kind will "haben" ---möglichst Rumdumweiterbetüddelung,
Mutter kann nicht Unterkunft stellen,kann nicht Geld geben...

Muß Mutter umziehen?
Nein--siehe:
Artikel 11 Grundgesetz --Freizügigkeit--es kann NIEMAND ihr eine Wohnung aufzwingen.

Muß Mutter das Kind (was sich nicht am Haushalt beteiligt ,§ 1360 BGB ) gegen ihren Willen in die Wohnung lassen?
Nein--> siehe Grundgesetz Artikel 13.

Wenn volljährige Kinder im Haushalt wohnen und alles okay ist,mag man das "Gesetz" anwenden können .

Sobald man zivilrechtlich oder gar strafrechtlich in Turbulenzen kommt (Stichwort Hausfrieden Stichwort verbale Gewalt, Beleidigung,Schmarotzertum...) gibt es Anlaß,

ggf. die AUSLEGUNG der Gesetze bzw. Durchführungsbestimmungen dort
ausurteilen zu lassen,wo das gemacht werden darf.

Das sind NICHT die Schreibtische der ARGE-Tanten-und-Onkels.

Dort gib es maximal einen "rechtsmittelfähigen Bescheid"--gegen den man (logo!) die RECHTSMITTEL einlegen kann...alle Instanzen durchlaufen...

Es wäre: das Sozialgericht...bzw.die Folgeinstanzen,
das Familiengericht...

Die Mutter könnte ALLE ihr entstandenen Kosten zivilrechtlich der Tochter als "Schadensersatzanspruch" erklären und versuchen,einen vollstreckbaren Titel zu erhalten (Gültigkeit...) ,
weil hier offenbar ein

"vorsätzliches Herbeiführen der Bedürftigkeit" vorliegt.

Nur,wenn Töchterchen beweisen könnte,daß sie krank ist, psychisch/körperlich, wäre der Schädigungsvorsatz anzweifelbar.

Als Betroffene würde ich mir zuerst mal einen fähigen Anwalt suchen,

würde in eigener Sache sowohl Tochter als auch ARGE klar meine Meinung darlegen,
würde vorsorglich bei Bestehen auf "Einzug"
die Gesamtheit aller bisherigen und künftigen Kosten als Schaden geltend machen...

die künftigen logisch erst ab jw.Entstehen konkret -->

Beköstigung, Wohnkosten, Haushaltsdienstleistung (siehe link,siehe Versicherertabellen für diese Arbeiten),jegliche eingesetzte Zeit ,alle Fahrtkosten,alle Umzugs-u.Renokosten,
die Kosten der Auswärtsunterkunft des 18jährigen--wenn Terror-Sister ihn vertreibt, ggf. Schmerzensgeld für lärmgestörte Nächte....

WARUM soll die Mutter zwangsverpflichtet werden,

eine nicht pflegebedürftige,nicht dauerhaft behinderte erwachsene Tochter zu unterstützen,obwohl die jede eigene Aktion unterläßt?

Nein-- das Gesetz,kein Gesetz,unterstützt Schmarotzer.

Die Mutter kann auch nicht "zwangswohnungseingewiesen " werden später beim Töchting,
wenn sie z.B. verwahrlost,alksuchtkrank und faul auf der Straße rumlungert...und die Tochter keinen Platz hat,kein Geld hat.

Ab 18 ist jeder für sich und sein Einkommen selbst verantwortlich.

Die Tochter erzeugt vorsätzlich Schaden,dafür ist sie verantwortlich.
Eine Obhutspflicht hat geendet.

Und--wenn hier jemand falsch beraten wurde oder sich Unrecht gefallen ließ,
ist das AUCH kein Argument für die Korrektheit solchen Treibens.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dazu: wenn sie einmal auf der Straße sitzt, sitzt sie auf der Straße und niemand kann sie gegen den Willen der Mutter in deren Haushalt einquartieren. Ganz im Gegenteil.
 

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