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Arbeitsvertrag nicht da

Du musst es dem Amt auf jeden Fall (irgendwas davon) sagen, BEVOR du das Geld beziehst und auch bevor du dort arbeitest, sonst kannst du später richtig Ärger kriegen, genauso wie dein Arbeitgeber. Stichwort:Schwarzarbeit.
Je nachdem für wie vernünftig du deinen Sachbearbeiter hältst, würde ich ihm es entweder genauso schildern wie es ist, dass du die Zusage hast, aber noch keinen Vertrag, oder du meldest es zumindest als "Probearbeiten". Wenn du den Vertrag dann doch noch bekommst und sich dadurch dann vielleicht Zahlungen überschneiden, kannst es ja immer noch zurückzahlen. Ich weiß auch nicht ob das nun 100% rechtens wäre, aber jedenfalls weniger falsch (hinsichtlich der Konsequenzen) als dem Amt gar nichts zu sagen.

Edith sagt: Uuups, das passiert wenn man sich mal Zeit beim Schreiben lässt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der folgenschwere Fehler wäre 1. Leistungskürzung, 2. machst du dich strafbar wegen Betrugs.(Aber nur,wenn du Arbeitslosengeld beziehst obwohl du ein festes Arbeitsverhältnis hast und dieses nicht angibst.)
...genau so verhält es sich.

Vielen Dank,

John
.

PS: Grundsätzlich ist auch ein mündlich abgeschlossener Arbeitsvertrag wirksam, nur kann man in Streitfall eben nichts beweisen.

Rein rechtlich ist der Vertrag bereits dadurch zustandegekommen, daß Dich der Chef gefragt hat, ob Du für ihn ab einem bestimmten Tag arbeitest und Du mit einem eindeutigen 'ja' geantwortet hast.

Jetzt bleibt nur noch die Frage offen, ob Dein Gesprächspartner bevollmächtigt war, im Namen der Firma Verträge abzuschließen.

.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie der Vorredner schon sagte: Arbeitsvertrag gilt auch mündlich, allerdings hast Du noch das Nachweisgesetz auf Deiner Seite. Sicher wäre es wohl, wenn Du :

1. Deinen Sachbearbeiter schriftlich benachrichtigst (Kopie am Eingang/Postmensch beim Amt abstempeln lassen, damit Du einen Nachweis über den Eingang hast - hab da schonmal schlechte Erfahrungen gemacht), dass Du einen Arbeitsvertrag zum soundsovielten in Aussicht hast und Dich ggf. am Tag soundsoviel+1 melden wirst, ob die Arbeit tatsächlich aufgenommen werden konnte. Derzeit sei das noch nicht klar, da seitens des potentiellen Arbeitgebers der Vertrag noch nicht übergeben wurde.

2. Am Tag 1 zur Arbeitsaufnahme gehen und am Besten sofort auf eine Bestätigung über die Arbeitsaufnahme dringen, sag doch einfach, dass der Vertrag noch ein, zwei Tage Zeit hat, aber Du zumindest den Nachweis für die ARGE brauchst. Wenn sich der Arbeitgeber damit zickig hat, lass die Finger davon, sonst arbeiteste nur umsonst und musst ihn nachher noch verklagen o.ä.

3. Nachweisgesetz findet sich hier:

NachwG - Einzelnorm
 
Hey ihr. Ok, danke euch. Ich dachte ja vllt. ist es heute in der Post, jedoch wieder nicht. Ist schon komisch, so ein Vertrag ist doch keine große Sache und ich hatte bereits nachgehakt.

Naja. Danke euch!
 
Das Nachweisgesetz (NachwG) legt jedem Arbeitgeber in Deutschland die Verpflichtung auf, die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsvertrages aufzuzeichnen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Das ist spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu erledigen,wenn das Arbeitsverhältnis länger als einen Monat andauert.....

Nachweisgesetz
 
und hast du bis jetzt was gehört?
Ich habe das selbe Problem, warte aber erst seid 4 Tagen. Naja das Problem ist ich müsste in 4 Tagen kündigen und hab noch nix gehört außer eben am Telefon die Zusgage. Ich muss dazu sagen, dass es sich bei mir um ein großes internationales Unternehmen handelt, also es wird schon nicht zwilcht sein aber trotzdem kündige ja nicht wenn ich nix neues hab
 

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