Arbeitnehmer deren Arbeitsverhältnis endet, sind zur frühzeitigen arbeitsuchend - Meldung verpflichtet. das heißt man hat sich drei Monate VOR Arbeitslosigkeit arbeitsuchend zu melden. wenn zwischen der Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes und der Arbeitslosigkeit jedoch weniger als drei Monate liegen, so muss man sich innerhalb von drei Werktagen NACH Kenntnisnahme arbeitsuchend zu melden.
Da, wie Hilfe-schlumpf schon richtig angemerkt hat, eine muendiche Kuendigung nicht rechtskraeftig ist, hat es noch gar keine wirksame Kuendigung seitens des Arbetgebers gegeben. Somit muss sich hier noch niemand arbeitsuchend melden, um dann, wegen Verspaetung irgendwelche Sanktionen zu kassieren. Er muss sich erst dann arbeitsuchend melden, wenn er eine schriftliche Kuendigung vorliegen hat - vorher nicht. Man kann und darf tatsaechlich auch aus einem Arbeitsverhaeltnis heraus selbstaendig ohne Arbeitsamt einzuschalten einen neuen Job suchen und nahtlos einen neuen Job antreten. Damit erspart man sich Laufereien und vielleicht unnoetigen Papierkram mit dem Arbeitsamt.
Er kann sich jetzt schon nach offenen Stellen beim Arbeitsamt und in regionalen Tageszeitungen umsehen. Vielleicht ist etwas Ansprechendes dabei, das ihn dazu verleitet, sich zu bewerben und nach Unterschrift des neuen Arbeitsvertrages selbst zu kuendigen, bevor die schriftliche Kuendigung seines Chefs eintrifft.
Hilfe-Schlumpf sieht es ganz richtig: Er sollte sogar auf jeden Fall nach Beendigung der Probezeit weiterhin am Arbeitsplatz erscheinen, wenn er keine fristgerechte schriftliche Kuendigung bekommen hat, denn im Zweifelsfall dreht ihm sein Arbeitgeber einen Strick daraus. Er behauptet, er habe ihm gar nicht gekuendigt und macht nun wegen nicht Erscheinens am Arbeitsplatz eine fristlose Kuendigung draus - mit einem entsprechend miesen Zeugnis.
Wenn es aber noch einige Wochen bis zum Ende der Probezeit ist, kann es auch ene nette Geste des Arbeitgebers sein, ihn so fruehzeitig wie moeglich darauf hinzuweisen, dass zum Ende der Probezeit die Kuendigung erfolgt, so dass er mehr Zeit hat sich nach einem neuen Job umzusehen.
Jedenfalls: Arbetsuchend
muss er sich erst dann melden, wenn er die Kuendigung schriftlich vorliegen hat! Dennoch kann und darf sich jeder arbeitsuchend melden- auch derjenige, der einen festen Job hat und sich veraendern will. Aber warum der Auwand? Die Agentur sieht erst dann Handlungsbedarf, wenn jemand wirklich arbeitslos geworden ist.