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Arbeitsverhältnis mündlich "gekündigt" und jetzt ...?

G

Gast

Gast
Ich bin in der Probezeit, hatte letzte Woche ein Gespräch mit der Betriebsleitung. Nach dem Gespräch teilte man mir mit dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht verlängert wird. Ich habe KEINE schriftliche Kündigung o.ä. erhalten und weiss jetzt auch nicht wie ich mich verhalten soll? Muss ich mich jetzt "arbeitsuchend" melden... obwohl ich noch arbeite? Innerhalb der Probezeit sind vertraglich 2 Wochen Kündigungsfrist vereinbart. Was soll ich dem Amt sagen, da ich nichts schriftliches habe...? Reicht es am letzten Tag zum Amt zu rennen? Bitte um Rat - Danke!
 

hilfe-schlumpf

Aktives Mitglied
Hallo,

meines Wissens, bedarf eine Kündigung immer der Schriftform. Sogesehen passiert erst mal garnicht, auch nicht nach dem Gespräch.

Wie lange läuft den die Probezeit noch ? Bei einer Kündigungsfrist von zwei Wochen hat die Firma ja noch bis zwei Wochen vor Ende der Probezeit die Möglichkeit, schriftlich zu kündigen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn der Vertrag ohnehin nur befirstet war. ( Auch dahingehend, dass er automatisch mit dem Ablauf der Probezeit endet , wenn keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde ).

Ich weiß nicht, ob hier absolute Fachleute unterwegs sind, aber eine Beratung schadet nicht. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass es für dich besser ist, auch nach Ablauf der Probezeit noch beim Arbeitgeber zu erscheinen, um zu demonstrierern, dass für dich die mündliche Kündigung unwirksam ist.

Grüßle

Schlumpf
 
M

merve75

Gast
hier ist die fachfrau :)

hallo,
also was denke ich ganz wichtig wäre ist, das du dich sofort arbeitsuchend meldest. da musst du nicht persönlich in die Agentur sondern kannst auch anrufen oder ne e Mail schreiben. Arbeitnehmer deren Arbeitsverhältnis endet, sind zur frühzeitigen arbeitsuchend - Meldung verpflichtet. das heißt man hat sich drei Monate VOR Arbeitslosigkeit arbeitsuchend zu melden. wenn zwischen der Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes und der Arbeitslosigkeit jedoch weniger als drei Monate liegen, so muss man sich innerhalb von drei Werktagen NACH Kenntnisnahme arbeitsuchend zu melden. wenn die arbeitsuchend Meldung zu spät eingeht musst du mit einer sperrzeit (falls Arbeitslosengeld Anspruch dann besteht) von einer Woche rechnen. das heißt eine Woche kein Geld und versichert ist man auch nicht (evtl. nachversicherung vom alten Arbeitgeber --> bei der Krankenkasse dann informieren). falls die Meldung nicht eingehalten wird, kannst du vor eintritt der sperrzeit noch mal Stellung dazu nehmen weshalb du zu spät dich gemeldet hast, jedoch wird dieser Grund der gier angegeben ist (meine ich; es entscheidet immer noch der Sachbearbeiter!) nicht als "wichtiger Grund" anerkannt.
bei der Meldung erwähnst du dann am besten das du noch keine schriftliche kdg. hast. die arbeitsuchendmeldung ist dann sicherheitshalber schon mal im Kasten :) was ganz wichtig ist, das du dich nach erhalt der kdg. dich PERSÖNLICH arbeitslos (perso nicht vergessen) meldest, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.

so ich hoffe ich konnte weiterhelfen :)
 
G

Gast

Gast
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Ein Arbeitsvertrag kann nicht mündlich gekündigt werden. Richtig ist, dass während der Probezeit 2 Wochen Kündigungsfrist vom AG einzuhalten sind es sei denn in Deinem Arbeitsvertrag ist eine längere Frist vereinbart. Dann zählt diese.

Bekommst Du von Deinem AG bis zum Ende der Probezeit keine schriftliche Kündigung, dann wandelt sich der Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag, bzw. in einen Arbeitsvertrag, der bis zum vereinbarten Ablauf gilt (beispielsweise 1 Jahr oder was auch immer in Deinem Vertrag steht).

Ich würde den Teufel tun und mich beim Amt oder arbeitssuchend melden. Genauso würde ich auch nicht erneut das Gespräch suchen. Wahrscheinlich hat man Dich schlichtweg vergessen. Glück für Dich. Pech für die.

Falls man Dir noch eine Kündigung zustellt kann die übrigens nicht etwa rückdatiert werden.

Richtig ist, dass das Amt die Kündigung sehen will. Du musst den Nachweis erbringen, dass Du gekündigt wurdest. Und das bist Du im Moment nicht.

Wenn ich Du wäre würde ich mich aber schleunigst neu bewerben. Denn entweder man wollte Dir einen Denkzettel verpassen. Oder man hat es wie gesagt lediglich vergessen das schriftlich raus zu geben. In beiden Fällen ist das keine gute Basis.
 
N

nikke

Gast
Arbeitnehmer deren Arbeitsverhältnis endet, sind zur frühzeitigen arbeitsuchend - Meldung verpflichtet. das heißt man hat sich drei Monate VOR Arbeitslosigkeit arbeitsuchend zu melden. wenn zwischen der Kenntnisnahme des Beendigungszeitpunktes und der Arbeitslosigkeit jedoch weniger als drei Monate liegen, so muss man sich innerhalb von drei Werktagen NACH Kenntnisnahme arbeitsuchend zu melden.
Da, wie Hilfe-schlumpf schon richtig angemerkt hat, eine muendiche Kuendigung nicht rechtskraeftig ist, hat es noch gar keine wirksame Kuendigung seitens des Arbetgebers gegeben. Somit muss sich hier noch niemand arbeitsuchend melden, um dann, wegen Verspaetung irgendwelche Sanktionen zu kassieren. Er muss sich erst dann arbeitsuchend melden, wenn er eine schriftliche Kuendigung vorliegen hat - vorher nicht. Man kann und darf tatsaechlich auch aus einem Arbeitsverhaeltnis heraus selbstaendig ohne Arbeitsamt einzuschalten einen neuen Job suchen und nahtlos einen neuen Job antreten. Damit erspart man sich Laufereien und vielleicht unnoetigen Papierkram mit dem Arbeitsamt.

Er kann sich jetzt schon nach offenen Stellen beim Arbeitsamt und in regionalen Tageszeitungen umsehen. Vielleicht ist etwas Ansprechendes dabei, das ihn dazu verleitet, sich zu bewerben und nach Unterschrift des neuen Arbeitsvertrages selbst zu kuendigen, bevor die schriftliche Kuendigung seines Chefs eintrifft.

Hilfe-Schlumpf sieht es ganz richtig: Er sollte sogar auf jeden Fall nach Beendigung der Probezeit weiterhin am Arbeitsplatz erscheinen, wenn er keine fristgerechte schriftliche Kuendigung bekommen hat, denn im Zweifelsfall dreht ihm sein Arbeitgeber einen Strick daraus. Er behauptet, er habe ihm gar nicht gekuendigt und macht nun wegen nicht Erscheinens am Arbeitsplatz eine fristlose Kuendigung draus - mit einem entsprechend miesen Zeugnis.

Wenn es aber noch einige Wochen bis zum Ende der Probezeit ist, kann es auch ene nette Geste des Arbeitgebers sein, ihn so fruehzeitig wie moeglich darauf hinzuweisen, dass zum Ende der Probezeit die Kuendigung erfolgt, so dass er mehr Zeit hat sich nach einem neuen Job umzusehen.

Jedenfalls: Arbetsuchend muss er sich erst dann melden, wenn er die Kuendigung schriftlich vorliegen hat! Dennoch kann und darf sich jeder arbeitsuchend melden- auch derjenige, der einen festen Job hat und sich veraendern will. Aber warum der Auwand? Die Agentur sieht erst dann Handlungsbedarf, wenn jemand wirklich arbeitslos geworden ist.
 

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