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Arbeitsamt???Habe eine dringende rechtliche Frage!!!

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Anekine

Gast
Hallöchen!Ich habe ein kleines Problemo!
als ich letztes Jahr mein Abitur gemacht habe, habe ich mich dann Arbeitssuchend gemeldet,4Monate lang, habe ich als Unterstützung vom Arbeitsamt 200Euro bekommen!Jetzt bekomme ich nach fast einem Jahr einen Brief in dem steht, dass sie zwar wissen dass ich dann ab Oktober mit meiner Ausbildung begonnen habe,und am 29.09.06, dass letzte mal geld von ihnen bekam, sie jetzt plötzlich eine Lohn-und Gehaltsabrechnung haben wollen, kein Problemo dachte ich, hab vorsichtshalber da noch mal angerufen und jetzt soll ich noch ein Kontoauszug von Oktober oder November mit schicken!Dannn fragte ich warum, naja sie sagten mir dann , dass ich vllt. mein Ausbildungsgeld auch schon im Oktober vllt. bekommen habe.Ich so zu ihnen, nein eigentlich nicht, was wäre wenn ?!Sie antworteten mir, dass ich wenn ich dass Geld am 29.10.06, bekämme , wäre es ein Grund mir die vorhigen 200Euro vom September zu entziehen!Ist dass wirklich rechtlich???Mein Kontoauszuck sagt 31.10.06, der 1.11.06 war schließlich ein Feiertag??
 
Hallo Anekine,


du hast am 29.06 2oo,--Euro vom Amt für den Monat Oktober bekommen.

Deine Ausbildungsvergütung wurde dir auch noch im Oktober überwiesen,
also sagt das Amt du brauchtest für Oktober keine Unterstützung ,
wieder her mit dem Geld.
Es ist tatsächlich so, es gilt das Zuflussprinzip .
Es zählt der Monat in dem dir das Geld zugeflossen ist.
Wäre dein Geld erst am 1.oder 2.11.06 auf dem Konto gewesen ,
hättest du die 2oo,--Euro nicht zurückzahlen brauchen.

Gruß Karin
 

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