weidebirke
Urgestein
Sanktionen erfolgen meist auf Grund mangelnder Mitwirkung (Unterlagen nicht einreichen, nicht entsprechend selbst um Arbeit bemühen) oder schuldhaftem Herbeiführen von Bedürftigkeit (z.B. Arbeitsstelle ohne hinreichenden Grund fallenlassen oder nicht antreten).
Möglicherweise ist die Sanktion nicht gerechtfertigt, dann müsst Ihr Widerspruch einlegen und Euch rechtlichen Rat (Beratungsschein -->Amtsgericht) einholen. Ich bin nur sicher, dass es nicht möglich ist, dass Ihr nicht wisst, warum die Sanktion erfolgte.
Möglicherweise ist die Sanktion nicht gerechtfertigt, dann müsst Ihr Widerspruch einlegen und Euch rechtlichen Rat (Beratungsschein -->Amtsgericht) einholen. Ich bin nur sicher, dass es nicht möglich ist, dass Ihr nicht wisst, warum die Sanktion erfolgte.