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Arbeitgeber verweigert Dienstplan- was tun?

mjra

Mitglied
Was kann man tun, wenn der Arbeitgeber einen Dienstplan verweigert und von mir verlangt, dass ich rund um die Uhr für ihn einsetzbar bin? Es geht um eine Vollzeitstelle in der Reinigung.
Arbeitsbeginn ist immer nur ganz spontan, zB erfahre ich heute wie ich morgen arbeiten soll...frühmorgens, nachmittags, mittags...
Freizeit- oder Wochenendeplanung ist dadurch nicht möglich.

Ist das gesetzlich, da es sich um die Reinigungsbranche handelt oder kann ich mich dagegen wehren?
 

Eva

Aktives Mitglied
Zuerst solltest du dir deinen Vertrag genau durch lesen. Was steht denn da bei Arbeitszeiten?

Bist du da neu oder geht das schon länger so?
 

mjra

Mitglied
Ich bin neu, aber Kollegen sagen, es geht da seit etwa 2 Jahren so.
Im Vertrag steht, die Arbeitszeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
Aber dass ich keine Termine machen kann, und keine Freizeit planen, ist meines Wissens nach gegen das Arbeitszeitgesetz. Ich kenne das so, dass man mind. 4 Tage im Vorfeld über Einsätze informiert werden muss, nur in Ausnahmefällen kann was dazwischen kommen.
Die Kollegen arbeiten seit 2 Jahren so... alles zwischen nachts und abends 22 Uhr ist auf Zuruf möglich. Freizeitplanung: unmöglich.

Ist das erlaubt? Laut Arbeitszeitgesetz nicht, soweit ich weiß. Oder bietet da die Reinigungsbranche irgendeine Ausnahme?

Im Vorstellungsgespräch wurde mir gesagt, es gibt eine Kernarbeitzeit von 8 bis 16.30, aber die Realität ist komplett anders...
 
B

Besucher

Gast
§5 Arbeitszeitgesetz führt auf, dass nach der täglichen Arbeitszeit eine Ruhepause von 11 Stunden zu gewähren ist.
Wenn Du heute erfährst, dass Du morgen spätnachmittags anfangen sollst, wäre es nach den vertraglich vereinbarten (8?) Stunden nachts um 4. Demnach kannst Du vor 15 Uhr nicht wieder eingesetzt werden.
 

weidebirke

Urgestein
Nein, das ist nicht rechtens, auch nicht in der Reinigungsbranche. Was er von Euch verlangt, ist Rufbereitschaft. Die 4-Tagesregel, die Du gefunden hast, gilt auch für Dich. Will er ständige Verfügbarkeit, muss er Rufbereitschaft einrichten und planen und vergüten.

 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Gesetz hin, Gesetz her...
Ich bin schon für dessen Einhaltung.

Manchmal heisst es aber auch geben und nehmen

oder kann ich mich dagegen wehren?
es gibt eine Kernarbeitzeit von 8 bis 16.30
Wehren kann man auch anders deffinieren ;) :)

Sag ihm, daß du gerne einspringst wenn es "Not am Mann" ist,
du aber Termine außerhalb der Kernarbeitszeit von 8 bis 16.30 planst,
diese frühzeitig bekannt gibst und deswegen an manchen Einsätzen nicht da bist.

So würde ich es auch am WE machen.

Gruß Hajooo
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Handelt sich hier wahrscheinlich um "Arbeit auf Abruf"


Aber genauer kann hier nur ein Anwalt helfen.
 

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