Im TVÖD beispielsweise gelten elends lange Kündigungsfristen für beide Seiten, wer da 5 Jahre und länger arbeitet und raus will hat Kündigungsfristen ohne Ende. Und wenn man von einer miesen Stelle, die wohl kaum nachbesetzt wird, weg möchte, hat man eben ein Problem, der Oberwitz ist aber - die Gesetzeslage sieht ja vor, Mitarbeiter kündigt und die elends lange Kündigungsfrist ist gedacht dazu, dass der Chef sofort neu ausschreiben kann, einstellen und einarbeiten, wenn der Mitarbeiter lange da war, geht man von aus, er hat viel Wissen, was er dem Neuen zukommen lässt. In der Praxis werden Stellen trotz dieser langen Fristen erst ausgeschrieben, oft Monate nach dem der ex Inhaber schon längst weg ist. Aus dem Grund werden auch oft in der Praxis Aufhebungsverträge unterzeichnet.
Tatsächlich kann ein Arbeitnehmer grad garnix "regulär" machen.
Bis auf - den AG überzeugen davon, dass man kaum mehr was nutzt fürs Unternehmen. Aber rechtlich kaum eine Möglichkeit.