Wenn der AG teilweise oder komplett die Lohnzahlung verweigert, wird das eine Möglichkeit, arbeitnehmerseitig fristlos zu kündigen, aber vorher muss abgemahnt werden (der AN muss den AG abmahnen). Ich denke um ehrlich zu sein, wenn ein Arbeitgeber die Möglichkeit hat, wird er spätestens jetzt einsehen, ein solcher Arbeitnehmer macht mehr Arbeit als er arbeitet.