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Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag

Wenn der AG teilweise oder komplett die Lohnzahlung verweigert, wird das eine Möglichkeit, arbeitnehmerseitig fristlos zu kündigen, aber vorher muss abgemahnt werden (der AN muss den AG abmahnen). Ich denke um ehrlich zu sein, wenn ein Arbeitgeber die Möglichkeit hat, wird er spätestens jetzt einsehen, ein solcher Arbeitnehmer macht mehr Arbeit als er arbeitet.
 
Wie albern ist das denn?? Betrug- da lache ich mal laut. Wenn Du eine Krankschreibung mit vorhandenem Attest als Betrug darstellen willst, dann viel Spaß beim Beweisen🙂))). Ehrlich- wenn mich ein Chef nicht früher aus dem Vertrag entlassen würde, würde ich ganz klar fragen, welche Qualität er ab jetzt von meiner Arbeit erwartet! Sollte er einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen, ab zum Arzt! Und keine Angst vor halbgaren Auskünften hier- so etwas ist nie Betrug!
Krankfeiern ist Betrug, das sagt allein der Sinn des Gesetzes. Ich wäre sehr gespannt wie du erklären willst das in diesem speziellen Fall der Artikel 263, Absatz 1 StGB nicht erfüllt ist
Ich stimme in dem Fall zu, dass es schwer zu beweisen ist (weil der Grundsatz herrscht, dass es in Deutschland keine Gefälligkeitsbescheinigungen gibt) aber es wäre nicht das erste mal. (vgl. Arbeitsgericht Düsseldorf, Az. 7 Ca 2591/11)
Nehmen wir jetzt auch mal spaßeshalber an der AN tritt dabei dann auch noch seine neue Stelle an... Dann würde es spätestens bei der Steuerabrechnung auffallen.


Wenn ich eine gute und bessere Stelle hätte, wäre mir das so was von egal. Ich würde mir doch nicht meine Zukunft wegen einem Ex-AG verbauen. Im Gespräch ganz klar sagen: "Wenn Sie einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen und mir damit meine Zukunft verbauen, werde ich ab sofort nur noch in Zeitlupe und ohne Qualität arbeiten- finden Sie das sinnvoll?" Man sollte sich keine Gedanken um einen Ex-AG machen. Die neue Stelle ist sicher und wie sollte der neue Chef von alten Querelen erfahren?? Selbst wenn, würde ich einfach erzählen , wie es war.

Jaja, die "sichere, neue Stelle". Eine neue Stelle ist erst dann sicher, wenn man einen unterschriebenen Vertrag hat und die ersten 6 Monate überstanden. Erst dann greift nämlich der Kündigungsschutz.

Schlecht über den alten AG zu sprechen steht ja auch sowieso schon im kleinen 1&1 der Jobsuche, oder? Auf Loyalität zum neuen AG wird heutzutage viel Wert gelegt. Und der "massive Betrug" dem hier dem aktuellen Arbeitgeber vorgeworfen wird kann ich auch noch nicht erkennen. Entweder ich habe es überlesen oder hier ist nirgendswo zu finden das dem TE irgendein schriftlicher Vertrag ausgehändigt wurde wo andere Konditionen festgehalten wurden als bisher. Die lange Kündigungsfrist ist auch kein Betrug, darauf haben sich beide Parteien sehenden Auges eingelassen.


 

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