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Arbeitgeber verweigert Aufhebungsvertrag

Genau so ist, das ob man es will oder nicht - weil hier ständig behauptet würde, Fristen gelten nur für Arbeitgeber, dem ist so nicht, ein Arbeitgeber braucht Planungssicherheit - das passt mir auch nicht aber es ist nun mal so.

Es steht so im Gesetz. 😉

Wenn also in deinem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist nicht ausdrücklich geregelt wird gelten die gesetzlichen Bestimmungen hierzu.
 
Im TVÖD beispielsweise gelten elends lange Kündigungsfristen für beide Seiten, wer da 5 Jahre und länger arbeitet und raus will hat Kündigungsfristen ohne Ende. Und wenn man von einer miesen Stelle, die wohl kaum nachbesetzt wird, weg möchte, hat man eben ein Problem, der Oberwitz ist aber - die Gesetzeslage sieht ja vor, Mitarbeiter kündigt und die elends lange Kündigungsfrist ist gedacht dazu, dass der Chef sofort neu ausschreiben kann, einstellen und einarbeiten, wenn der Mitarbeiter lange da war, geht man von aus, er hat viel Wissen, was er dem Neuen zukommen lässt. In der Praxis werden Stellen trotz dieser langen Fristen erst ausgeschrieben, oft Monate nach dem der ex Inhaber schon längst weg ist. Aus dem Grund werden auch oft in der Praxis Aufhebungsverträge unterzeichnet.

Tatsächlich kann ein Arbeitnehmer grad garnix "regulär" machen.

Bis auf - den AG überzeugen davon, dass man kaum mehr was nutzt fürs Unternehmen. Aber rechtlich kaum eine Möglichkeit.
 
Wenn der neue Arbeitsvertrag beim alten Arbeitgeber nicht erfüllt wurde hilft vielleicht auch der Gang zum Anwalt. Der soll ein Schreiben aufsetzen so ungefähr, wenn der AG einem Aufhebungsvertrag zustimmt ist alles gut andernfalls trifft man sich halt beim Arbeitsgericht und klagt die unerfüllten Teile des AG ein.
 
Genau so ist, das ob man es will oder nicht - weil hier ständig behauptet würde, Fristen gelten nur für Arbeitgeber, dem ist so nicht, ein Arbeitgeber braucht Planungssicherheit - das passt mir auch nicht aber es ist nun mal so.
Ich habe leider noch immer nicht verstanden, ob diese Frist beiderseitig so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Ist das so oder was steht bezüglich der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht oder nur , dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, dann verlängert sich mit längerer Betriebszugehörigkeit nur die Kündigungsfrist auf Arbeitgeberseite. Der Arbeitnehmer hat immer die kurze Kündigungsfrist.

Siehe

https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/
 
Ich habe leider noch immer nicht verstanden, ob diese Frist beiderseitig so im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Ist das so oder was steht bezüglich der Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag?

Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht oder nur , dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, dann verlängert sich mit längerer Betriebszugehörigkeit nur die Kündigungsfrist auf Arbeitgeberseite. Der Arbeitnehmer hat immer die kurze Kündigungsfrist.

Siehe

https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/

Hat er doch geschrieben. 4 Monate bis Quartalsende, diese Frist gilt bei mir zB auch. Beiderseitig. Viele Arbeitsverträge basieren auf weiteren Tarifvereinbarungen. D.h. verweisen zB auf den TVÖD, sonst müsste der Arbeitsvertrag ja dick wie ein Buch sein.
 
Wiederholt verspätete Lohnzahlungen können bereits für einen AN eine fristlose Kündigung ermöglichen. Ohne Fristsetzung!
Wie das dann wohl aussieht, wenn man seit Monaten weniger Lohn erhält, als im AV festgelegt?!
Gerne kann das jemand der Lust hat auf diversen Seiten im Internet mal analysieren.

Ich würde mich von daher weniger auf die reguläre Kündigungsfrist der TE einschiessen, als vielmehr auf die Tatsache fristlos zu kündigen. Dieser AG würde eh nicht klagen. Was würde er auch einklagen wollen?! 😉
 
Ich rate von so einem Verhalten DRINGEND ab. Es mag verlockend sein ein wenig krank zu feiern und darauf hoffen, dass man gekündigt wird. Nur gibt es zwei Probleme.
1. Ist krank feiern ein fristloser Kündigungsgrund (Abfindung usw. kann man sich dann auch meistens in die Haare schmieren) und auch der neue AG wird sehr skeptisch sein wieso der AN dem an Anfang der Aufhebungsvertrag verweigert wurde nun plötzlich doch einen bekommt (denn du weißt ja nicht wann der gewünschte Erfolg eintritt) Im ungünstigsten Fall stehst du dann mit einem krummen Austrittsdatum und ohne neuen Job da.
2. Ist dies auch strafbar, da man hier einen Betrug begeht.

Erkläre deinem neuen AG die lange Kündigungsfrist, wenn er dich wirklich will dann wartet er auch noch. Offensichtlich mangelt es dir ja nicht an Angeboten, dass heißt also dass du irgendetwas machst was dringend gesucht wird. Und es ist heute sooo schwer gute Leute zu finden, dass man im Zweifelsfall halt wartet.

Wenn du wirklich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten im Vertrag stehen hast (und es nicht die gesetzliche Kündigungsfrist ist) dann halt Augen zu und durch. So gesehen wusstest du ja auch auf was du dich einlässt als du unterschrieben hast.

Wie albern ist das denn?? Betrug- da lache ich mal laut. Wenn Du eine Krankschreibung mit vorhandenem Attest als Betrug darstellen willst, dann viel Spaß beim Beweisen🙂))). Ehrlich- wenn mich ein Chef nicht früher aus dem Vertrag entlassen würde, würde ich ganz klar fragen, welche Qualität er ab jetzt von meiner Arbeit erwartet! Sollte er einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen, ab zum Arzt! Und keine Angst vor halbgaren Auskünften hier- so etwas ist nie Betrug!
Wenn ich eine gute und bessere Stelle hätte, wäre mir das so was von egal. Ich würde mir doch nicht meine Zukunft wegen einem Ex-AG verbauen. Im Gespräch ganz klar sagen: "Wenn Sie einem Auflösungsvertrag nicht zustimmen und mir damit meine Zukunft verbauen, werde ich ab sofort nur noch in Zeitlupe und ohne Qualität arbeiten- finden Sie das sinnvoll?" Man sollte sich keine Gedanken um einen Ex-AG machen. Die neue Stelle ist sicher und wie sollte der neue Chef von alten Querelen erfahren?? Selbst wenn, würde ich einfach erzählen , wie es war.
 
Ich verstehe einige Antworten hier auch nicht so ganz. Vielleicht interpretieren wir den Faden hier auch falsch.
Vielleicht sollte er ja heissen: Wie verhalte ich mich gegenüber meinem betrügerischen Arbeitgeber am korrektesten?

😀
 

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