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Ruheloser
Gast
Hi Tyra,
Wenn die Beweislage das hergibt, dann ja. Wenn das Opfer nicht reden kann, schweigt, dann ... nichts.
Ich der Meinung, dass man den Prozess erst dann beginnt, wenn das Opfer aussagen kann. Somit eine relle Chance hat.
--
Ich war damals der Einzigste den sie sich öffnen konnte. Aber vor Gericht hat sie geschwiegen. Sie war Erstarrt.
Ich bin für sie alle wege gelaufen, einfach damit man sie eben nicht aus ihrem umfeld zerrt, so wie es das Gesetzt vorschreibt, dafür hat man mich angeklagt, und das obwohl J.-A. ect. wußten, mir die Frage stellten: Was geht sie das an? Mehr will ich nicht dazu sagen. Ist ein Einzellfall. Sehr viele Menschen haben dabei einfach weggeschaut. Kompliziert. Zum Kotzen, ehrlich.
LG
Knut
Hi Ruheloser,
An sich bekommt ein V*** immer auch ne Haftstrafe..ggf. auf Bewährung.
Wenn die Beweislage das hergibt, dann ja. Wenn das Opfer nicht reden kann, schweigt, dann ... nichts.
Ich der Meinung, dass man den Prozess erst dann beginnt, wenn das Opfer aussagen kann. Somit eine relle Chance hat.
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Ich war damals der Einzigste den sie sich öffnen konnte. Aber vor Gericht hat sie geschwiegen. Sie war Erstarrt.
Ich bin für sie alle wege gelaufen, einfach damit man sie eben nicht aus ihrem umfeld zerrt, so wie es das Gesetzt vorschreibt, dafür hat man mich angeklagt, und das obwohl J.-A. ect. wußten, mir die Frage stellten: Was geht sie das an? Mehr will ich nicht dazu sagen. Ist ein Einzellfall. Sehr viele Menschen haben dabei einfach weggeschaut. Kompliziert. Zum Kotzen, ehrlich.
LG
Knut