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Anzeigepflicht? Strafvereitelung (war: Freundin von Opa vergewaltigt)

Sori

Sehr aktives Mitglied
AW: Freundin von Opa vergewaltigt

In einem anderen Thread kam die Frage auf, ob Eltern, die vom Missbrauch ihrer Tochter durch den Opa wissen, sich strafbar machen. Da der User dort keine weiteren juristischen Infos wünscht und eine Diskussion dort auch nicht sinnvoll wäre, hab ich mal hier einen neuen Thread dazu eröffnet:


Entgegen vieler anderer Behauptungen gibt es keine JURISTISCHE (moralisch sieht das anders aus) Pflicht, eine bereits geschehene Tat zur Anzeige zu bringen.
Du musst es melden, wenn Du von einer geplanten Tat weißt, aber nicht im Nachhinein.

Im Übrigen hätten die Eltern auch ein Zeugnisverweigerungsrecht, da sie mit dem Opa verwandt sind. Und die Tochter hat ja genau dieses Recht auch gegenüber ihren Eltern/ ihrem Opa.

Also, Du musst Dir keine Sorgen machen, dass auf die Eltern da was zukäme.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sori

Sehr aktives Mitglied
Hallo 50$,

wenn Du schon Gesetze zitierst, dann bitte auch komplett und mit dem richtigen Hintergrundinfos.

Erst schließt §258 im letzten Teil Angehörige aus:
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

Das heißt, selbst wenn Du Recht hättest, dass man anzeigen müsste, würde es hier in diesem Fall auch nicht zutreffen, da der Opa ja ein Angehöriger ist.

Du hast aber auch deswegen nicht recht, da Strafvereitlung und Nichtanzeige zwei unterschiedliche Dinge sind.
Strafvereitelung bedeutet, dass man AKTIV etwas tut, was dazu führt, dass eine Strafe verhindert wird. In dem man zum Beispiel Beweismaterial verschwinden lässt o.Ä..
Die Nicht-Anzeige gehört im juristischen Sinne definitiv NICHT zum Tatbestand einer Strafvereitelung.
 
B

Benjamin-29

Gast
Strafvereitelung bedeutet, dass man AKTIV etwas tut, was dazu führt, dass eine Strafe verhindert wird. In dem man zum Beispiel Beweismaterial verschwinden lässt o.Ä..
Die Nicht-Anzeige gehört im juristischen Sinne definitiv NICHT zum Tatbestand einer Strafvereitelung.
So sehe ich die Dinge auch. Ergänzend kommt hinzu, dass es in Österreich keine Anzeigepflicht für Kindesmissbrauch gibt - mit Ausnahme seitens der Behörden selbst.

• news.at • Anzeigenpflicht bei Kindesmissbrauch: Ärzte kritisieren Bergers jüngsten Vorschlag • Politik, Inland

Eine Anzeigepflicht war zwar erwogen worden, wurde aber wieder verworfen. Dabei hatte man das Wohl der Kinder im Auge - was ja auch Priorität gegenüber dem Bestrafen von Tätern haben sollte.
 

Sori

Sehr aktives Mitglied
Ich stehe nachwievor zu meiner Eingangsbehauptung.

Man ist nicht verplichtet, eine bereits geschehene Straftat zur Anzeige zu bringen.
Weil das keine Strafvereitelung im juristischen Sinne ist.

Die einzige Einschränkung sind gemeingefährliche Verbrechen und die Anzeigepflicht von bestimmten Berufsgruppen. Darum gings ja aber hier nicht. Deswegen ist dein Beispiel mit dem Mord auch eine andere Sachlage.


Ergänzung: nein, ich bin kein Jurist, aber ich mich eingehend mit dieser Sachlage beschäftigt und weiß, wovon ich rede. Ich habe da auch bei verschiedenen Juristen informiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sori

Sehr aktives Mitglied
wir reden von verschiedenen dingen, aber ist ja auch egal.

ich redete sicher nicht von einem einzelfall, aber im Zweifelsfall steht es ja jedem frei, sich juristischen Rat zu holen.
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
für mich hat an sich die moralische Seite Vorrang aus eigener Erfahrung weiss ich dass man das Recht und Gesetze IMMER so oder so auslegen kann...somit bringt der Streit hier an sich wenig.

Wenn ich weiss jemandem geschieht Unrecht...Vergewaltigung od. ä. handle ich...nutze das Recht zum Schutz des Opfers. Strafvereitelung bei unterlassener Anzeige? mmh..egal auf jeden Fall ist es Schutzvereitelung, Moralvereitelung etc. und unterm Strich kommt bei einer family die in ihrer Mitte einen Straftäter duldet, nen Opa der die Enkelin bespringt eine moralisch verrohte Sippschaft raus, die einem schrägen Familienehrekonzept verhaftet scheint und eiskalt kalkuliert das Wohl des Opfers hinter das eigene Wohl und Ansehen stellen...Ich käme damit nicht klar im Wissen um eine Tat den Täter zu decken und das Opfer damit so leiden zu lassen. Irgendwo wird man damit zum Mittäter...wenn nicht im juristischen dann doch im menschlichen und moralischen Sinn.
In der Regel sind Sexualstraftäter, Triebtäter Wiederholungstäter und werden durch das Dulden und Schweigen der Sippe bestärkt sich durch die Generationen weiter durch zu vö****...und dann?
Wie kann wie im vorliegenden Beispiel die Oma die ja lt. Bericht des TE weiss dass ihr Mann mit der Enkelin, also an sich dem eigenen Abkömmling Sex hatte noch leben??...da scheinen die Wegguck und Verleugnungsprogramme offenbar auf Hochtouren zu laufen und die Familie lebt in einer großen Lüge...schräg. Dies ist die Geburtsstätte der Persönlichkeitsstörungen und pervertierter Normalität...Geburtsstätte der Rolle der Frau als Sklavin...u.a. Sexsklavin die sie auch später ggf. in ihrer Ehe weiter spielen wird..bis sie irgendwann daran zerbricht.

An all dies denke ich...mir sind an sich die juristischen Details nebensächlich...Recht biegt man sich zu recht..so heißt es bei den Anwälten ja oft.
Mag sein dass eine Familie die einen Straftäter lange zeit gedeckt hat sich nicht im rechtlichen Sinne strafbar macht, jedoch macht sie sich auf jeden Fall im moralischen Sinne schuldig...so sehe ich das.

Bleibt zu hoffen dass das Mädchen sich aus dieser Familie lösen kann...und einen Weg findet zu gesunden, einen Weg raus findet aus der pervertierten inzestgeprägten "Normalität" dieser verkorksten Familie ...lernt ihre eigene Frau zu stehen und zwar fernab dessen was sie in ihrer Familie erlernt und erlebt hat.

Tyra
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Anzeige. Man muß nur ein geplantes Verbrechen ( damit es verhindert werden kann ) anzeigen. Noch nicht mal, wenn man zb. Zeuge eines Mordes war, muß man anzeigen.
Entscheidend hierzu ist der § 138 StGB
 

Tyra

Sehr aktives Mitglied
nuja..ist durch Schweigen und Decken eines Triebtäters das Leben eines Mädchens zerstören zu wollen kein geplantes Verbrechen?

War ne Scherzfrage...aber sehr ernst gemeint. Die juristische Denkweise ist eine Sache, dich menschliche und moralische Denkweise ne andere Sache...generell müssen beide Denkweisen jedoch gar nicht mal so weit aus einander liegen.
 
B

Benjamin-29

Gast
Die juristische Denkweise ist eine Sache, dich menschliche und moralische Denkweise ne andere Sache...generell müssen beide Denkweisen jedoch gar nicht mal so weit aus einander liegen.
Dass es keine Anzeigepflicht gibt, hat menschliche und moralische Gründe. Es wird ein Teil der Threapie des Mächens sein, zu verstehen was passiert ist. Dazu gehört die Realität, dass der Täter und ihre Familienmitglieder ihr einerseits geschadet haben - diese Menschen darum aber andererseits keine absolut schlechten und jederzeit bösen Persönlichkeiten sind. Es ist ja eine Realität, dass diese Menschen sich ihr gegenüber auch gut verhalten können.
So etwas ist verständlicherweise gerade für ein Opfer sehr schwer zu verstehen. Es wäre aber nicht gut für das weitere Leben des Mädchens, wenn sie dieses Problem nicht aufgelöst bekäme und dadurch in ein Schwarz-Weiss-Denken verfallen würde. Also sie dadurch die Menschen in ihrer Umgebung als entweder nur gut oder nur schlecht sehen würde. Es ist ja nicht real, dass Menschen selbst gut oder schlecht sind - gut oder schlecht sind vielmehr die Taten von Menschen. Du wirst das aus deinen eigenen Erfahrungen wissen. Darum gibt es keine Anzeigepflicht.

Aber auch vor Gericht macht es Sinn Zeugen nicht zu Angeklagten zu machen. Wenn man eine Anzeigepflicht hätte, dann würden aber vor Gericht alle Zeugen, die sich im Nachhinein melden, automatisch zu Angeklagten. Man kann sich vorstellen, dass sich dann weniger Zeugen melden würden, als wenn es nur um die Aussage ginge. Es würde dadurch schwerer Straftaten aufzuklären, es würden mehr Taten im Dunkeln bleiben und mehr Täter unbestraft davonkommen.
 

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