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1.)Woher sind denn diese Zahlen und was sollen sie uns mitteilen ?
Etwa : die Beratungsstellen sind blöde und wegen deren Fehler geht die Inso flöten ?
Die Wartezeiten haben sich schon geändert. Es sind mittlerweile bis zu 1,5 Jahre und letzte Woche hatte ich einen Fall der wartete 2,5 Jahre (in Worten zweieinhalb Jahre)😱Mal von den Wartezeiten abgesehen, die werden sich auch mal ändern, halte ich solche Aussagen für schichtweg falsch und irreführend
Das statistische Bundesamt Deutschland sagt dazu folgendes:Imobilienhelfer meinte:ca. 50% aller Privatinsolvenzen fallen wieder aus der Inso heraus weil sogenannte Beratungsstellen hier Fehler machen.
1.)
Diese Zahlen sind Statistik
Das statistische Bundesamt Deutschland sagt dazu folgendes:
2006 wurden 154.404 Insolvenzverfahren durchgeführt
2006 wurden 15.135 Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt
(u.A. ein probates Mittel bei Firmen)
Das sind also nur 9,8 Prozent
Quelle: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/
Meine Meinung zu den Anwaltskosten:
So wie es sich darstellt, sollte der ja die Schuldner im Nachgang unterstützen, damit das Verfahren besser läuft.
Das ist absolut überflüssig, sollten rechtliche Probleme wirklich auftreten, kann im Nachgang immer noch anwaltlicher Rat gesucht werden.
Eine vorstellbare Konstellation, dass mit mehreren Anträgen zu rechnen ist, die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung als Grund bei Ihrer Tabellenanmeldung geben könnten.
Selbst dann würde ein einfacher Widerspruch des Schildners reichen und ert in einem möglichen Zivilverfahren wäre ein Anwalt u.U. nötig.
Gerade weil sogenannte "Beratung" durch die SB´sDass soll also bei 50% so sein? Und nach Beratung durch die SB`s?
Das stimmt leider und das ist ja der Kernpunkt meines Vorwurfs.Dass es zu vbuH`-Anträgen kommen kann und wird, wenn da nicht alles hinterfragt und geklärt wird, gebe ich ihnen Recht.
Das scheint mir insbesondere bei SV- und KK- Forderungen häufiger vorzukommen.
Dass Immo`s sinnlos der ZV zugeführt werden, obwohl bei ausreichender Vorbereitung dies hätte verhindert werden können, auch da gebe ich ihnen Recht.
Das kommt öfters vor.Dass die RSB insgesamt versagt wird, wegen fehlender und falscher Angaben im Antrag; soll schon vorgekommen sein, wenn man dem BGH glaubt.
Externe Partner von mir haben hier Statistiken, die aber nicht öffentlich sind und für den internen Gebrauch.Allerdings dürfte es dazu keine ausreichende Statistik geben, da ja jetzt erst die ersten Insolaner von der RSB Gebrauch machen dürfen.
Das dies alles 50% ausmachen soll, halte ich persönlich aber für übertrieben.
Zitat:"Ich glaube keine Statistik die ich (äähhmm die SB´s nicht selbst gefälscht haben" )Selbst der "Schuldenreport 2006" (mit den gesammelten Statistiken der Insogerichte und SB der gesamten Bundesrepublik) weist da keine Zahlen in dieser Größenordnung aus.
Aber machen wir uns doch nicht an Prozenten rum....jedes einzelne Prozent wäre und ist eines zu viel ...
Halli hallo,
hab da mal eine ganz dusselige Frage; meine Schwiegereltern haben eine Menge Schulden,waren bei der Schuldnerberatung und haben jetzt Privatinsolvenz beantragt.Sie haben auch einen Anwalt beauftragt der die Verhandlungen mit den Gläubigern führen soll. Nun hat dieser Anwalt zu meinen Schwiegereltern gesagt das er sie nicht mehr vertreten wird wenn sie seine Rechnung über 600€ nicht bezahlen würden. Nun die Frage; der Anwalt wußte doch auf was er sich da einläßt. Ist dies Rechtens? So fallen sie doch noch tiefer.....
Gruß
Hein
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