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Anwalt zahlen trotz Privatinsolvenz?

  • Starter*in Starter*in Hein Daddel
  • Datum Start Datum Start
Hier wurden Beiträge gelöscht, die nichts mehr mit dem Ursprungsthema zu tun haben. Hier hat jemand um Rat gebeten und nicht um eine Diskussion und Streiterei zwischen Usern.
Unterlasst das bitte!

Sori
 
Woher sind denn diese Zahlen und was sollen sie uns mitteilen ?
Etwa : die Beratungsstellen sind blöde und wegen deren Fehler geht die Inso flöten ?
1.)
Diese Zahlen sind Statistik
2.)
Die sind nicht blöde sondern oft inkompetent(in Immobiliendingen sogar unfähig) und auch nicht kostenlos. Die Frage ist nur WER die Zeche bezahlt.( Der Steuerzahler UND auch der Kunde in Form der Wartezeiten in denen die Schulden steigen...ganz zu schweigen von der psychischen Belastungen in dieser Zeit ) Im Enddefekt sind diese Stellen also um ein vielfaches teurer.🙂

Mal von den Wartezeiten abgesehen, die werden sich auch mal ändern, halte ich solche Aussagen für schichtweg falsch und irreführend
Die Wartezeiten haben sich schon geändert. Es sind mittlerweile bis zu 1,5 Jahre und letzte Woche hatte ich einen Fall der wartete 2,5 Jahre (in Worten zweieinhalb Jahre)😱
Soviel zu falsch und irreführend.

@JaneDoe
Beratungscheine für die Inso gibt es bei den Gerichten leider so gut wie gar nicht mehr, seit dem Gerichtsurteil Herbst letzten Jahres.
Hier kann man auch entsprechendes in den Rechtspflegerforen erfahren, die Anwälte müsste dies aber auch wissen.
 
Imobilienhelfer meinte:
ca. 50% aller Privatinsolvenzen fallen wieder aus der Inso heraus weil sogenannte Beratungsstellen hier Fehler machen.
1.)
Diese Zahlen sind Statistik
Das statistische Bundesamt Deutschland sagt dazu folgendes:
2006 wurden 154.404 Insolvenzverfahren durchgeführt
2006 wurden 15.135 Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt
(u.A. ein probates Mittel bei Firmen)

Das sind also nur 9,8 Prozent

Quelle: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/

Meine Meinung zu den Anwaltskosten:
So wie es sich darstellt, sollte der ja die Schuldner im Nachgang unterstützen, damit das Verfahren besser läuft.
Das ist absolut überflüssig, sollten rechtliche Probleme wirklich auftreten, kann im Nachgang immer noch anwaltlicher Rat gesucht werden.
Eine vorstellbare Konstellation, dass mit mehreren Anträgen zu rechnen ist, die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung als Grund bei Ihrer Tabellenanmeldung geben könnten.
Selbst dann würde ein einfacher Widerspruch des Schildners reichen und ert in einem möglichen Zivilverfahren wäre ein Anwalt u.U. nötig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das statistische Bundesamt Deutschland sagt dazu folgendes:
2006 wurden 154.404 Insolvenzverfahren durchgeführt
2006 wurden 15.135 Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt
(u.A. ein probates Mittel bei Firmen)

Das sind also nur 9,8 Prozent

Quelle: http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/

Meine Meinung zu den Anwaltskosten:
So wie es sich darstellt, sollte der ja die Schuldner im Nachgang unterstützen, damit das Verfahren besser läuft.
Das ist absolut überflüssig, sollten rechtliche Probleme wirklich auftreten, kann im Nachgang immer noch anwaltlicher Rat gesucht werden.
Eine vorstellbare Konstellation, dass mit mehreren Anträgen zu rechnen ist, die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung als Grund bei Ihrer Tabellenanmeldung geben könnten.
Selbst dann würde ein einfacher Widerspruch des Schildners reichen und ert in einem möglichen Zivilverfahren wäre ein Anwalt u.U. nötig.

Das sind nur die welche Mangels Masse abgelehnt wurden (was übrigens bei richtiger Vorgehensweise so gut wie nicht vorkommen muss)
Hier sind die nicht dabei, welche wegen anderen Fehlern "in die Hose" gingen, ja sogar musste der Kunde oft eine Anzeige hinnehmen oder wurde bestraft.
Also ohne Anwalt wäre mir zu gefährlich. Dieser sollte den Schuldner auf jeden Fall schon im Vorfeld unterstützen, ja er sollte die Inso sogar vorbereiten....Hier ist es am wichtigsten und der Nachgang kann vernachlässigt werden.
Aber jeder Schuldner sollte selbst entscheiden wie Risokofreudig er ist 🙂
 
also nochmal, zum Verständnis.

Unter welchen Voraussetzungen sollte sonst ein Inso-Antrag abgelehnt werden?
a) Eröffnungsgrund(Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) liegen nicht vor
b) Gutachter im RI-Verfahren / Richter im VI-Verfahren kommt zum Schluss, dass Insolvenzgrund nicht vorliegt.
c) Stundungsantrag wurde nicht gestellt und Verfahren wird wegen fehlender Vorschusszahlung auf die Gerichtskosten
nicht eröffnet.
d) Aufhebung der Stundung der Verfahrenskosten und Vorschusszahlung kann nicht erfolgen

dass wären die wesentlichsten. Dass soll also bei 50% so sein? Und nach Beratung durch die SB`s?

Dass es zu vbuH`-Anträgen kommen kann und wird, wenn da nicht alles hinterfragt und geklärt wird, gebe ich ihnen Recht.
Das scheint mir insbesondere bei SV- und KK- Forderungen häufiger vorzukommen.

Dass Immo`s sinnlos der ZV zugeführt werden, obwohl bei ausreichender Vorbereitung dies hätte verhindert werden können, auch da gebe ich ihnen Recht.

Dass die RSB insgesamt versagt wird, wegen fehlender und falscher Angaben im Antrag; soll schon vorgekommen sein, wenn man dem BGH glaubt.
Allerdings dürfte es dazu keine ausreichende Statistik geben, da ja jetzt erst die ersten Insolaner von der RSB Gebrauch machen dürfen.

Das dies alles 50% ausmachen soll, halte ich persönlich aber für übertrieben.
Selbst der "Schuldenreport 2006" (mit den gesammelten Statistiken der Insogerichte und SB der gesamten Bundesrepublik) weist da keine Zahlen in dieser Größenordnung aus.

Wenn Sie einen Statistiklink zu dieser Problematik haben, könnten Sie ihn ja mal einstellen.
 
Also warum und wann eine Inso abgelehnt wird, bzw. die Restschuldbefreiung versagt wird das ist ja hinreichend bekannt.

Dass soll also bei 50% so sein? Und nach Beratung durch die SB`s?
Gerade weil sogenannte "Beratung" durch die SB´s

Dass es zu vbuH`-Anträgen kommen kann und wird, wenn da nicht alles hinterfragt und geklärt wird, gebe ich ihnen Recht.
Das scheint mir insbesondere bei SV- und KK- Forderungen häufiger vorzukommen.
Dass Immo`s sinnlos der ZV zugeführt werden, obwohl bei ausreichender Vorbereitung dies hätte verhindert werden können, auch da gebe ich ihnen Recht.
Das stimmt leider und das ist ja der Kernpunkt meines Vorwurfs.
Die Sb´s wissen anscheinend kaum was eine Immo ist und sollten lieber die Finger davon lassen, denn der Schaden ist enorm den sie anrichten.

Dass die RSB insgesamt versagt wird, wegen fehlender und falscher Angaben im Antrag; soll schon vorgekommen sein, wenn man dem BGH glaubt.
Das kommt öfters vor.

Allerdings dürfte es dazu keine ausreichende Statistik geben, da ja jetzt erst die ersten Insolaner von der RSB Gebrauch machen dürfen.
Das dies alles 50% ausmachen soll, halte ich persönlich aber für übertrieben.
Externe Partner von mir haben hier Statistiken, die aber nicht öffentlich sind und für den internen Gebrauch.
Aber machen wir uns doch nicht an Prozenten rum....jedes einzelne Prozent wäre und ist eines zu viel und unterstreicht meine Vorwürfe und die Unfähigkeit dieser Stellen:-(

Selbst der "Schuldenreport 2006" (mit den gesammelten Statistiken der Insogerichte und SB der gesamten Bundesrepublik) weist da keine Zahlen in dieser Größenordnung aus.
Zitat:"Ich glaube keine Statistik die ich (äähhmm die SB´s nicht selbst gefälscht haben" )
 
Halli hallo,
hab da mal eine ganz dusselige Frage; meine Schwiegereltern haben eine Menge Schulden,waren bei der Schuldnerberatung und haben jetzt Privatinsolvenz beantragt.Sie haben auch einen Anwalt beauftragt der die Verhandlungen mit den Gläubigern führen soll. Nun hat dieser Anwalt zu meinen Schwiegereltern gesagt das er sie nicht mehr vertreten wird wenn sie seine Rechnung über 600€ nicht bezahlen würden. Nun die Frage; der Anwalt wußte doch auf was er sich da einläßt. Ist dies Rechtens? So fallen sie doch noch tiefer.....

Gruß
Hein

Hallo,

wir waren auch bei der SB, und hätten bis zum Ausergerichtlichten Einigungsversuch über 6 Monate warten müssen.
Also sind wir zu Gericht und haben einen Beratungsschein beantragt. Ich bekam einen, Männe nicht.
So, für mich kostete der Anwalt 10€, Männe muss 470€ bezahlen.
Männe könnte auch die 6 Monate warten, aber davon haben wir nichts gewonnen, nur Zeit verloren in denen uns die Gläubiger "bedrängen"

Sicher ist es rechtens, das der Anwalt, der offenbar von deinen Schwiegereltern beauftragt wurde das Ausergerichtliche Verfahren durchzuführen, nun seine Leistung in Rechnung stellt.

Sicher wird der Anwalt auch VORHER mit deinen Schwiegereltern gesprochen haben über seine Kosten, sie aufgeklärt haben über den Beratungsschein und sich evtl. auf Ratenzahlung geeinigt haben in angemessener Höhe.

Der Anwalt ist also zu zahlen. Zumal deine Schwiegereltern bereits bei Beauftragung des Anwaltes offenbar wussten das sie diesen nicht zahlen können wäre es dringend nötig das er bezahlt wird... Er könnte nämlich sonst durchaus Anzeige erstatten wegen Betruges.

Deine Schwiegereltern hätten das Ausergerichtliche auch mit der SB machen können. Darüber wurden sie sicher auch aufgeklärt. Es hätte halt dann sicher länger gedauert.

Sorry das ich keine Besseren Nachrichten habe.

LG Kummerkasten

ACH Schande, jetzt erst merk ich das der Tread URALT IST *sorry*
 
Hallo,

die Anwaltsrechnung über EUR 600,- ist JETZT nicht mehr Problem Deiner Schwiegereltern. Das ist doch Sinn & Zweck des Insolvenzrechts. Die Rechnung des Anwalts fällt automatisch unter die ganz "normalen" Verbindlichkeiten und damit ist der Anwalt Gläubiger wie alle anderen auch.

Man sollte sich jetzt auch keine Gedanken mehr machen, ob es richtig oder falsch war den Anwalt einzuschalten oder nicht. Außerdem ob der Anwalt gut ist oder nicht. Das tut hier alles nichts zur Sache.

Fakt ist, dass der Insolvenzantrag läuft und damit automatisch alles weitere vom Verwalter bzw. vorläufigen Verwalter geregelt wird.

Deine Schwiegereltern sollen um Gottes Willen KEINEN Pfennig zahlen. Außerdem dürfen Sie das auch nicht mehr!! Denn das ist Gläubigerbevorteilung und damit machen sie sich strafbar. Also VORSICHT!!

Außerdem: für was sollte der Anwalt jetzt noch tätig werden, wenn der Antrag läuft. Jetzt muss sich mit keinem Gläubiger mehr verglichen werden, richtig?

Grüße & viel Glück

Angela
 
Hallo,

die Anwaltsrechnung über EUR 600,- ist JETZT nicht mehr Problem Deiner Schwiegereltern. Das ist doch Sinn & Zweck des Insolvenzrechts. Die Rechnung des Anwalts fällt automatisch unter die ganz "normalen" Verbindlichkeiten und damit ist der Anwalt Gläubiger wie alle anderen auch.

Man sollte sich jetzt auch keine Gedanken mehr machen, ob es richtig oder falsch war den Anwalt einzuschalten oder nicht. Außerdem ob der Anwalt gut ist oder nicht. Das tut hier alles nichts zur Sache.

Fakt ist, dass der Insolvenzantrag läuft und damit automatisch alles weitere vom Verwalter bzw. vorläufigen Verwalter geregelt wird.

Deine Schwiegereltern sollen um Gottes Willen KEINEN Pfennig zahlen. Außerdem dürfen Sie das auch nicht mehr!! Denn das ist Gläubigerbevorteilung und damit machen sie sich strafbar. Also VORSICHT!!

Außerdem: für was sollte der Anwalt jetzt noch tätig werden, wenn der Antrag läuft. Jetzt muss sich mit keinem Gläubiger mehr verglichen werden, richtig?

Grüße & viel Glück

Angela
 

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