Vermisst
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Er ist nicht für die Mutter unterhaltspflichtig, für das Kind schon, nur das ist er, ob er dort wohnt oder 500 km weiter weg.😉hallo,
ich denke hier ist der Einstandswille egal.. denn der Mann ist sowohl für Mutter wie dann auch später fürs Kind unterhaltspflichtig!
----->>> sorry, es gibt es erst seit 2008 - bin nicht auf dem Laufenden.....da ist ja mal was posit. für allein erz. entstanden! Klasse!
Sorry Happy und Gast!
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