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Angst um Job wegen social Media Post

ch bin auch ziemlich sicher, dass Du selbstverständlich auch öffentlich sagen darfst, wo Du arbeitest. Aber prüf das bitte noch einmal in Deinen Vertragsunterlagen.

Das darf man sicher. Man darf sich ja z. B. auch über LinkedIn etc. vernetzen und so öffentlich machen, wo man arbeitet.

Aber ein Beitrag in den sozialen Medien in Kombi mit einem Zeitungsartikel, der ja anscheinend nicht so total positiv über die Arbeitsstelle berichtet hat, ist es vermutlich schwierig.

Die Chefs haben schon ein Recht darauf, dass die Firma/Abteilung nicht in einem irgendwie komischen Licht dasteht.
 
Das darf man sicher. Man darf sich ja z. B. auch über LinkedIn etc. vernetzen und so öffentlich machen, wo man arbeitet.

Aber ein Beitrag in den sozialen Medien in Kombi mit einem Zeitungsartikel, der ja anscheinend nicht so total positiv über die Arbeitsstelle berichtet hat, ist es vermutlich schwierig.

Die Chefs haben schon ein Recht darauf, dass die Firma/Abteilung nicht in einem irgendwie komischen Licht dasteht.
Da gebe ich Dir Recht, schrieb ich ja auch. Nur argumentierten die ja mit der Schweigepflicht.
 
und hab dazu geschrieben dass es ein lustiger Arbeitstag war (mit einem lachenden Emoji). Dann hab ich noch in Klammer die Abteilung dazu geschrieben in der ich arbeite.
Welche Geschäftsleitung mag das? Unglaublich, dass du das nicht siehst, liebe TE.
Du gehst da nicht hin, um Spaß zu haben.
 
Die Schweigepflicht bezieht sich aber doch auf Dinge, die in der Arbeit passieren. Darum ging es ja auch in den sozialen Medien.
Nein, Schweigepflicht beinhaltet den gesetzlichen Schutz von Klienten/ Kunden vor Weitergabe von Informationen, die man im Rahmen der Tätigkeit erfährt.

Dinge, die auf der Arbeit passieren, unterliegen allenfalls einer vertraglich geregelten Verschwiegenheitspflicht und betreffen aber auch konkrete Sachverhalte wie Dienstplan, konkrete Prozessabläufe, Details zur personellen Besetzung, Vertragsdetails. Nicht den Arbeitsort.

@TE: Wie war denn der Artikel? Hat er sich über Deinen Arbeitsplatz lustig gemacht? Oder war es ein "Insiderbericht", dem Du zugestimmt hast? Worum ging es in dem Artikel?
 
Liebe TE,
ich rate davon ab, das inhaltlich jetzt HIER auszubreiten.
Du hast eine deutliche Ansage bekommen und solltest dich unbedingt an dieser orientieren.
 
Facebook.

Ich habe keine persönlichen Daten preisgegeben, lediglich den Beitrag der Onlinezeitung geteilt und dem zugestimmt und dazu geschrieben, dass es ein lustiger Arbeitstag in der .................abteilung war.
Das fanden die anscheinend so schlimm....Ich finde es halt auch eine Frechheit, dass sie besagten Kollegen dass nicht mir persönlich sagen, sondern meine "Vorgesetzte" darauf ansprechen.

Finde ich dumm, sowas online zu stellen. Das ist definitiv geschäftschädigendes Verhalten.
 
Nein, Schweigepflicht beinhaltet den gesetzlichen Schutz von Klienten/ Kunden vor Weitergabe von Informationen, die man im Rahmen der Tätigkeit erfährt.

Dinge, die auf der Arbeit passieren, unterliegen allenfalls einer vertraglich geregelten Verschwiegenheitspflicht und betreffen aber auch konkrete Sachverhalte wie Dienstplan, konkrete Prozessabläufe, Details zur personellen Besetzung, Vertragsdetails. Nicht den Arbeitsort.

@TE: Wie war denn der Artikel? Hat er sich über Deinen Arbeitsplatz lustig gemacht? Oder war es ein "Insiderbericht", dem Du zugestimmt hast? Worum ging es in dem Artikel?
Es hat unsere Arbeit überhaupt nicht schlecht gemacht. Es ging in dem Artikel um rechtliche Dinge die am Wochenende vermehrt passiert sind (wir bearbeiten das dann, die Polizei leistet Vorarbeit) und da ging es darum, wie viele Fälle wir von gewissen Dingen am Wochenende in unserem Bezirk hatten. Ich hab dem nur zugestimmt und meinte dass es ein lustiger Arbeitstag war (da ich ja aufgrund der vielen Fälle in dem Artikel gestern nicht gerade wenig Arbeit hatte).
 
Ja und? Wen interessiert das auf Facebook? Du hast also geschrieben, dass ihr in eurer Abteilung (irgendein Amt?) viel Arbeit hattet. Meinst du, irgendjemanden bei euch auf der ARbeit findet das toll, dass das so im Netz steht?

Es war kein lustiger Arbeitstag, es war ein extrem stressiger Tag. Du hast das gar nichts zu kommentieren. Aber anscheinend kapierst du das ja immer noch nicht.
 
Wenn Du an der Strafverfolgung mitarbeitest, dann sei tatsächlich in Zukunft vorsichtiger. Da kann es schon eine besondere Geheimhaltung geben.

Arbeitest Du aber bei einer Versicherung, dann glaube ich nicht, dass Dein Post irgendwie schädlich ist. Du hast selbst keine Daten, die nicht schon bekannt waren, veröffentlicht. Und Deinen Arbeitgeber auch nicht diskreditiert. So ein "Am WE gabs aber viele Autounfälle - ja, das war vielleicht "lustig" hier in der Schadensabteilung." ist oberharmlos.
 

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