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Angst um Job wegen social Media Post

lisakol

Aktives Mitglied
Ich darf jetzt nicht sagen was ich arbeite, genau das ist nämlich genau das Problem um was es sich hier handelt. Ich wusste nicht, dass ich so etwas nicht sagen darf und ich hab gestern Mist gebaut, von dem ich nicht wusste, dass es Mist war.

Es war ein Beitrag in den Nachrichten, der sich auf das bezog, was ich arbeite. Ich hab diesen geteilt und hab dazu geschrieben dass es ein lustiger Arbeitstag war (mit einem lachenden Emoji). Dann hab ich noch in Klammer die Abteilung dazu geschrieben in der ich arbeite.
Heute hat mir eine Vorgesetzte (sowas in der Art wie Vorgesetzte, die Chefin direkt ist sie jetzt nicht), gesagt, dass ich so etwas nicht darf und dass wir der Schweigepflicht unterliegen und ich rein gar nichts von der Arbeit posten darf. Sie hat gesagt, dass wir hier einer Vorbildfunktion unterliegen und zum Beispiel auch nicht total betrunken irgendwo uns total aufführen können oderso.

Naja jedenfalls hat sie gesagt, dass sie 3 Arbeitskollegen darauf angeredet haben, dass ich das geteilt habe und das dazu geschrieben habe und dass sie hoffen dass niemand der Chefitäten dass gesehen hat, da ich sonst Probleme bekommen könnte.

Da ich aber keine Namen erwähnt habe oder sonstiges, sondern nur den Beitrag der Presse geteilt habe und dem zugestimmt habe und quasi dazu geschrieben habe, dass es ein lustiger Arbeitstag war, wusste ich nicht, dass das so schlimm ist. Jetzt hab ich total Angst dass ich Probleme bekommen könnte oder dass meine Vorgesetzte jetzt ein schlechtes Bild von mir hat :(

Ist das recht schlimm oder steigere ich mich da wieder mal zu sehr rein?
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Naja jedenfalls hat sie gesagt, dass sie 3 Arbeitskollegen darauf angeredet haben, dass ich das geteilt habe und das dazu geschrieben habe und dass sie hoffen dass niemand der Chefitäten dass gesehen hat, da ich sonst Probleme bekommen könnte.
Deine Vorgesetzte ist eine nette Vorgesetzte. Wenn du Glück hast und dich künftig an die Regeln hältst, wird nichts weiter passieren. Den post hast du ja sicher gelöscht.
Wichtig wäre auch, wie du auf den berechtigten Rüffel reagiert hast - hast du sofort eingesehen, einen Fehler gemacht zu haben und versichert, künftig solche Dinge zu unterlassen?
Oder hast du versucht, die Sache zu bagatellisieren? Letzteres wäre nicht gut.
 

lisakol

Aktives Mitglied
Deine Vorgesetzte ist eine nette Vorgesetzte. Wenn du Glück hast und dich künftig an die Regeln hältst, wird nichts weiter passieren. Den post hast du ja sicher gelöscht.
Wichtig wäre auch, wie du auf den berechtigten Rüffel reagiert hast - hast du sofort eingesehen, einen Fehler gemacht zu haben und versichert, künftig solche Dinge zu unterlassen?
Oder hast du versucht, die Sache zu bagatellisieren? Letzteres wäre nicht gut.
Ich habe gesagt dass es mir leid tut, ich das nicht wusste und das ich den Post umgehend löschen werde. Hab ich dann natürlich sofort gemacht.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Gut. Dann hoffe das Beste und rede im Betrieb keinesfalls darüber. Lass das berühmte Gras darüber wachsen.
 

weidebirke

Urgestein
Wo hast Du das denn geteilt?

Mir fällt es sehr schwer zu glauben, dass die blanke Erwähnung, du würdest dort und dort arbeiten, unter Schweigepflicht fällt. Die Schweigepflicht regelt das Bekanntmachen der persönlichen Informationen von Kunden/ Klienten ggegenüber Dritten. Es regelt nicht die Bekanntgabe des eigenen Arbeitsplatzes.

Es gibt sicher Arbeitsstellen, die erfordern, dass man nicht einmal sagt, wo man arbeitet. Der Geheimdienst zum Beispiel. Ich kann mir auch vorstellen, dass zum Beispiel Fahrer von Werttransportern nicht im social media ihre Arbeit breittreten sollen, damit niemand auf dumme Gedanken kommt.

Wenn deine Arbeit eine solche Geheimhaltung erfordert, wüsstest du das. Ich glaube eher, dass Deine Vorgesetzten sich wichtig tun und Bullshit erzählen. Und dass Deine Kolleg*innen üble Petzen sind.

Wenn in Deinem Vertrag nichts dergleichen steht, dann musst Du nichts befürchten.
 

lisakol

Aktives Mitglied
Wo hast Du das denn geteilt?

Mir fällt es sehr schwer zu glauben, dass die blanke Erwähnung, du würdest dort und dort arbeiten, unter Schweigepflicht fällt. Die Schweigepflicht regelt das Bekanntmachen der persönlichen Informationen von Kunden/ Klienten ggegenüber Dritten. Es regelt nicht die Bekanntgabe des eigenen Arbeitsplatzes.

Es gibt sicher Arbeitsstellen, die erfordern, dass man nicht einmal sagt, wo man arbeitet. Der Geheimdienst zum Beispiel. Ich kann mir auch vorstellen, dass zum Beispiel Fahrer von Werttransportern nicht im social media ihre Arbeit breittreten sollen, damit niemand auf dumme Gedanken kommt.

Wenn deine Arbeit eine solche Geheimhaltung erfordert, wüsstest du das. Ich glaube eher, dass Deine Vorgesetzten sich wichtig tun und Bullshit erzählen. Und dass Deine Kolleg*innen üble Petzen sind.

Wenn in Deinem Vertrag nichts dergleichen steht, dann musst Du nichts befürchten.
Facebook.

Ich habe keine persönlichen Daten preisgegeben, lediglich den Beitrag der Onlinezeitung geteilt und dem zugestimmt und dazu geschrieben, dass es ein lustiger Arbeitstag in der .................abteilung war.
Das fanden die anscheinend so schlimm....Ich finde es halt auch eine Frechheit, dass sie besagten Kollegen dass nicht mir persönlich sagen, sondern meine "Vorgesetzte" darauf ansprechen.
 
G

Gelöscht 79650

Gast
Ich finde es halt auch eine Frechheit, dass sie besagten Kollegen dass nicht mir persönlich sagen, sondern meine "Vorgesetzte" darauf ansprechen.
Das finde ich nicht frech, sondern pragmatisch.
(Ehrlich gesagt steht es dir aktuell gar nicht zu, da irgendetwas frech zu finden. Wenn ich mich recht erinnere, stalkst du auch Leute über den Firmen-PC. Wenn du nicht an dir arbeitest, gibt es für dich bald keine "lustigen Arbeitstage" mehr in dieser Abteilung. Und auch sonst nicht im Amt.
Bleib bei dir, nicht bei den Kollegen.)
 

weidebirke

Urgestein
Wie gesagt, das Argument "Schweigepflichtsverletzung" ist hier aus meiner Sicht blanker Blödsinn und zeugt von der Unkenntnis der Dich Tadelnden.

Ich bin auch ziemlich sicher, dass Du selbstverständlich auch öffentlich sagen darfst, wo Du arbeitest. Aber prüf das bitte noch einmal in Deinen Vertragsunterlagen.

Natürlich kann ein Arbeitgeber verlangen, dass man nach außen die Firma seriös vertritt. Möglicherweise war Dein Beitrag etwas "zu lustig" und man könnte diese Art der öffentlichen Äußerung als diskreditierend wahrnehmen. Manchmal wird auch verlangt, dass Mitarbeiter*innen sich in keiner Form öffentlich zu Arbeitsgegenständen/ -abläufen äußern. Aber auch das ist entweder Vertragsklausel oder per Dienstanweisung bekannt.
 

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