Ok. Ich versuche es mal.
Es gibt drei Personen. Junge "Mädchenkenner", Junge "Peniszeiger" und das Mädchen.
Dann gibt es verschiedene Handlungen.
Mädchenkenner schreibt an Mädchen, er könne Bilder senden. Mädchen antwortet ja oder nein. Wenn Mädchen "ja"antwortet und Mädchenkenner sendet und weiss, das sie 11 ist, hat er ein Problem. Sendet er ohne zu wissen dass sie 11 ist, dann hat er immer noch ein Problem aber eine Entschuldigung.
Wenn Mädchen "nein" antwortet und Mädchenkenner sendet, hat er auch ein Problem wie auch immer.
Mädchenkenner kennt Peniszeiger.
Mädchenkenner gibt die snapchat-ID an Peniszeiger weiter. Da die snapchat ID wohl nicht wirklich dem datenschutz unterliegt, hat er keinen verstoß gegen Datenschutzbestimmungen begangen.
Mädchenkenner teilt Peniszeiger mit, dass Mädchen Penisbilder haben möchte oder nicht haben möchte. Oder er fordert Peniszeiger auf, Mädchen Penisbilder zuzusenden. Kommt es nun durch Peniszeiger zu einer Zustellung von Penisbildern an Mädchen, so muss geprüft werden, ob es sich um Anstiftung handelt. dazu gehört jedoch eine gewisse Tatherrschaft -sprich: eine gewisse macht über Peniszeiger um den anzustiften, Mädchen Bilder zu senden.Hat Peniszeiger die Entscheidung ob er will oder nicht ( und davon gehe ich aus, so war es keine Anstiftung sondern Anregung.
Peniszeiger hat die Snapchat ID von Mädchenkenner bekommen. Dadurch hat er nirgendwo gegen verstoßen.
Peniszeiger sendet Penisbilder an Mädchen. Hat Mädchenkenner die Gewalt über Peniszeiger - sprich kann er ihn zwingen, so ist Mädchenkenner der Täter und Peniszeiger das "Tatmittel".
Hat Mädchenkenner keine Gewalt über Peniszeiger, so handelt Peniszeiger aus eigenem Antrieb. Mädchenkenner ist raus, Peniszeiger ist Täter.
Weiss Peniszeiger, dass Mädchen 11 ist, und hat sie zugestimmt oder abgelehnt, hat er ein Problem.
weiss er es nicht, dass sie 11 ist und hat sie zugestimmt, so hat er ein Problem aber eine Entschuldigung.
Weiss er es nicht dass sie 11 ist aber hat sie abgelehnt so hat er ein Problem.
Wer wen warum anzeigt - muss dargestellt und bewiesen werden, ausserdem muss es einen Straftatbestand (Problem?) geben.
Zeigt Mädchen den Mädchenkenner wegen Zusendung von Bildern an, so handelt sie im Irrtum, da mädchenkenner keine Fotos versendet hat. bleibt zu hoffen, dass das auch der große Bruder von Mädchen begreift