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Angst berechtigt??

BENz

Mitglied
Wenn ich mit 11 irgendwelche Pimmelbilder bekommen hätte, nur weil irgendein anderer meinte, er wäre total lustig, hätte ich nicht gelächelt.
Schön wie man mir die Worte im Munde verdreht...
1.) Bezog ich mich auf die Umstände des Versands
2.) War mir beim verfassen des Posts nichtmals klar das das Mädel 11 ist

Strafbar ist das nicht. Aber total dumm. Du würdest es sicher auch nicht toll finden, irgendwelche Bilder zu bekommen, die Du nicht sehen möchtest. Das beste wäre, sowas in Zukunft einfach nicht mehr zu machen.
Dafür zahlen Millionen von Menschen den Rundfunkbeitrag, freiwillig!

Was 11 jährige auf SnapChat und allgemein im Internet verloren haben könnte man in einem separaten Thema klären...
 
G

Gelöscht 77808

Gast
Ok. Ich versuche es mal.
Es gibt drei Personen. Junge "Mädchenkenner", Junge "Peniszeiger" und das Mädchen.
Dann gibt es verschiedene Handlungen.
Mädchenkenner schreibt an Mädchen, er könne Bilder senden. Mädchen antwortet ja oder nein. Wenn Mädchen "ja"antwortet und Mädchenkenner sendet und weiss, das sie 11 ist, hat er ein Problem. Sendet er ohne zu wissen dass sie 11 ist, dann hat er immer noch ein Problem aber eine Entschuldigung.
Wenn Mädchen "nein" antwortet und Mädchenkenner sendet, hat er auch ein Problem wie auch immer.
Mädchenkenner kennt Peniszeiger.
Mädchenkenner gibt die snapchat-ID an Peniszeiger weiter. Da die snapchat ID wohl nicht wirklich dem datenschutz unterliegt, hat er keinen verstoß gegen Datenschutzbestimmungen begangen.
Mädchenkenner teilt Peniszeiger mit, dass Mädchen Penisbilder haben möchte oder nicht haben möchte. Oder er fordert Peniszeiger auf, Mädchen Penisbilder zuzusenden. Kommt es nun durch Peniszeiger zu einer Zustellung von Penisbildern an Mädchen, so muss geprüft werden, ob es sich um Anstiftung handelt. dazu gehört jedoch eine gewisse Tatherrschaft -sprich: eine gewisse macht über Peniszeiger um den anzustiften, Mädchen Bilder zu senden.Hat Peniszeiger die Entscheidung ob er will oder nicht ( und davon gehe ich aus, so war es keine Anstiftung sondern Anregung.
Peniszeiger hat die Snapchat ID von Mädchenkenner bekommen. Dadurch hat er nirgendwo gegen verstoßen.
Peniszeiger sendet Penisbilder an Mädchen. Hat Mädchenkenner die Gewalt über Peniszeiger - sprich kann er ihn zwingen, so ist Mädchenkenner der Täter und Peniszeiger das "Tatmittel".
Hat Mädchenkenner keine Gewalt über Peniszeiger, so handelt Peniszeiger aus eigenem Antrieb. Mädchenkenner ist raus, Peniszeiger ist Täter.
Weiss Peniszeiger, dass Mädchen 11 ist, und hat sie zugestimmt oder abgelehnt, hat er ein Problem.
weiss er es nicht, dass sie 11 ist und hat sie zugestimmt, so hat er ein Problem aber eine Entschuldigung.
Weiss er es nicht dass sie 11 ist aber hat sie abgelehnt so hat er ein Problem.

Wer wen warum anzeigt - muss dargestellt und bewiesen werden, ausserdem muss es einen Straftatbestand (Problem?) geben.
Zeigt Mädchen den Mädchenkenner wegen Zusendung von Bildern an, so handelt sie im Irrtum, da mädchenkenner keine Fotos versendet hat. bleibt zu hoffen, dass das auch der große Bruder von Mädchen begreift :)
 
Ok. Ich versuche es mal.
Es gibt drei Personen. Junge "Mädchenkenner", Junge "Peniszeiger" und das Mädchen.
Dann gibt es verschiedene Handlungen.
Mädchenkenner schreibt an Mädchen, er könne Bilder senden. Mädchen antwortet ja oder nein. Wenn Mädchen "ja"antwortet und Mädchenkenner sendet und weiss, das sie 11 ist, hat er ein Problem. Sendet er ohne zu wissen dass sie 11 ist, dann hat er immer noch ein Problem aber eine Entschuldigung.
Wenn Mädchen "nein" antwortet und Mädchenkenner sendet, hat er auch ein Problem wie auch immer.
Mädchenkenner kennt Peniszeiger.
Mädchenkenner gibt die snapchat-ID an Peniszeiger weiter. Da die snapchat ID wohl nicht wirklich dem datenschutz unterliegt, hat er keinen verstoß gegen Datenschutzbestimmungen begangen.
Mädchenkenner teilt Peniszeiger mit, dass Mädchen Penisbilder haben möchte oder nicht haben möchte. Oder er fordert Peniszeiger auf, Mädchen Penisbilder zuzusenden. Kommt es nun durch Peniszeiger zu einer Zustellung von Penisbildern an Mädchen, so muss geprüft werden, ob es sich um Anstiftung handelt. dazu gehört jedoch eine gewisse Tatherrschaft -sprich: eine gewisse macht über Peniszeiger um den anzustiften, Mädchen Bilder zu senden.Hat Peniszeiger die Entscheidung ob er will oder nicht ( und davon gehe ich aus, so war es keine Anstiftung sondern Anregung.
Peniszeiger hat die Snapchat ID von Mädchenkenner bekommen. Dadurch hat er nirgendwo gegen verstoßen.
Peniszeiger sendet Penisbilder an Mädchen. Hat Mädchenkenner die Gewalt über Peniszeiger - sprich kann er ihn zwingen, so ist Mädchenkenner der Täter und Peniszeiger das "Tatmittel".
Hat Mädchenkenner keine Gewalt über Peniszeiger, so handelt Peniszeiger aus eigenem Antrieb. Mädchenkenner ist raus, Peniszeiger ist Täter.
Weiss Peniszeiger, dass Mädchen 11 ist, und hat sie zugestimmt oder abgelehnt, hat er ein Problem.
weiss er es nicht, dass sie 11 ist und hat sie zugestimmt, so hat er ein Problem aber eine Entschuldigung.
Weiss er es nicht dass sie 11 ist aber hat sie abgelehnt so hat er ein Problem.

Wer wen warum anzeigt - muss dargestellt und bewiesen werden, ausserdem muss es einen Straftatbestand (Problem?) geben.
Zeigt Mädchen den Mädchenkenner wegen Zusendung von Bildern an, so handelt sie im Irrtum, da mädchenkenner keine Fotos versendet hat. bleibt zu hoffen, dass das auch der große Bruder von Mädchen begreift :)
Ok, da kann ich ja beruhigt sein, obwohl ich mir manchmal ausmale was passieren könnte, sprich: Polizei kommt vor meine tür, weil Mädchen wegen Mädchenkenner (vermutlich) penisbilder zugesendet bekommen hat! Das kommt mir sehr real vor leider! Aber was soll schon passieren oder? Wahrscheinlich hat sie ihn einfach geblockt.
Danke für deine ausführliche Antwort :)

Ach ja: der Peniszeiger dachte das Mädchen wäre ICH. Weil er ja das dachte (und ich es ihm ja so gesagt habe) muss ja eigenlich ich Schuldige sein oder nicht?
Wie gesagt: ich wusste nochnicht mal dass es diesen Nicknamen mit diesem Account vom Mädchen gibt.
 

Nevs

Neues Mitglied
keine panik.... verhalte dich einfach ruig! deine ip wird wenn sie dynamisch beim router eingestellt ist nach einer gewissen zeit geändert. die "polizei" braucht zeit für ip ortungen und diese zeit spielt für dich. außerdem... warum machst du sowas? warum nicht einfach mal google fragen ob snapchat acc oder so schon vergeben ist? und wenn warum benutzt du deine reale ip???? und warum dann dem mädel schreiben? um noch mehr spuren zu dir führen zu lassen? und jetzt noch eine beruigung...... du hast dich in keinerlei hinsicht strafbar gemacht. lediglich ein schlechtes surfverhalten ist dir vorzuwerfen. wir sind in chats unterwegs kennen die ganze foto und film materie, und dessen dienste. das was du getan hast ist lachhaft, bis auf den eventuellen schreck des mädels. es gibt böse menschen die schlimmeres getan haben und nicht einmal auf dem radar auftauchen. in zukunft ändert sich dies aber also lass es einfach in zukunft. mfg nevs
 

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