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S

Samtpfötchen

Gast
Mach dir keinen Kopp, deine Freundin ist über 14 und es geschieht alles auf freiwilliger Basis. Du nutzt keine Zwangslage aus. Ich selbst war 4 Jahre mit einem 6 Jahre älteren zusammen, seit ich 14 war. Das heißt, als ich 14 war, war er 20. Das hat keine Sau gejuckt, auch meinen sonst eher strengen und gesetzesbesessenen Vater nicht. Also, mach dir keine Sorgen.
 

Anni95

Mitglied
Naja, wenn du 18 bist und sie 15 könnte es natürlich Probleme geben (was schon ziemlich kleinkarriert wäre). Allerdings ändert sich das ganze ab 16 wieder. Natürlich könnte das jemand anzeigen, allerdings würde dich kein Richter der Welt verklagen, weil du ein Mädchen berührst, das du schon mit 17 kanntest. Es ist ab da nicht verboten, direkt erlaubt aber auch nicht. Kommt halt auf die Lage an und in eurer Lage würde wohl niemand was sagen..

Man kann sowas ja auch ein bisschen geheim halten =) Und wenn euch nicht grade jemand sieht der dich (oder sie) kennt, was soll da passieren? Leute die dich auf der Straße sehen, wissen nicht wie alt ihr seid.

Glaube da musst du dir kaum Sorgen machen^^
 

-censored-

Mitglied
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ihr beide liebt euch, wer soll schon was dagegen sagen? Der Altersunterschied von drei Jahren ist in dem Alter, in dem ihr beide auch befindet, wirklich gar nichts.

LG
 

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