So manches Urgestein in diesem Forum mißtraut "diesem Staat" ungemein, wohl ohne darstellen zu können, was das sein soll, "dieser Staat" und vor allem, ohne zu begreifen, dass sie als Teil dieser Gesellschaft auch Teil "dieses Staates" sind. Der gedankliche Versuch, sich von "denen da oben" wer auch immer das sein soll, abzugrenzen ist schon stark ausgeprägt in diesem Forum.
Aber das führt am Thema vorbei.
Ich persönlich halte dieses Thema durchaus für richtig. Man muß sich mit der Frage einer Vorsorge auseinandersetzen. Auch die Nahbereichsempirie einiger hier nahelegen könnte, dass das sinnlos sein, weil man definitiv vorher das Zeitliche segnet.
Ungerecht ist aus meiner Sicht allein die Tatsache, dass die jetzigen Generationen (Beitragszahler) die Renten der vorangegangenen Generationen (der aktuellen Rentner) voll tragen dürfen UND zusätzlich selbst vom eigenen Geld unserer zukünftige Rente tragen dürfen. Das ist aber nicht erst seit 2015 so, wie einige meinen. Das Problem ist hausgemacht seit den 1950er Jahren und ist grundsätzlich der Demographie und vielleicht auch dem seit Bismarck nie geänderten Grundprinzip geschuldet.
In Riester und auch jetzt in dem neuen AVD sehe ich nur den Versuch, dieses Problem anzugehen. Der Grundgedanke -> Zielsetzung ist und war meiner Meinung nach in beiden Fällen gut. Die Ausführungen (zumindest bei Riester, beim AVD kenne ich sie noch nicht) aber grausam und im KleinKlein von Regelungswut und (zumindest bei Riester) der Provisionsgier eines Maschmeyers und Co. erstickt.
Wenngleich letztere Falle nun wegfallen soll, befürchte ich, dass die Regelungswut in diesem Fall auch dieses Produkt zunichte macht. Ich verstehe, dass ein Konstrukt, welches für einen Zweck (Rentenaufstockung) gefördert wird, auch nur dafür verwendet werden soll. Die zeitliche Bindung und meinetwegen auch die Auszahlungsmodalitäten sind daher durchaus gerechtfertigt.
Warum aber zum Teufel verzichtet man nicht auf eine nachgelagerte Versteuerung. Hierdurch entstehen Komplikationen / bürokratischer Aufwand der mit den Einnahmen nicht zu rechtfertigen ist und der die ganze Rechnerei in diesem Fall, entschuldige bitte
@Andreas900 zu Krümelsucherei macht. Spekulation auf ein paar 1000 € über einen Zeitraum von 30 Jahren (Vergleich zwischem normalem ETF und dem AVD) mit den garantierten rechtlichen Fesseln? Für mich zumindest nicht sinnvoll.
Riester war zu 90% auch sinnlos, auch (nicht nur) weil die nachgelagerte Versteuerung z.B einen Wegzug ins Ausland "quasi unmöglich" machte. Beim AVD sollte es ähnlich laufen.
Ich bin der Meinung, dieser Hemmschuh einer nachgelarten Versteuerung wird auch dieses Produkt scheitern lassen. Und das müsste nicht sein. Darauf kann verzichtet werden. Meiner Meinung nach.
Steuerrechtlich halte ich diese Regelungen zur nachgelagerten Versteuerung ähnlich widersinnig, wie z.B. die Regelungen zur Dienstwagengestellung, Mahlzeitengestellung oder Bewirtungsaufwendungen (siehe § 8 Abs. 2 EStG; 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG i.V.m. § 15 Abs. 1a UStG). Nicht weil sie grundsätzlich falsch sind. Sondern weil sie im Ergebnis (Ertrag) einen höchst zweifelhaften Mehrwert, dafür aber garantierte Unmengen an bürokratischen Aufwand auf beiden Seiten erzeugen. Abschaffen meiner Meinung nach. Das mag nicht gerecht sein. Machts aber wesentlich einfacher.
Warum ist das so? Nun, das Steuerrecht soll alle gleich behandeln. Einzelfallgerechtigkeit ist das Stichwort. Es wird für Kleinigkeiten geklagt und gestritten. Mal klappts, mal nicht. Und so kommen immer mehr Einzelfallregelungen in die (Steuer-) Gesetze, die dort einerseits nichts zu suchen haben (Man schaue mal nur in die Buchstaben§§ des BGB aber auch des EStG).
Aber allem voran scheut sich aus diesem Grund Gesetzgebung vor solchen "Ungeheuerlichkeiten", wie z.B. eine Einnahmequelle steuerfrei zu stellen. Irgendeiner klagt dann bestimmt, weil, ist ja ungerecht
-> Siehe Rentenbesteuerung.
Es sind nicht "die da oben" oder "der Staat". Es sind wir als Gesellschaft. Nicht nur im Steuerrecht. Man schaue sich mals das Nachbarschaftsrecht an.
Und so schließt sich der Kreis zum eingangs Gesagtem.