Das riskiert ein Täter ! Mindestens!
Selbstjustiz und Schäden durch Gegenwehr muß man dann auch
ggf. durch die zuständigen Justizorgane bewerten lassen.
Wenn WÄHREND DES ANGRIFFES der Angegriffene sich so wehrt,daß
es zu Folgeschäden beim Angreifer kommt,muß nach Einzelfall geurteilt werden.
Eine spätere Rechtfertigung,Erklärung,Gutheißung der Schäden am Angreifer durch den Angegriffenen, heißt nicht automatisch,daß WÄHREND DER GEGENWEHR die Folgen beabsichtigt, gewollt, eingeschätzt werden konnten.
Die Selbstverteidigungsreflexe in ungedämpfter Form würden bei einem Angriff auf mein Leib-und-Leben AUCH mindestens Bewußtlose hinterlassen. Einen kräftigen Mann würde ich nicht durch "Ohrfeigen und Wegschubsen" abwehren.
Der Unterleib,der Kehlkopf,der Solarplexus würden meine ziemliche
explosive Abwehrwucht wohl auch eher nicht so überstehen.
(Sieht mann nicht,die Muskelkraft -da isse trotzdem)
Was ein kräftiger drehender Handgriff bewirkt,weiß jeder Mann.
In Panikzustand kann ein Angriffener kaum seine Gegenkraft "dosieren".
Nur Angreifer aus dem "familiären Umfeld" könn(t)en
da auf "Zögern" bauen .
Das Zögern würde mir NICHT noch mal passieren.
Das ist den Betreffenden garantiert inzwischen klar.
😎😛
Dafür hat mir das zu viele Jahre später überschattet.
Für mich ganz persönlich hätte JEDE andere Variante mehr Sinn gemacht.
Also-- je öfter bekannt wird,daß sich jemand WIRKLICH massiv gewehrt hat,desto schwieriger wird eine Täterbeschwerde :
"Öh,mann rechnet doch nicht damit,daß der/die einen gleich PLATT MACHT,
wenn man nur mal bissel angrapscht und Kraft demonstriert! 😕 "
Trainiert Eure Reflexe... 🙂