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ALG 2 - Geldgeschenk einfach an Schenker zurückzahlen?

Es wäre einfacher gewesen, der Schenker hätte dir eine Matratze gekauft, das Geld bar gegeben, oder du hättest sofort das Geld ausgegeben.

Das Vorgehen des Jobcenter ist eigentlich logisch. Du hast Geld auf deinem Konto, daher wird dir Hartz IV angerechnet.

Ist das Geld jetzt noch auf dem Konto?

Merke dir das fürs nächste Mal.
 
Ich hatte auch mal meinen Spaß mit dem Amt, weil ich mir häufiger mal Geld leihen musste. Im Endeffekt habe ich für den Leihenden eine Erklärung geschrieben, die besagt: Geld ist nur geliehen und muss zurückgezahlt werden bis dann und dann - Unterschrift der Person, die Geld leiht.

Da du leider dem Amt bereits gesagt hast, dass das eine Schenkung war, kannst du das nicht mehr so machen. Wie schon ein Mitforist schrieb würde ich in deinem Fall auf den Freibetrag pochen und ggf. auch noch ein Schreiben von deinem Schenker dazupacken, dass es sich um eine einmalige Zahlung handelte, damit du aus den roten Zahlen kommst. Wichtig, alles schriftlich einreichen. Telefonisch bringt das nichts.
 
Ich verstehe dein Problem nicht. Wieso teilst du dem Jobcenter solche Geldgeschenke überhaupt mit? Und selbst wenn: Von 170 Euro sind immerhin 114 Euro anrechnungsfrei.

Wenn dir das Geld überwiesen wurde dann würde ich einfach sagen, dass das Geld zweckgebunden war. Z.B. um Medikamente für deinen Hund zu kaufen oder weil du ne Zahnbehandlung brauchtest. Dann darf das nicht angerechnet werden.
 

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