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ALG 1+2 und einmalige Zahlung durch Scheck von der TK

Nika87

Mitglied
Hallo zusammen,

habe im März einen Verrechnungsscheck von der Techniker Krankenkasse von 130€ bekommen. Einen Monats später habe ich leider meinen Job verloren. Beziehe nun ALG 1 und aufstockend ALG 2.
Da ich diesen Monat sehr starke finanzielle Probleme habe, habe ich den Scheck heute eingelöst.

Bekomme ich Schwierigkeiten wenn ich das den Ämtern nicht melde? Kriegen die das raus? Zb durch automatisierten Datenabgleich oder so?

Bitte nur Antworten von Leuten die es wirklich 100% wissen und keine Mutmaßungen, danke :) ;)

LG Vegee
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Nika,
sobald du mal deine Kontoauszüge vorlegen
musst, bekommt das Amt das mit - und ge-
nerell ist es nicht ratsam, Schecks einzulösen,
bei denen einem das Geld gar nicht zusteht
oder gehört. Ich würde so ein Risiko jeden-
falls nicht eingehen.

Gruß, Werner

P.S. 100% sicher weiß es nur die Kranken-
kasse oder das Amt ;)
 

Nika87

Mitglied
Hmm... Aber das ist doch ein Scheck der auf meinen Namen ausgestellt ist und somit auch mein Geld :confused: Und der Scheck wurde im März, also vor meiner Arbeitslosigkeit augestellt, darf er denn dann angerechnet werden?
Bisher wollten sie auch keine Kontoauzüge von mir sehen.
 
S

sternenklar

Gast
Beziehst du derzeit ALG I, kann dir keiner das Geld wegnehmen. Bei ALG II denke ich, dass das Geld als Einkommen angenommen wird und das ALG II über die Summe gekürzt wird. Da kann dir die ARGE sicherlich Auskunft geben.

EDIT: Bei ALG II musst du die evtl. bald erhaltene Einkommenssteuer-Rückerstattung des letzten Jahres auch angeben und es wird dir als Einkommen angerechnet. Also wird's bei deinem Scheck auch so sein.
 
Zuletzt bearbeitet:

Werner

Sehr aktives Mitglied
Ah, verstehe - dann ist es eine Vergütung fürs
letzte Jahr und eine Art rückwirkende Beitrags-
kürzung. Wenn ich mich nicht sehr täusche, ist
das dein Geld, da du ja auch die Beiträge be-
zahlt hast. Ich würde an deiner Stelle das kleine
Risiko eingehen und es mal für mich behalten,
aber das ist kein rechtlich belastbarer Tipp :)

Gruß, Werner
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
EDIT: Bei ALG II musst du die evtl. bald erhaltene Einkommenssteuer-Rückerstattung des letzten Jahres auch angeben und es wird dir als Einkommen angerechnet. Also wird's bei deinem Scheck auch so sein.
Ich denke, es ist ein Unterschied zwischen einer Steuer-
rückerstattung und einer Minderung von Krankenkassen-
beiträgen - aber wie gesagt: da müsste man mal die
Experten fragen, ob es da Referenzfälle gibt. Ein "Ein-
kommen" ist es nach meinem Verständnis nicht, wenn
man einen Teil bereits bezahlter Beiträge zurück be-
kommt.

Vielleicht mal über einen Bekannten anfragen lassen
oder anonym bei einem Amt in einer anderen Stadt an-
rufen?
 
S

sternenklar

Gast
Ich denke, es ist ein Unterschied zwischen einer Steuer-
rückerstattung und einer Minderung von Krankenkassen-
beiträgen - aber wie gesagt: da müsste man mal die
Experten fragen, ob es da Referenzfälle gibt. Ein "Ein-
kommen" ist es nach meinem Verständnis nicht, wenn
man einen Teil bereits bezahlter Beiträge zurück be-
kommt.

Vielleicht mal über einen Bekannten anfragen lassen
oder anonym bei einem Amt in einer anderen Stadt an-
rufen?
Gibt es da wirklich einen Unterschied? Ob nun Ek-Steuer-Rückerstattung, KFZ-Steuer-Rückerstattung oder ein kleiner Geldbetrag als Unterstützung von einem Verwandten, tja, ich denke bei ALG II werden die ARGE-Sachbearbeiter keinen Unterschied sehen. Eine Beitragsrückerstattung ist m.E. auch ein Einkommen, das Zuflussprinzip gilt wohl hier in erster Linie. Die Gesetze eben, näheres weiß die ARGE sicher besser als unsere vage Denke.;)
 

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