Wie Eva schon schrieb: Bei Eigenkündigung gibts eine 12wöchige Sperre, das ist also ein Problem. Auf medizinischen Rat gehts auch ohne, aber leider kenne ich die genauen Bedingungen dafür nicht, wann sowas durchsetzbar ist. Ein Attest, dass der Arzt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus medizinischer Sicht für nicht empfehlenswert hält, wäre m.E. in jedem Fall sinnvoll.
Zur Kündigungsfrist: Steht es in deinem Arbeitsvertrag, dass du 8 Monate Kündigungsfrist hast ? Oftmals werden nämlich die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwechselt. D.h.wenn der Arbeitgeber kündigt, muss er eine nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelte Kündigungsfrist einhalten (bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind das 7 Monate). Kündigt hingegen der Arbeitnehmer selbst und ist im Arbeitsvertrag keine Angabe zu einer abweichenden Kündigungsfrist enthalten, gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB: 1 Monat zur Monatsmitte oder zum Monatsende.
Die Arbeitslosmeldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages erfolgen (wenn man erst später davon erfährt,dass man rausgeschmissen hat, dann spätestens nach 3 Tagen). Es ist aber ratsam, nicht derart lange zu warten, sondern das schon ziemlich früh zu tun. Denn wenn du offiziell arbeitssuchend bist und deine Gesundheit einen Jobwechsel zulässt, könntest du Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur nutzen, schon einen neuen Job zu finden, damit es gar nicht erst zum Eintritt der Arbeitslosigkeit kommt. Das mag sinnlos klingen, sich schon derart früh um einen neuen Job zu kümmern, wenn man tatsächlich eine derart lange Kündigungsfrist hat. Aber sofern man tatsächlich Aussicht auf einen neuen Job hat und der Vertrag unterschriftsreif ist, könnte man ggf. den bisherigen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag bitten. Arbeitgeber sind nicht blöd und wissen, dass jemand, der in der Kündigungsfrist krank wird, das in erster Linie macht, um nicht mehr in der dort tätig sein zu müssen. Sprich: dein Noch-Arbeitseber wird eher froh sein, dich früher loszuwerden, wenn er weiß, dass du sowieso nicht mehr wiederkommen wirst.
Zur Kündigungsfrist: Steht es in deinem Arbeitsvertrag, dass du 8 Monate Kündigungsfrist hast ? Oftmals werden nämlich die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwechselt. D.h.wenn der Arbeitgeber kündigt, muss er eine nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelte Kündigungsfrist einhalten (bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind das 7 Monate). Kündigt hingegen der Arbeitnehmer selbst und ist im Arbeitsvertrag keine Angabe zu einer abweichenden Kündigungsfrist enthalten, gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB: 1 Monat zur Monatsmitte oder zum Monatsende.
Die Arbeitslosmeldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages erfolgen (wenn man erst später davon erfährt,dass man rausgeschmissen hat, dann spätestens nach 3 Tagen). Es ist aber ratsam, nicht derart lange zu warten, sondern das schon ziemlich früh zu tun. Denn wenn du offiziell arbeitssuchend bist und deine Gesundheit einen Jobwechsel zulässt, könntest du Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur nutzen, schon einen neuen Job zu finden, damit es gar nicht erst zum Eintritt der Arbeitslosigkeit kommt. Das mag sinnlos klingen, sich schon derart früh um einen neuen Job zu kümmern, wenn man tatsächlich eine derart lange Kündigungsfrist hat. Aber sofern man tatsächlich Aussicht auf einen neuen Job hat und der Vertrag unterschriftsreif ist, könnte man ggf. den bisherigen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag bitten. Arbeitgeber sind nicht blöd und wissen, dass jemand, der in der Kündigungsfrist krank wird, das in erster Linie macht, um nicht mehr in der dort tätig sein zu müssen. Sprich: dein Noch-Arbeitseber wird eher froh sein, dich früher loszuwerden, wenn er weiß, dass du sowieso nicht mehr wiederkommen wirst.