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ALG 1 / 2 /Hartz IV

Werniman

Mitglied
Wie Eva schon schrieb: Bei Eigenkündigung gibts eine 12wöchige Sperre, das ist also ein Problem. Auf medizinischen Rat gehts auch ohne, aber leider kenne ich die genauen Bedingungen dafür nicht, wann sowas durchsetzbar ist. Ein Attest, dass der Arzt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aus medizinischer Sicht für nicht empfehlenswert hält, wäre m.E. in jedem Fall sinnvoll.

Zur Kündigungsfrist: Steht es in deinem Arbeitsvertrag, dass du 8 Monate Kündigungsfrist hast ? Oftmals werden nämlich die Kündigungsfristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwechselt. D.h.wenn der Arbeitgeber kündigt, muss er eine nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gestaffelte Kündigungsfrist einhalten (bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit sind das 7 Monate). Kündigt hingegen der Arbeitnehmer selbst und ist im Arbeitsvertrag keine Angabe zu einer abweichenden Kündigungsfrist enthalten, gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist nach §622 BGB: 1 Monat zur Monatsmitte oder zum Monatsende.

Die Arbeitslosmeldung muss spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsvertrages erfolgen (wenn man erst später davon erfährt,dass man rausgeschmissen hat, dann spätestens nach 3 Tagen). Es ist aber ratsam, nicht derart lange zu warten, sondern das schon ziemlich früh zu tun. Denn wenn du offiziell arbeitssuchend bist und deine Gesundheit einen Jobwechsel zulässt, könntest du Vermittlungsvorschläge der Arbeitsagentur nutzen, schon einen neuen Job zu finden, damit es gar nicht erst zum Eintritt der Arbeitslosigkeit kommt. Das mag sinnlos klingen, sich schon derart früh um einen neuen Job zu kümmern, wenn man tatsächlich eine derart lange Kündigungsfrist hat. Aber sofern man tatsächlich Aussicht auf einen neuen Job hat und der Vertrag unterschriftsreif ist, könnte man ggf. den bisherigen Arbeitgeber um einen Auflösungsvertrag bitten. Arbeitgeber sind nicht blöd und wissen, dass jemand, der in der Kündigungsfrist krank wird, das in erster Linie macht, um nicht mehr in der dort tätig sein zu müssen. Sprich: dein Noch-Arbeitseber wird eher froh sein, dich früher loszuwerden, wenn er weiß, dass du sowieso nicht mehr wiederkommen wirst.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Es muss nicht zwingend eine Sperrzeit verhängt werden und auch nicht zwingend 12 Wochen.
Das ist die Höchstsperre.

Er wäre gut sich jetzt schon arbeitssuchend zu melden und anzugeben, dass man wegen Überforderung und Mobbing gekündigt hat.

Dann ist das im Falle eines Falles vermerkt.

Wobei 8 Monate ja noch eine lange Zeit ist, in der man noch gut selber eine neue Stelle finden kann.

Ansonsten würde ich die Situation dem Arzt schildern und mit ihm zusammen nach Lösungen suchen.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Die Sperre wird immer Pauschal verhängt und dann wird diese ggf. zurückgenommen. Das entscheidet aber die Leistungsabteilung und nie der Arbeitsvermittler. Dieser muss bei einer Selbstkündigung grundsätzlich die Sperre verhängen. Wenn die Leistungsabteilung schnell ist, ist das Thema durch bevor die Sperre aktiv wird.


Ansonsten kann man auch für die Zeit der Sperre ALG2 beantragen.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Die Sperre wird immer Pauschal verhängt und dann wird diese ggf. zurückgenommen. Das entscheidet aber die Leistungsabteilung und nie der Arbeitsvermittler. Dieser muss bei einer Selbstkündigung grundsätzlich die Sperre verhängen. Wenn die Leistungsabteilung schnell ist, ist das Thema durch bevor die Sperre aktiv wird.


Ansonsten kann man auch für die Zeit der Sperre ALG2 beantragen.
Unter Umständen wird auch gar keine Sperre verhängt.
 

bocksrogger

Aktives Mitglied
Unter Umständen wird auch gar keine Sperre verhängt.
Lesen und verstehen. Der AVM "Muss" eine Sperre verhängen, weil jede Selbstkündigung gemäß SGB zur Sperre führt. Ob diese dann aufgehoben wird entscheidet die Leistungsabteilung.. Ganz einfach nicht mehr und nicht weniger.

Der AVM muss die Sperre verhängen weil er nicht in der Position ist zu entscheiden ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Das kann und darf nur die Leistungsabteilung entscheiden. Man bekommt unter Umständen keine Sperre, aber immer zuerst den Bescheid das eine Sperre verhängt wird.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Lesen und verstehen. Der AVM "Muss" eine Sperre verhängen, weil jede Selbstkündigung gemäß SGB zur Sperre führt. Ob diese dann aufgehoben wird entscheidet die Leistungsabteilung.. Ganz einfach nicht mehr und nicht weniger.

Der AVM muss die Sperre verhängen weil er nicht in der Position ist zu entscheiden ob die Kündigung gerechtfertigt ist oder nicht. Das kann und darf nur die Leistungsabteilung entscheiden. Man bekommt unter Umständen keine Sperre, aber immer zuerst den Bescheid das eine Sperre verhängt wird.
Ich habe es aber IN DER PRAXIS und mit der richtigen Begründung schon erlebt, dass von Anfang an überhaupt keine Sperre verhängt wurde.
 

Werniman

Mitglied
Ich habe es aber IN DER PRAXIS und mit der richtigen Begründung schon erlebt, dass von Anfang an überhaupt keine Sperre verhängt wurde.
Das ist halt der springende Punkt, wenn man es mit Arbeitsagentur und Jobcenter zu tun hat: Man ist auf Gedeih und Verderb der persönlichen Einstellung des jeweiligen Sachbearbeiters ausgeliefert. Gerade wenn es in den Bereich psychische Probleme geht (wozu ja auch Mobbing gehört), gibts unter den Menschen ja unterschiedliche Einstellungen. Jeder, der selbst irgendwelche psychischen Probleme hat, weiß, wie unterschiedlich das Umfeld reagiert. Von absolutem Verständnis bis hin zu "Hab dich nicht so!" und ähnlichen dämlichen Sprüchen ist alles dabei. Warum sollte das unter Sachbearbeitern anders sein ? Ein SB, der früher vielleicht sogar schonmal selbst Mobbingopfer war, wird eher keine Sanktion verhängen und einer, der selbst dazu neigt, andere Leute zu mobben, wird einem gnadenlos eine Sanktion im vollen Härtegrad aufbrummen. Von daher ist ein medizinisches Attest auf jeden Fall ratsam.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Das ist halt der springende Punkt, wenn man es mit Arbeitsagentur und Jobcenter zu tun hat: Man ist auf Gedeih und Verderb der persönlichen Einstellung des jeweiligen Sachbearbeiters ausgeliefert. Gerade wenn es in den Bereich psychische Probleme geht (wozu ja auch Mobbing gehört), gibts unter den Menschen ja unterschiedliche Einstellungen. Jeder, der selbst irgendwelche psychischen Probleme hat, weiß, wie unterschiedlich das Umfeld reagiert. Von absolutem Verständnis bis hin zu "Hab dich nicht so!" und ähnlichen dämlichen Sprüchen ist alles dabei. Warum sollte das unter Sachbearbeitern anders sein ? Ein SB, der früher vielleicht sogar schonmal selbst Mobbingopfer war, wird eher keine Sanktion verhängen und einer, der selbst dazu neigt, andere Leute zu mobben, wird einem gnadenlos eine Sanktion im vollen Härtegrad aufbrummen. Von daher ist ein medizinisches Attest auf jeden Fall ratsam.
Also ich hatte ja nur mit der Agentur für Arbeit zu tun. Und da waren meine Erfahrungen durchweg positiv.
Man muss halt alles so begründen, dass sie einem auch Gutes tun können.
Und ehrlich sein. Die merken gleich, wenn man sie anschmieren will.
 

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