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Agentur f. Arbeit-Sperrzeit

Janna

Mitglied
Hallo,
ich muß mal was loswerden, vielleicht gehört das aber auch in "Finanzen".
Dienstag hatte ich einen Termin bei der Agentur für Arbeit, um meine Arbeitslosengeldanträge abzugeben.Ich hatte zwei davon.
Ich habe bei meiner alten Firma gekündigt, weil mein "neuer"Chef mir eine Stelle hundertprozentig zusagte und auch sagte, ich könne kündigen.Eine Woche vor Jobbegin rief er an, er habe sich von seinem Teilhaber getrennt und müsse das Lehrmädchen übernehmen, deshalb kann er mich nicht einstellen.Ich habe dennoch direkt was neues gefunden, hatte dazwischen aber 14 Tage ohne Job.Hab mich arbeitslos gemeldet, konnte den Antrag aber nicht abgeben,weil meine alte Firma mir die Arbeitgeberbescheinigung nicht ausfüllte.Habe dann 14 Tage in der neuen Firma gearbeitet und wurde gekündigt.Nun habe ich zwei Arbeitgeberbescheinigungen.Ich habe aber keinen Arbeitsvertrag von dem,der mir den Job so zusagte.Und deshalb hab ich nun Sperre von der Agentur für Arbeit.Nun könnte ich evt.bei der Arbeitsgemeinschaft ALGE2 beantragen, muß dafür aber ab morgen einen 1 € Job annehmen.Aber die nette Frau dort konnte mir nicht sagen als was.Das wäre mir aber schon wichtig, ich bin nicht so ganz gesund, fürs Büro absolut tauglich aber nicht für draußen bei Nebel und Nieselregen,weil ich Probleme mit der Lunge hab.Danach hat aber keiner gefragt.Ich wollte wissen,on ich für Vorstellungsgespräche freigestellt werde,da ich z.Zt.mich wie wild bewerbe und auch öfter so Termine bekomme, da sagte sie, keine Ahnung,ehr nein.
Ich konnte es nicht fassen.Ich will doch nicht arbeitslos bleiben, es geht doch nur um die Überbrückung bis zum Arbeitslosengeld!Und so bekomm ich eben nichts, ist doch egal,ob meine Miete gezahlt wird oder wovon wir leben oder wie?
Ich kann nicht schriftlich beweisen,dass ich einen neuen Job hatte,bevor ich gekündigt habe...Was soll ich bloß tun?
Janna
 
Ich habe bei meiner alten Firma gekündigt, weil mein "neuer"Chef mir eine Stelle hundertprozentig zusagte und auch sagte, ich könne kündigen
Du hattest die Zusage !
und so gesehen bist du im Recht (egal ob mündlich oder schriftlich). Normalerweise müsste dein Chef dir in dem Fall den alten Job zurückgeben, du hast ja nur gekündigt weil er dir die 100%ige Zusage für einen neuen Job gab. Er hat dich also dazu gedrängt. Da würd ich an deiner Stelle mal zu einer Rechtsberatung gehen.

1€ - Job: erst mal ja sagen damit die sehen du bist bereit was zu machen und dann ein ärztliches Attest besorgen was bestätigt das du nicht überall einsetzbar bist. Kann sein das du dann noch zum Amtsarzt musst.


Gegen die Sperre von der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegen und dann erst mal zur Überbrückung ALG II oder Sozialhife beantragen.
 
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Nie, aber auch gar nie, darf ein Arbeitnehmer kündigen, ohne einen neuen schriftlichen (!!!) Arbeitsvertrag zu haben. Mündliche Zusagen sind zwar rechtlich genauso bindende Verträge, aber wenn es keinen Zeugen gibt nichtmal Harz IV wert 🙁.

Da du schreibst, dass du dich für einen Bürojob bewirbst, kann ich dir aus eigener übler Erfahrung sagen, dass du den 1 Euro Job getrost annehmen kannst. Der Arbeitsmarkt sieht momentan nicht danach aus, dass du schnell mit Vorstellungsgesprächen rechnen kannst 🙁. Außerdem sind 1 Euro Jobs Teilzeitjobs, so dass es nicht gesagt ist, dass du für ein Vorstellungsgespräch Urlaub bräuchtest und die Möglichkeit, sich mal für nen halben Tag einen Krankenschein zu besorgen gibts ja auch noch. Auch was dein gesundheitliches Problem betrifft: Probier das Jobangebot doch erstmal aus und wenns nicht geht, dann wird dein Arzt das ja sicher bestätigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Janna,


meiner Meinung nach, wenn ich das Thema richtig verstanden habe,
zählt für die Beantragung von AlG
deine letzte Arbeisstelle.
Dort ist dir gekündigt worden.
Wenn die Kündigung aus deinem eigenen Fehlverhalten
ausgesprochen wurde,gibt es eine Sperre von drei Monaten.
Du hast in den Augen des Amtes ,durch Selbstverschulden,
deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt.

Gruß Karin
 
Hallo,

Habe dann 14 Tage in der neuen Firma gearbeitet und wurde gekündigt.

Janna

Das ist doch der Knackpunkt.

Du wurdest doch im folgenden Arbeitsverhältnis gekündigt. Die vorhergehende Geschichte mal völlig außer acht lassen.

Ersten Job gekündigt wegen Angebot. Dann neuen Job angenommen, der durch den Arbeitgeber gekündigt wurde. Somit arbeitslos und ALG beantragt. Wenn für die Zeit nach der ersten KÜndigung Leistungen beantragt wurden, dann war dies möglicherweise etwas unklug.

Warum nun eine Sperre, ist für mich nicht nachvollziehbar!

Oder sehe ich hier etwas verkehrt?
 
Hallo Janna,

Wenn die Kündigung aus deinem eigenen Fehlverhalten
ausgesprochen wurde,gibt es eine Sperre von drei Monaten.
Du hast in den Augen des Amtes ,durch Selbstverschulden,
deine Arbeitslosigkeit herbeigeführt.

Gruß Karin

Das ist noch die Frage, denn während der Probezeit müssen wohl keine Gründe angegeben werden.
 
Hallo,
Alg 2 gibts bei mir nur durch diesen 1 € Job. Und zu meinen Vorstellungsgesprächen,da hab ich wirklich mehrere in der Woche, nur keine Zusagen, die bekommt man oder auch nicht, erst später.
In meiner Branche(Spedition LKW)ist es immer noch üblich,ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten,das ist ja das Blöde. Das war auch bei meinen anderen Jobs vorher so, erst mal arbeiten, den Vertrag gab es mit Glück 6 Monate später. Ich bin Disponentin, mein Freund fährt auch ohne Vertrag in seiner Firma, auch seit Monaten.
Ich bin einfach pleite und weiß nicht, was ich tun soll.Ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, aber wie kann ich das bloß beweisen, dass ich gekündigt habe,weil mein Chef das so wollte(schnellstmöglicher Eintritt, Kündigsungsfrist)
 
Hallo Janna,


wenn ich es richtig in Erinnerung habe,habe deine Geschichte gelesen,wurde dir dein letzter Job
gekündigt,weil du einfach nicht mehr zur Arbeit gegangen ,
sondern unentschuldigt Zuhause geblieben bist.
Du hattest so glaube ich eine Chefin,mit der du nicht zurechtkamst.
Sollte ich mich täuschen,verbesser mich bitte,ich schreibe dieses aus
der Erinnerung.

Wenn du deinen Lebensgefährten und deine Tochter liebst,wird
dir nichts anderes übrig bleiben ,als diesen 1Euro Job ohne wenn und aber
anzunehmen.
Sonst gibt es keine Kohle...und die ist bei euch verdammt knapp.

Wenn ich richtig erinnere bekommt dein Lebensgefährte (Mann)
13OO Euro Netto,
eure Miete für euer Haus beträgt aber schon
690,--Euro,dazu die Nebenkosten,Strom,Heizung.
Nach meiner Schätzung dürftet ihr so bei 1OOO Euro an Wohnkosten liegen.
Da bleiben deinem Lebensgefährten mal gerade 3OO,--Euro.
Meine Frage,wie soll man das hinbekommen.
Außerdem sind noch Zahlungen durch die erste Ehe fällig.

Du weißt noch nicht um welche Art von 1 Euro Job es sichhandelt
und
wogegen möchtest du vor dem Sozialgericht klagen???

An deiner Stelle würde ich den Job annehmen,bevor ich mir
in dem neuen von dir eröffneten Tread Gedanken mache,
daß meine Familie unglücklich wäre,
wenn ich von einer Brücke springen würde.
Eigentlich könnte ich dazu noch mehr schreiben was ich in anderen
Beiträgen von dir gelesen habe.
Für dich und deine Tochter mußt du selbst sorgen,aber nicht erst
irgendwann. Davon kommt kein Stück Brot in das Haus.
Aber solange der PC noch läuft,kann es sooo schlimm nicht sein.

Gruß Karin




,
 
Hallo,
Alg 2 gibts bei mir nur durch diesen 1 € Job. Und zu meinen Vorstellungsgesprächen,da hab ich wirklich mehrere in der Woche, nur keine Zusagen, die bekommt man oder auch nicht, erst später.
In meiner Branche(Spedition LKW)ist es immer noch üblich,ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten,das ist ja das Blöde. Das war auch bei meinen anderen Jobs vorher so, erst mal arbeiten, den Vertrag gab es mit Glück 6 Monate später. Ich bin Disponentin, mein Freund fährt auch ohne Vertrag in seiner Firma, auch seit Monaten.
Ich bin einfach pleite und weiß nicht, was ich tun soll.Ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, aber wie kann ich das bloß beweisen, dass ich gekündigt habe,weil mein Chef das so wollte(schnellstmöglicher Eintritt, Kündigsungsfrist)

man , echt - manche lernen es nie!!!!

ARBEIT NUR MIT VERTRAG - OHNE NIE!!!!
 
Irgendwie verstehe ich das jetzt nicht.
Du hast gekündigt bei firma A wegen zusage von firma B. Das klappte aber nicht und du warst arbeitslos für 14 tage. Gut für diese zeit steht dir kein ALG zu.

ABER, dann hast du einen neuen job bei firma C gehabt und wurdest gekündigt. Ab diesem zeitpunkt muss dir doch ALG zustehen, da du gekündigt wurdest.

Verstehe ich da was falsch?


Ich werde auf jeden Fall Widerspruch gegen den Bescheid einlegen, aber wie kann ich das bloß beweisen, dass ich gekündigt habe,weil mein Chef das so wollte(schnellstmöglicher Eintritt, Kündigsungsfrist)

Warum setzt du nicht ein schreiben auf in dem du die mündliche absprache zwichen dir und firma B schriftlich fixierst, fährst zu firma B und lässt dir das schreiben unterzeichenen. Wo ist das problem, wenn der nachweis für den antrag so wichtig ist ?

Guß
Gemini
 

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