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AG verlangt Eidesstaatliche Erklärung...

M

M&B

Gast
Grüße euch

ich schriebe hier für meinen Mann . Er kennt sich nicht so aus hier. Folgende Situation:

Er arbeitet seit ca 2 Monaten im Einzelhandel. Nach ca Monat hat er die Filiale gewechselt. Er versteht sich mit seinen Chefs ( Ehepaar) sehr gut und wird dort oft mit einbezogen da er schon viel Erfahrung hat. Nun kam es heraus, dass das Finanzamt wohl einen Brief an die Firma ( adressiert an die Filiale wo er arbeitet ) einen gelbe Brief geschickt hat mit einer offenen Forderung. Es mussten wohl Steuern nachgezahlt werden. Mein Mann musste davon nichts. Nun kam wohl ein Schreiben, in dem sich ein Gerichtsvollzieher angekündigt hat da auf den ersten Brief nicht reagiert wurde. Es handelt sich um mehrere hundertausend Euros.
Anscheinend wurde der Brief an dem Tag in den Briefasten eingeworfen wo mein Mann gearbeitet hat. Er hatte zu dem Zeitpunkt aber gar keinen Schlüssel für den Briefkasten und wusste nicht mal wo er ist. Anscheinend hat iein Kollege den Brief verschludert bzw nicht gemeldet ( evtl der Kollege der nach ihm die Spätschicht hatte?) Die Leitung ist natürlich angepisst und will sich nun absichern indem sie alle Mitarbeiter eine Eidesstaatliche Erklärung abgeben lassen. Mein Mann muss wohl morgen. Er hat nur bedenken was er jetzt tun soll. Soll er es tun ? Oder nicht ? sowas findet sich im Schufa wieder. Macht er sich iwie angreifbar? Er hat damit nichts zu tun und arbeitet stets gewissenhaft. Eig der einzige der das dort tut... Nicht das er sich in iwelche Schwierigkeiten bringt wenn er die Erklärung abgibt. Seltsam finde ich außerdem das sowas nicht per Einschreiben geliefert wird.

Würde gerne mal eure Meinungen hören

LG M & B
 
Nur zur kurz zur Klärung: das Schreiben bzgl. Gerichtsvollzieher war an den AG gerichtet, oder?
Womit begründet der AG, dass alle MA eine eidesstattliche Erklärung abgeben sollen? Eigentlich wird sowas nur gegenüber Behörden verlangt.
Ich glaube hier werden verschiedenste Begriffe vom AG durcheinander geworfen.
 
Wenn ich das richtig verstanden habe geht es um einen Brief vom Finanzamt an den Arbeitgeber, der diesen nicht erreicht hat. Unklar ist, was der Ehemann der TE erklären soll. Eventuell, dass er den Brief nicht unterschlagen hat. Und wenn er es nicht hat, kann er die Erklärung abgeben. In die Schufa kommt da nichts, dass wäre eine eidesstattliche Versicherung. Also: Keine Panik.

Und die Zustellung erfolgt aus Beweisgründen mit gelbem Brief und nicht mit Einschreiben. Diese gelben Briefe sind Postzustellurkunden und werden auch in meiner Behörde hin und wieder verwendet, wenn die Zustellung eines Schreibens gerichtsfest dokumentiert werden soll. Ein Einschreiben ist diesbezüglich nicht ausreichend.
 
Habe ich mich falsch ausgedrückt ? Mein Mann ARBEITET nur dort er ist ein Angestellter im Verkauf. Ihm gehört der Laden nicht sondern einem jungen Unternehmerpaar. We ich es verstanden habe wollen sie damit die Schuld von sich weisen da es anscheinend iein MItarbeiter versäumt hat den Brief zu melden bzw den Brief entsorgt hat jedenfalls hatte die Chefin keine Ahnung von dem Brief.
 
Nur zur kurz zur Klärung: das Schreiben bzgl. Gerichtsvollzieher war an den AG gerichtet, oder?
Womit begründet der AG, dass alle MA eine eidesstattliche Erklärung abgeben sollen? Eigentlich wird sowas nur gegenüber Behörden verlangt.
Ich glaube hier werden verschiedenste Begriffe vom AG durcheinander geworfen.

Eine eidesstattliche Erklärung abzugeben, ist doch kein Problem.
Was soll denn da drin stehen?
 
Ja er soll morgen eine Eidesstaaliche Erklärung abgeben das er den Brief nicht angenommen bzw verschludert hat. Aber ist das nicht gefährlich? Der Briefzusteller könnte doch behaupten er hätte es im Laden zu der Zeit abgegeben . Aber mein Mann hat nie einen solchen Brief gesehen und wie gesgat er hatte nicht mal den Schlüssel für den Briefkasten. Nachdem das ganze jetzt rauskam hat die Chefin meinen Mann als einzigen beauftragt ab jetzt die Post zu besorgen da er als verlässlich gilt.
 
Mein Mann ist sauer das er in so eine heikle Situation reingezogen wird. Er will nicht für den Fehler von einem seiner Kollegen haften müssen. Er fragt sich was halt wäre wenn der Postbote oder einer seiner Kollegen lügt und ihn beschuldigt. Was wäre in so einem Fall ?
 
Die Leitung ist natürlich angepisst und will sich nun absichern indem sie alle Mitarbeiter eine Eidesstaatliche Erklärung abgeben lassen
Und als nächstes? Zieht sich der Arbeitgeber eine schwarze Robe an und lässt die Mitarbeiter auf die Bibel schwören? Eine eidesstattliche Erklärung kann man nur vor einer (staatlichen) Institution abgeben, die befugt ist, eine solche Erklärung entgegenzunehmen (z.B. einem Gericht), nachdem man zuvor ausdrücklich über die Strafbarkeit einer falschen Erklärung an Eides statt belehrt wurde. Ansonsten kann jeder "an Eides statt" erklären, was er will.
 

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