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Ärger mit Käufer auf ebay Kleinanzeigen

Zebaothling

Sehr aktives Mitglied
Da es ein Privatkauf ohne Garantie und Rücknahme ist , bist Du raus , das steht in deiner Anzeige, darauf ist der Kunde eingegangen, Punkt.
Da darf der trotzdem drohen oder sonstwas versuchen, Du hast ein Originalgerät verkauft ( also nicht ein selbst repariertes Unfallgerät aus einem Versicherungsschaden) sonst hättest Du ja klar geschrieben Eigenbau oder technisch modifiziert, er hat das Originalgerät bekommen normalerweise haben die Dinger ne Seriennummer, die gibt es pro Gerät 1 Mal, was ich schon gehört habe, ist das Leute das gleiche gerät kaufen ( was sie also schon haben ) dann sagen das Ding ist kaputt , Geld zurück und so weiter, dann aber ihr kaputtes Gerät an den Verkäufer zurückschicken...deshalb immer Seriennummern aufschreiben.

Aus Kulanz könntest Du dem Typen anbieten was Du willst , Du darfst ihm natürlich auch etwas schenken .

Ich würde , bei einer derart eindeutigen Rechtslage, erst einmal Garnichts machen außer nett zu antworten, das es weder ne Rücknahme noch ne n Garantieanspruch gibt und er das ja eindeutig akzeptiert hat.
Sollte noch Garantie auf dem Gerät sein , kann natürlich der Käufer mit seinem defekten Gerät gerne diese in Anspruch nehmen, den Kaufbeleg hast Du ihm ja zukommen lassen.

Grade bei eBay Kleinanzeigen mache ich das immer so , dass die Kunden gerne verbeikommen können und die Dinge auf Herz und Nieren prüfen können oder anschauen können, da suchen ja die meisten nur im Umkreis.....wenn die Leute dann einverstanden sind und der Preis gemacht ist, dann sind beide glücklich und wenn dem Käufer dann was kaputtgeht, weil er das gekaufte Glas fallen lässt, dann muß er das selbst bezahlen.

Ich hab einmal ein Trainigsgerät verkauft mit mehreren Stationen, wo jeweils eine Person trainieren kann, der Käufer mußte es aber selbst auseianderbauen, habs aufgebaut, fotografiert und Plane drüber na und beim Abbau haben die zwei Schrauben vermurkst, die hab ich anstandslos ersetz, davon hab ich jede Menge , aber das Ding das Du da beschreibst, hört sich so an als hättest Du moralisch Dir nichts vorzuwerfen, rechtlich bist Du aus dem Schneider und nur weil der Typ sagt " hey ich will was kostenlos oder tausche kaputt gegen ganz oder Geld zurück die Kinder verhungern ….." bedeutet das ja noch lange nicht, das Du etwas tun mußt - oder ?
Weder ne Gefühlsregung noch so ein Post wie den hier, informiere Dich dich über die Rechtslage das was Du da in die Anzeige geschrieben hast - das hast Du ja aus einem Grund geschrieben warum, weil Du als Privatperson nicht gewährleistungspflichtig bist, wenn Du nicht gewährleistungspflichtig sein möchtest.

Also Dies ist eine Private Anzeige ein Privatverkauf. Es gibt keine Garantie und keine Rücknahme.

Fertig - verstehste ? Deshalb das hast Du ja gemacht , trotzdem machst Du Dir Sorgen …????

Mach Dir keine , gibt keinen Grund denke ich.
 

nichtabgeholt

Aktives Mitglied
Der Artikel war wahrheitsgemäß beschrieben dass er quasi wie neu ist, da selten benutzt. Den Kaufbeleg habe ich ihm bereits vorab per Mail zugesendet, er sieht aber MICH in der Pflicht , den Onlinehändler zu kontaktieren und Ersatz bzw eine Reparatur anzufordern.

Gezahlt hat der Käufer via Paypal.
Ich hatte ihm davor bereits ein Video geschickt wie der Roboter im Einsatz ist, da er bereits vor dem Kauf misstrauisch zu sein schien.
Du schickst dem Käufer eine Abtretungserklärung bezüglich aller Garantie- und Gewährleistungsrechte.
Damit hat er gegenüber dem Onlinehändler einen Nachweis, dass er quasi dein Rechtsnachfolger ist.

Falls ein Händler das in seinen AGBs ausschließt, ist das ungültig. Bei Privatkunden darf man geltendes Recht nicht aushebeln.
 

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