G
Gast
Gast
Ich denk, dass du diese Beurlaubung bzw. deren Dauer auch vom Schuldirektor in einer Schriftform erhalten hast?
Schau mal in die "Ausführungsvorschriften über Befreiung vom Unterricht" eures Landes nach, ab wieviel Tagen einer Schulbefreiung, der Schulleiter ein ärztliches Gutachten (Stellungnahme vom Gesundheitsamt) verlangen kann. Bei uns war das mal, dass nach 10 Tagen Beurlaubung sogar das Schulamt informiert wurde und diese sind angehalten dem Jugendamt eine Mitteilung zu machen.
Verwunderlich sehe ich mit Blick auf die Schulpflicht, dass du offenbar keinen Antrag auf Hausbeschulung gestellt hast und das wird vermutlich auch mit Blick auf das Jugendamt dein Fehler gewesen sein, den man dir nun zum Vorwurf macht.
Wie würdest du denn selbst das Fehlen jetzt interpretieren und wie konnte es denn zu den Fehlzeiten (Schulverweigerung?) überhaupt kommen?
Hier ging es um 3 wochen beurlaubung. Glaubst du wirklich in unserem bürokratischem land bekommst du mal eben so eine hausbeschulung durch? Und du schreibst ja selber, der schulleiter KANN ein ärztliches gutachten verlangen, muss er aber nicht. Wenn sich ein kind das bein bricht und 3 wochen in der schule fehlt, bekommt man auch keine hausbeschulung.