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Ämter

Einfach ich777

Neues Mitglied
Hallo ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Und zwar es geht darum das mein Sohn bürgergeld beantragt hat und mir dies heute gesagt hat .Er wird im Herbst ein Studium anfangen und möchte ausziehen was ich gut finde .Da momentan es zwischen meinem Sohn und mir etwas schwierig ist.
Er ist 20 Jahre alt.
Ich beziehe neben dem Einkommen noch wohngeld und Kindergeldzuschlag und was mir jetzt Angst macht ist ab wann soll ich es denn beim wohngeld und der familienkasse melden weil der das Bürgergeld ist ja erst beantragt worden und ich habe noch keinen Bescheid.
Und beides zusammen beantragen darf man nicht ich habe einfach angst davor alles zuverlieren weil nur mit meinem Gehalt reicht es nicht und ich habe noch 3 kleine Kinder und einen babysitter den ich bezahlen muss.
Ich gehe während der Woche im Altenheim arbeiten und an 2 Wochenenden im Monat bediente ich in einer Pizzeria abends.deshalb meine frage ab wann muss ich es melden wenn der Bescheid da ist oder sofort ?
Danke im vorraus
 
Hallo Einfach ich777,

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Dalmatiner

Aktives Mitglied
Natürlich erst melden wenn der Bescheid zum Bürgergeld da ist. Vorher weiss ja niemand ob und wieviel Geld bewilligt wird.

Eigenen Wohnraum wird das Jobcenter vermutlich nicht anerkennen, wohl aber den Regelsatz für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, wenn dein Sohn kein eigenes Einkommen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Vom Regelsatz deines Kindes werden Kindergeld, Kinderzuschlag und der Betrag abgezogen, mir dem dein Einkommen den Bedarf der gesamten Familie übersteigt. Da wird also nicht viel übrig bleiben.

Eigenen Wohnraum erkennt das Jobcenter nur an, wenn es gravierende Konflikte zwischen deinem Sohn und dir gibt. Diesen Nachweis zu führen ist schwierig.

Es wäre für deinen Sohn viel einfacher, mit Studienbeginn BaföG zu beantragen. Da hat er sicher einen Anspruch. Inwieweit die Wohnraum berücksichtigen weiss ich nkxbt mehr. Auf jeden Fall dann, wenn ein Wohnortwechsel aus Studiengründen notwendig ist.
 

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