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  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Abmahnung!

J

john-2

Gast
Hallo,

das Bundeskriminalamt Wiesbaden teilt hierzu mit: das Recht auf die Herstellung von Privatkopien gem. § 53 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) bleibt theoretisch erhalten, wird aber durch den neuen § 95 a UrhG erheblich eingeschränkt. Das heißt, Musik und andere Dateien, wie z. B. Filme, dürfen für den privaten Gebrauch von einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage kopiert werden, sofern sie nicht mit einem Kopierschutz gesichert sind. Dabei sind auch "digitale Kopien" zulässig.

Eine Kopie ist nicht mehr nur für den privaten Gebrauch bestimmt und damit unzulässig, wenn sie im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Das Anbieten von Musikstücken und anderen urheberrechtlich geschützten Dateien in Internettauschbörsen ist unzulässig und strafbar, da es eine öffentliche Zugänglichmachung gem. § 19 a UrhG darstellt, wozu nur die Urheber eines Werkes bzw. die Hersteller von Bild- und Tonträgern berechtigt sind.

Das Herunterladen von Musik und Dateien aus Internettauschbörsen ist strafbar, sofern hierzu eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wurde oder die heruntergeladenen Dateien dadurch direkt wiederum anderen Internetnutzern zugänglich gemacht werden.
Wenn Du nichts unrechtes getan hast, kannst Du es ruhig aussitzen; andernfalls würde ich handeln.

Freundliche Grüße

John
 

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