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Abmahnung

W

Wapiti

Gast
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird es noch nicht mal eine Abfindung geben, weil es sich in diesem Fall um eine verhaltensbedingte Kündigung handeln wird.

@TE
Du zockst gerade mit deinem Arbeitsplatz.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wapiti,

schau mal hier: Abmahnung. Hier findest du was du suchst.
C

chrismas

Gast
Dann solltest du vielleicht auch einmal lesen lernen:

Dies sehe ich nicht so weil ich immer noch in der Arbeitszeitvorgabe liege.
Wäre der TE also vorher aus dem Betrieb gegangen, ohne direkte Anweisung, wäre das unerlaubtes entfernen vom Arbeitsplatz = Abmahnung und die wiegt noch besonders schwerer als die derzeitige, weil hier noch Arbeitsvertragsbruch vorliegen könnte, wenn im Arbeitsvertrag festgelegt worden ist, dass der Arbeitnehmer soundso viele Stunden am Arbeitsplatz zu sein hat.

Also egal wie man es drehen und wenden würde, du würdest mit deinem Arbeitszeitbetrug auf die Nase fallen, solange nicht bekannt ist, ob nun eine Anweisung vom Arbeitgeber vorgelegen hat, dass man den Arbeitsplatz zu räumen hat, wenn die dem Arbeitnehmer aufgetragenen Aufgaben erledigt sind oder ob dieser sich weiterhin im Betrieb zur Verfügung halten muss.

Und hierbei ist es im übrigen schnurzegal, ob der Arbeitnehmer nun das ganze gemacht hat, um Überstunden anzusammeln oder sonst irgendetwas, es zählt das was im Arbeitsvertrag oder in der betrieblichen Vereinbarung oder, sofern vorhanden, im Tarifvertrag festgelegt wurde und nicht das, was du gerne hättest.
 

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