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Abmahnung

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Gast

Gast
Hallo,
Ich habe mal eine Frage, bin seit 30 Jahren in einem festen Arbeitsverhältnis in der Autobranche, habe immer meine Arbeit korrekt und zuverlässig durchgeführt.
seit ein paar Jahren gibt es im Betrieb spannungen mit Arbeitskolegen, die eine Führungspositzion haben.
leider wurden uns immer wieder dieverse leistungen zugesagt aber nie durchgeführt.
Da ich ein sehr geduldiger Mensch bin und immer viel geschluck habe, platzt mir so langsam der Kragen,ich kann da einfach nicht mehr zuschauen und alles hinnehmen.
so kams das ich manchmal auch etwas laut zu meinen Vorgesetzten war, weil gewisse abläufe im Betrieb nicht eingehalten und es auch Gesundheitlich zur unmenschlichen Vorgehensweisen ausartete.
Ich denke das auch wir in der untersten Klasse ein vernünftiges Recht haben, und uns dies nicht weiter gefallen lassen müßen.
Habe jetzt eine Abmahnung bekommen weil ich eine Arbeit in der hälfte der Zeit durchgeführt hatte und ich die Restzeit zum Umziehen (Arbeitsende)weiterlaufen lies um mein Überstd. Konnto aufzubessern, da wir nur gerade weil es den oberen Herren einfällt uns Minusstd. auf zu brummen.
Ich bin der meinung, warum sollte ich mit dieser Aktion nicht mein Konto wieder auf vorderman bringen, wenn ich die Zeit gut mache und immer noch in der Zeit liege in der die Arbeit ausgeführt wird ( Arbeitszeitvorgabe ).
Jetzt wird mir zu last gelegt: Durch das o.g. Fehlverhalten erhöhe ich ungerechfertigter Weise meine Überstunden und "schädige" bewusst meinen Arbeitgeber. Lach
Dies sehe ich nicht so weil ich immer noch in der Arbeitszeitvorgabe liege. Das hat mich dann auch wieder etwas aus der Ruhe gebracht,und wurde etwas laut, weil ich eine Möglichkeit gefunden habe mein Konto aufzubessern und dies unserem Serviceleiter nicht gefallen hat
Was meint ihr, soll ich diese Abmahnung unterschreiben, was ich dann als einverständniss erklähren würde?
Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll?
wisst ihr einen Rat
Für Euere Antworten im Vorraus besten Dank
 
Hallo Gast,

schau mal hier: Abmahnung. Hier findest du was du suchst.

Persil

Aktives Mitglied
Jetzt wird mir zu last gelegt: Durch das o.g. Fehlverhalten erhöhe ich ungerechfertigter Weise meine Überstunden und "schädige" bewusst meinen Arbeitgeber.
Sehe ich wie dein Chef, ganz genauso.


Was meint ihr, soll ich diese Abmahnung unterschreiben, was ich dann als einverständniss erklähren würde?
Ja, denn mit der Unterschrift erklärst du den Erhalt bzw. die Kenntnisnahme der Abmahnung für den Arbeitgeber, aber keineswegs eine Einverständniserklärung.

Wenn du Zweifel hast (mußt du aber nicht haben), kannst ja vor deiner Unterschrift "erhalten oder in Empfang genommen:" schreiben.

Ich weiß nicht was ich jetzt tun soll?
Mein Rat: Halt das nächste mal einfach die Klappe.
Was du noch machen könntest wäre eine Gegendarstellung zu schreiben und dieses Schreiben in die Personalakte zu geben.
Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet dies der Akte beizulegen.

Aber ehrlich gesagt sehe ich da nicht viel Sinn sich zu rechtfertigen, denn die Zeit hast du ja in der Tat nicht gearbeitet, aber als Arbeitszeit geschrieben. Das ist Betrug.

Ich hoffe du kannst noch ruhig wegen der doch etwas unangenehmen Situation schlafen und wünsche dir eine angenehme Nachtruhe.

LG Persil
 
W

Wapiti

Gast
Ich kann dir versichern, daß dein Chef recht hat.
Den Empfang mußt du quittieren.
Ich würde dir empfehlen, den Ball schön flach zu halten und den Mund geschlossen.
Das nächstemal dann dezent so arbeiten, daß du eben Nicht schneller fertig wirst, sondern die ganze Zeit beschäftigt bist.
Mit Nichtstun das Stundenkonto aufzubessern, wird dir definitiv als Betrug angesehen und da hast du ganz schlechte Karten.
Und jetzt auch noch den Lauten zu machen, kann ganz schnell einen Prozeß einleiten, an dem du am Ende die Kündigung erhältst.
Mit Betrugsvorwurf stehst du dann beim Arbeitsgericht schlecht da.
 
C

chrismas

Gast
Ihr seid mir ja welche.

Es kommt immer noch darauf an, wie Ihre Arbeitszeiten geregelt sind und nicht darauf, wie der Chef das ganze gerne hätte.

Hat man zum Beispiel eine tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden und macht früher Feierabend kann sie dafür genauso eine Abmahnung erhalten, wegen nicht erfüllens der vertraglich vereinbarten Pflichten.

Ansonsten würde ich ebenfalls sagen, kein Eingeständnis unterschreiben, sondern viel mehr einfach nur einen Einzeiler selber verfassen auf dem steht:

Hiermit bestätige ich den Erhalt der Abmahnung.

Und sonst würde ich dir raten einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, sofern du eine Mindeststundenzahl in deinem Arbeitsvertrag stehen hast, denn für diese Zeit ist dein Arbeitgeber verpflichtet dir entsprechende Arbeit zu geben.

Edit: Mir fällt im übrigen noch ein, dass es eine entsprechende Anweisung geben muss, damit die Abmahnung bestand hat. Hier müsste festgehalten sein, dass wenn keine Arbeit mehr vorhanden ist, der Arbeitnehmer sich unverzüglich abzumelden hat, sollte eine solche Anweisung nicht existieren, ist die Abmahnung ebenfalls gegenstandslos, da hier die rechtliche Grundlage schlicht und ergreifend fehlt.
 
Zuletzt bearbeitet:
W

Wapiti

Gast
Es ging hier wohl darum, daß der TE sein ÜBERSTUNDENKONTO ein wenig aufbessern wollte.
ÜBERSTUNDEN fallen nicht unter die normale Arbeitszeit.
Also vorsichtig, arbeitsrechtlich gesehen ist das Betrug!!
 
C

chrismas

Gast
Wo steht das bitte im Eröffnungsbeitrag?

Der Arbeitgeber hat das in der Abmahnung unterstellt, so weit ich das bisher hier lesen konnte und mehr nicht.
 
W

Wapiti

Gast
Hallo,

Habe jetzt eine Abmahnung bekommen weil ich eine Arbeit in der hälfte der Zeit durchgeführt hatte und ich die Restzeit zum Umziehen (Arbeitsende)weiterlaufen lies um mein Überstd. Konnto aufzubessern, da wir nur gerade weil es den oberen Herren einfällt uns Minusstd. auf zu brummen.
Ich bin der meinung, warum sollte ich mit dieser Aktion nicht mein Konto wieder auf vorderman bringen, wenn ich die Zeit gut mache und immer noch in der Zeit liege in der die Arbeit ausgeführt wird ( Arbeitszeitvorgabe ).
Jetzt wird mir zu last gelegt: Durch das o.g. Fehlverhalten erhöhe ich ungerechfertigter Weise meine Überstunden und "schädige" bewusst meinen Arbeitgeber. Lach
Dies sehe ich nicht so weil ich immer noch in der Arbeitszeitvorgabe liege. Das hat mich dann auch wieder etwas aus der Ruhe gebracht,und wurde etwas laut, weil ich eine Möglichkeit gefunden habe mein Konto aufzubessern und dies unserem Serviceleiter nicht gefallen hat
Hier steht es doch.
 
W

Wapiti

Gast
Fein und wo steht das nun mit den Arbeitzeiten die sie leisten muss und der Regelung zum abrechnen der Arbeitszeiten?
Davon ist hier doch gar nicht die Rede.
Es geht darum, Überstunden auf das Konto zu kriegen, für die man keine Leistungen erbracht hat.
Das ist Lohnbetrug.
Aus juristischer Sicht ist der Arbeitgeber nach den Schilderungen des TE im Recht.
ÜBERSTUNDEN haben nichts mit der normalen Arbeitszeit zu tun.

Beispiel : Der Arbeitnehmer bekommt für eine besimmte Tätigkeit eine Zeitvorgabe von 9 Stunden.
1 Stunde davon wäre als Überstunde anzusetzen. Er wird aber in 8 Stunden bereits fertig.
Da er 9 Stunden als Vorgabe hat, denkt er, kann er ja noch 1 Stunde Däumchen drehen und sich diese Stunde als Plus auf dem Überstundenkonto gutschreiben lassen.
Und genau das geht nicht, sondern gilt als Lohnbetrug, weil er in dieser Stunde keine Leistungen erbracht hat. Sondern er hätte nach Fertigstellung der Tätigkeit seinen Vorgesetzten darüber informieren müssen.
 
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