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Abmahnung

C

crazysuse

Gast
Am 21.09.08 rief ich meine Arbeitskollegin an das ich den darauf folgenden Tag nicht zur Arbeit Erscheinen kann,weil mein Mann auf der Intensiv station liegt.4 Sie Endschuldigte mich,4 wochen später kamm unsere Objektleiterin und batt mich die Übergabe einer Nachricht zu Unterschreiben.Ich wollte die Nachricht erst lesen aber Sie sagte ich dürfte erst lesen wenn ich Unterschrieben habe also dat ich dies und erhilt das schreiben!Ich erkannte beim lesen das es eine Abmahnug wegen Unendschuldigten fehlen am 21.09.08 war.Ist es wirklich rechtlich mir nach 4 wochen eine abmahnung zu geben obwohl ich durch die kollegin Endschuldigt wurde,und hätte die Objeeektleitung nicht schon vorher was sagen müssen Sie hatt nämlich in den ganzen 4 wochen nichts erwähnt darum dachte ich es wäre ok!:(:confused:
 
Hallo crazysuse,

schau mal hier: Abmahnung. Hier findest du was du suchst.

karma

Aktives Mitglied
Du muß gegen deine Abmahnung einen Widerspruch schreiben. Mit Angaben von Gründen und auch die liebe Kollegin angeben die es mitteilen soll. Am besten ein Einschreiben mit Rückschein. Ich habe so ein ungutes Gefühl bei der Abmahnung. Erstens weil keine Nachfrage des Nichterscheinens erfolgte und dann diese späte Abmahnung Denn eine zweite Abmahnung ist ein fristloser Kündigungsgrund. Vielleicht läuft da in der Richtung etwas.

Auch stellt sich die Frage ist eine Abmahnung rechtens wenn ein Notfall in der Familie vorliegt. Und nach meinem Wissen besteht in diesem Fall kein Recht auf Abmahnung. Sie ist ungültig.
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Ich denke auch, daß Du unbedingt Einspruch gegen die Abmahnung einlegen mußt. Die nächste Abmahnung und Dir kann gekündigt werden.
Auch, daß er Dir nach einem einmaligen Vorkommen direkt eine schriftliche Abmahnung gibt, ist schon verwunderlich. Normalerweise würde man doch erstmal auf das 'Fehlverhalten' zumindest vom direkten Vorgesetzten angesprochen.
Unentschuldigtes fehlen liegt ja eigentlich nicht vor. Und Du hattest einen belegbaren Grund!

Schau mal hier.

Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis
Da steht unter 2. Wann darf der Arbeitgeber abmahnen?

Und hier noch etwas unter Arbeitsrecht:

Abmahnung ? Wikipedia
 
G

Gast

Gast
Die nächste Abmahnung und Dir kann gekündigt werden.
Auch, daß er Dir nach einem einmaligen Vorkommen direkt eine schriftliche Abmahnung gibt, ist schon verwunderlich. Normalerweise würde man doch erstmal auf das 'Fehlverhalten' zumindest vom direkten Vorgesetzten angesprochen.
Unentschuldigtes fehlen liegt ja eigentlich nicht vor. Und Du hattest einen belegbaren Grund!
Doch, es liegt unentschuldigtes Fehlen vor. Man kann sich nicht bei einer Arbeitskollegin abmelden und davon ausgehen, dass alles geregelt ist. Entweder hätte crazysuse eine eigene Krankmeldung einreichen müssen oder den zuständigen Vorgesetzten um bezahlten oder unbezahlten Urlaub bitten müssen.

Es kann nur dann gekündigt werden, wenn der Arbeitnehmer noch einmal den gleichen Grund für eine Abmahnung liefert. Ansonsten kann man viele unterschiedliche Abmahnungen bekommen, ohne dass dies Grundlage einer Kündigung ist.

Es besteht keine Frist, in der eine Abmahnung zugestellt werden muss. 1 Monat ist zwar etwas lang aber ok.
 

Sad-Mom

Mitglied
ich wurde vor 4 jahren auch gekündigt(wegen krankheit!!!!)
OHNE ABMAHNUNG!!!
war vor gericht und es befand dass mein ehem. AG recht hat!!!



scheiss gerechtigkeit!


:(
 
G

Gast

Gast
ich wurde vor 4 jahren auch gekündigt(wegen krankheit!!!!)
OHNE ABMAHNUNG!!!
war vor gericht und es befand dass mein ehem. AG recht hat!!!
Das ist was ganz anderes. Hier ist crazysuses Mann schwerkrank gewesen, sie ist der Arbeit deswegen fern geblieben und hat deswegen die Abmahnung bekommen.

Natürlich kann ein Arbeitgeber dir unter bestimmten Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen.
 

karma

Aktives Mitglied
Ich denke das eine Abmahnung wegen Notfall nicht gerechfertigt ist. Kein Mensch kann bei einem schweren Notfall zugemutet werden das er sich persönlich sich bei seinem Arbeitgeber abmeldet und sich für diesen Tag frei nehmen will. Ein Anruf muss genügen. Oder würdet ihr bei einem schweren Unfall, Tod, Intensivstation daran denken ob der Arbeitskollege auch bestimmt dies weitergegeben hat.
 
G

Gast

Gast
Ich denke das eine Abmahnung wegen Notfall nicht gerechfertigt ist. Kein Mensch kann bei einem schweren Notfall zugemutet werden das er sich persönlich sich bei seinem Arbeitgeber abmeldet und sich für diesen Tag frei nehmen will. Ein Anruf muss genügen. Oder würdet ihr bei einem schweren Unfall, Tod, Intensivstation daran denken ob der Arbeitskollege auch bestimmt dies weitergegeben hat.
Hätte bestimmt auch gereicht, wenn sie an der richtigen Stelle angerufen hätte und nicht nur eine Kollegin.
 

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