C
Chris1970
Gast
Soweit ich weiß muss die Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist, nach Kenntnisnahme des Fehlverhaltens erfolgen.
Es gibt hier keine eindeutigen Zeitbegriffe, aber viele gehen von 2 Wochen aus.
Wenn der Arbeitgeber nicht zeitnah reagiert , so hat er das Recht auf Abmahnung verwirkt.
Ich würde mich da mal bei einem Anwalt für Arbeitrecht erkundigen, wie das in Deinem Fall ist.
Es gibt hier keine eindeutigen Zeitbegriffe, aber viele gehen von 2 Wochen aus.
Wenn der Arbeitgeber nicht zeitnah reagiert , so hat er das Recht auf Abmahnung verwirkt.
Ich würde mich da mal bei einem Anwalt für Arbeitrecht erkundigen, wie das in Deinem Fall ist.