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Abmahnung

C

Chris1970

Gast
Soweit ich weiß muss die Abmahnung innerhalb einer angemessenen Frist, nach Kenntnisnahme des Fehlverhaltens erfolgen.

Es gibt hier keine eindeutigen Zeitbegriffe, aber viele gehen von 2 Wochen aus.

Wenn der Arbeitgeber nicht zeitnah reagiert , so hat er das Recht auf Abmahnung verwirkt.

Ich würde mich da mal bei einem Anwalt für Arbeitrecht erkundigen, wie das in Deinem Fall ist.
 
Hallo Chris1970,

schau mal hier: Abmahnung. Hier findest du was du suchst.
G

Gast

Gast
........ aber viele gehen von 2 Wochen aus. Wenn der Arbeitgeber nicht zeitnah reagiert , so hat er das Recht auf Abmahnung verwirkt.Ich würde mich da mal bei einem Anwalt für Arbeitrecht erkundigen, wie das in Deinem Fall ist.
Wer ist "viele"? Wo kann man das nachlesen? Stimmt nämlich nicht mit den 2 Wochen.

Warum soll sie sich bei einem Anwalt beraten lassen? Es reicht, das machen zu lassen, wenn auf Grund eines möglichen gleich gearteten zweiten Vorfalls und der dann folgenden Kündigung der Anwalt gefragt wird.
 

JaneDoe

Aktives Mitglied
Die Abmahnung ist (leider) an keine Frist gebunden.

Die Frage, die sich mir stellt, ist, ob eine Abmahnung auch ausgestellt werden kann, wenn es, wie hier, um eine mglw. nicht formgerechte Abmeldung wegen eines zwingenden familiären Notfalles handelt?
Ich würde der Abmahnung jedenfalls erstmal widersprechen.
Ob eine nächste Abmahnung nur dann zur Kündigung führen kann, wenn diese wegen des gleichen Grundes erfolgt (nicht formgerechte Abmeldung), weiß ich nicht genau, bezweifel ich aber.

Habt Ihr keinen Betriebsrat?

Frag doch einmal in:

www.recht.de - Forum Deutsches Recht
und
Juraforum.de - Portal für Recht mit Rechtsanwalt - Suche! .:. Foren für Arbeitsrecht Erbrecht Familienrecht Mietrecht Reiserecht Internetrecht
nach.

Achte dabei aber bitte auf die Formulierungshinweise!
 

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